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   VGH Bayern, 05.04.1990 - 12 B 88.1195   

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VGH Bayern, 05.04.1990 - 12 B 88.1195 (https://dejure.org/1990,7511)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.1990 - 12 B 88.1195 (https://dejure.org/1990,7511)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 1990 - 12 B 88.1195 (https://dejure.org/1990,7511)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 1007
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R

    Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des

    Mit dem - auf diese Weise eingeleiteten - "Feststellungsverfahren" läßt sich also klären, ob der Beklagte vorrangig leistungspflichtig und der jeweils Vorleistende erstattungsberechtigt ist (vgl auch Bayer VGH, FamRZ 1990, 1007).
  • BSG, 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R

    Gewaltopferentschädigung - Beschädigtenversorgung - Beschädigtengrundrente -

    Diese im Achten Kapitel "Kostenbeteiligung" des SGB VIII geregelte Befugnis steht dem Jugendamt nur als erstattungsberechtigter Leistungsträger zu und bezieht sich darauf, im eigenen Interesse und im eigenen Namen gegenüber einem anderen Leistungsträger ein fremdes Recht geltend zu machen, nämlich die Feststellung einer (anderen) Sozialleistung zu betreiben und (als gesetzlicher Prozessstandschafter des eigentlich Berechtigten) gegen eine ablehnende Entscheidung Rechtsmittel einzulegen (zu § 97 SGB VIII: BSG, Urteil vom 15.2.2000 - B 11 AL 73/99 R, veröffentlicht in juris; zu § 82a JWG alter Fassung: BayVGH, VGHE BY 43, 63 = FamRZ 1990, 1007 = FEVS 41, 4; zu § 91a BSHG alter Fassung: BSGE 70, 72, 75 f = SozR 3-5910 § 91a Nr. 1 S 4 f; BSGE 80, 93, 94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 S 136; BSGE 82, 112, 116 f = SozR 3-5910 § 91a Nr. 4 S 20 f; BSG SozR 3-5910 § 91a Nr. 7 S 31 f).
  • SG Karlsruhe, 30.01.2014 - S 1 SO 3007/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer

    Denn das schiedsgerichtliche Verfahren bezieht sich nach dem Willen der Vertragsschließenden ausschließlich auf Erstattungsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Sozialleistungsträgern (vgl. Bay. VGH vom 05.04.1990 - 12 B 88.1195 - m.w.N. ).
  • VG Minden, 29.06.2012 - 6 K 2076/10

    Erstattungsansprüche eines Jugendhilfeträgers bei Gewährung von

    vgl. BayVGH, Urteil vom 5.4.1990 - 12 B 88.1195 -, FEVS 41, 4 = Juris, Rn. 63.
  • VG Stuttgart, 29.04.2004 - 8 K 193/04

    Ein Student begründet seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinn des

    Diese Vorschrift ist hier ohne weiteres anwendbar (vgl. dazu ausführlich: Bayer. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.1990, - 12 B 88.1195 - JURIS) und vermittelt der Klägerin die Befugnis, nach pflichtgemäßem Ermessen entweder den Erstattungsanspruch oder aber das Feststellungsverfahren (in diesem Falle dann in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Hilfeempfängerin) zu betreiben (vgl. dazu Lehr- und Praxiskommentar BSHG, aaO., Anm. 1 ff. zu § 91a BSHG).
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