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   OLG Karlsruhe, 22.05.1990 - 2 WF 28/90   

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https://dejure.org/1990,8103
OLG Karlsruhe, 22.05.1990 - 2 WF 28/90 (https://dejure.org/1990,8103)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.05.1990 - 2 WF 28/90 (https://dejure.org/1990,8103)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Mai 1990 - 2 WF 28/90 (https://dejure.org/1990,8103)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 1367
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 15.11.2017 - 10 C 4.16

    Steuerberaterkammer darf Honorar für Gerichtsgutachten nicht mit Gebührenbescheid

    Der Begriff der Sachverständigenleistung ist mithin nicht positiv etwa durch einen Bezug auf Tatsachen, sondern negativ dadurch definiert, dass sie nicht das inländische Recht zum Gegenstand haben darf (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Mai 1990 - 2 WF 28/90 - FamRZ 1990, 1367 und OLG Koblenz, Beschluss vom 24. September 1997 - 13 WF 810/97 - FamRZ 1998, 756, III/1).
  • OLG Brandenburg, 02.10.2003 - 9 UF 221/02

    Gerichtskosten: Niederschlagung der Kosten für die Einholung eines

    Das trifft insbesondere für die Einholung von Rechtsgutachten zu (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 1367).
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2001 - 14 Wx 11/00

    Fehlerhaftigkeit einer Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung ;

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  • OLG Köln, 03.02.2014 - 26 WF 168/13

    Erhebung der Kosten sachverständiger Ermittlung des Einkommens des

    Ein solcher wird in der Rechtsprechung angenommen in den Fällen einer offensichtlich gegen gesetzliche Regeln verstoßenden und damit überflüssigen Beweisaufnahme, wenn das Gericht sich etwa sachverständiger Hilfe zu Klärung in seine eigene Beurteilungszuständigkeit fallender Rechtsfragen bedient (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 1367), ferner dann, wenn es zu einer zwischen den Parteien unstreitigen Frage Beweis erhebt (OLG Koblenz, Beschl. v. 07.10.2013 - 14 W 533/13 - bei juris).
  • OLG Hamm, 08.07.2004 - 1 UF 44/04
    Kosten einer nach dem Sach- und Streitstand offensichtlich überflüssigen Beweisaufnahme werden wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht erhoben (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 1367; FamRZ 1999, 1677; OLG München, FamRZ 1999, 1676).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2003 - 9 WF 124/03

    Höhe der Entschädigung für gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Darüber hinaus liegt aber auch bereits deshalb eine überflüssige Beweisaufnahme, die unter keinem Gesichtspunkt als rechtlich vertretbar anzusehen ist, vor, weil das Amtsgericht die Einholung eines Rechtsgutachtens angeordnet hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 1367).
  • KG, 11.10.2010 - 19 WF 136/10

    Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren: Kostenerhebung für ein

    Dies gilt auch für die Kosten einer Beweisaufnahme, die gesetzwidrig (BayObLG JurBüro 1999, 377), ersichtlich überflüssig (OLG Brandenburg FamRZ 2004, 1662; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 1367) oder mit untauglichen Mitteln durchgeführt wird.
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