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   BGH, 24.01.1990 - XII ZB 143/89   

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https://dejure.org/1990,2844
BGH, 24.01.1990 - XII ZB 143/89 (https://dejure.org/1990,2844)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1990 - XII ZB 143/89 (https://dejure.org/1990,2844)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - XII ZB 143/89 (https://dejure.org/1990,2844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schwebender Vergleichsverhandlungen über gesetzliche Unterhaltsansprüche - Einordnung einer Rechtssache als Feriensache als Voraussetzung einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Versagung einer Verlängerung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2709
  • FamRZ 1990, 867
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.1989 - II ZB 11/88

    Lauf der Berufungsbegründungsfrist vor Entscheidung über Wiedereinsetzungsantrag;

    Auszug aus BGH, 24.01.1990 - XII ZB 143/89
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt ein Rechtsanwalt schuldhaft, wenn er die für die Berechnung der Rechtsmittelfrist erhebliche Frage, ob eine Feriensache im Sinne des § 200 GVG vorliegt, nicht hinreichend anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung prüft und in einem Zweifelsfall - der hier jedoch noch nicht einmal vorlag (s. oben unter 1) - nicht den sichersten zur Verfügung stehenden Weg wählt (vgl. BGH VersR 1986, 892 und 1210 sowie Beschluß vom 9. Januar 1989 - II ZB 11/88 - BGHR ZPO § 233 Verschulden 3).
  • BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 35/87

    Unterhaltsanspruch als Feriensache

    Auszug aus BGH, 24.01.1990 - XII ZB 143/89
    Diese Würdigung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 35/87 - FamRZ 1987, 1021 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden

    Wird durch eine Vereinbarung eine gesetzliche Unterhaltspflicht nur inhaltlich nach Höhe, Dauer und Modalitäten der Unterhaltsgewährung näher festgelegt und ausgestaltet, so verliert der Anspruch dadurch nicht seine Eigenschaft als gesetzlicher Unterhalt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 1990 - XII ZB 143/89 - FamRZ 1990, 867 und vom 8. Juli 1987 - XII ZB 35/87 - FamRZ 1987, 1021).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Bei zweifelhafter Rechtslage muss der Anwalt so handeln, wie es bei einer für seinen Mandanten ungünstigen Entscheidung zur Wahrung seiner Belange erforderlich ist (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575 f.; BGH, NJW 1991, S. 2709 f.).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96

    Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts

    Dieser Rechtsgrund wurde durch den geschlossenen Vergleich nicht ausgewechselt, sondern nur auf eine weitere schuldrechtliche Grundlage gestellt und mit einem vollstreckungsfähigen Titel (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) versehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. September 1979 - IVb ARZ 30/79 - FamRZ 1979, 1005 und vom 24. Januar 1990 - XII ZB 143/89 FamRZ 1990, 867; Mertens FamRZ 1994, 601, 603).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZR 103/07

    Bindung des Bundesgerichtshofes an eine vom Oberlandesgericht getroffene

    Nach der Rechtsprechung des Senats verliert ein Unterhaltsanspruch aber trotz vertraglicher Ausgestaltung nicht seine Eigenschaft als gesetzlicher Anspruch, wenn die vertragliche Vereinbarung den gesetzlichen Unterhaltsanspruch, dessen Bestand unangetastet bleibt, lediglich inhaltlich nach Höhe, Dauer und Modalitäten der Unterhaltsgewährung näher festlegt und präzisiert (Senatsbeschluss vom 29. Januar 1997 - XII ZR 221/95 - FamRZ 1997, 544, 545), wenn die Vereinbarung also das Wesen des Unterhaltsanspruchs nicht verändert (Senatsbeschluss vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 35/87 - FamRZ 1987, 1021; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Januar 1990 - XII ZB 143/89 - FamRZ 1990, 867).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 5 U 71/10

    Wiedereinsetzung: Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Versäumung der

    Bei zweifelhafter Rechtslage musste der Beklagtenvertreter so handeln, wie es bei einer für den Beklagten ungünstigen Entscheidung zur Wahrung von dessen Belangen erforderlich war (vgl. auch BVerfG, Bs. v. 27.09.2002, 2 BvR 855/02, NJW 2003, 575; BGH, Bs. v. 24.01.1990, XII ZB 143/89, NJW 1991, 2709, 2710) und von zwei in Betracht kommenden Fristen die kürzere wählen (BGH, Bs. v. 17.10.2000, X ZR 41/00, GRUR 2001, 271, 272).
  • LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 6/13

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtungsrecht des

    Hätte der Kläger also einen anderen Rechtsanwalt zu Rate gezogen, hätte er sich aufgrund von § 85 Abs. 2 ZPO ebenfalls nicht auf Rechtsunkenntnis berufen können; ein Rechtsanwalt handelt nämlich dann schuldhaft, wenn er eine rechtlich erhebliche Frage nicht hinreichend anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung prüft und in einem Zweifelsfall nicht den sichersten zur Verfügung stehenden Weg wählt (BGH, NJW 1991, 2709, 2710).
  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 27/94

    Ausgestaltung der Bewerbungsfrist für Notarstellen als Ausschlußfrist

    Bei Zweifeln war der Antragsteller aber gehalten, entweder eine Auskunft des Antragsgegners als der die Ausschreibung durchführenden Behörde einzuholen oder aber zur Vermeidung von Nachteilen den sichersten Weg zu beschreiten (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Januar 1989 - II ZB 11/88 = BGHR ZPO § 233 Verschulden 3; Beschluß vom 28. September 1989 aaO.; Beschluß vom 24. Januar 1990 - XII ZB 143/89 = NJW 1991, 2709, 2710; Beschluß vom 24. März 1992 - X ZB 2/92 = BGHR ZPO § 233 Verschulden 13, st. Rspr.) und sich erneut zu bewerben.
  • BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08

    Bedingte Einlegung der Berufung

    Es kommt daher gar nicht mehr darauf an, dass ein Anwalt nach ständiger Rechtsprechung ohnehin selbst bei unklarer oder zweifelhafter Rechtslage jedenfalls den sichersten Weg beschreiten muss (vgl. dazu etwa BGH, Beschl. v. 24. Januar 1990, XII ZB 143/89, NJW 1991, 2709, 2710 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1996 - XII ZB 184/95

    Abänderungsklagen gegen Unterhaltstitel als Feriensachen

    Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - XII ZB 10/93 - NJW-RR 1993, 643, vom 24. Januar 1990 - XII ZB 143/89 - NJW 1991, 2709, vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 133/89 - FamRZ 1990, 390 und vom 26. März 1980 - IVb ZR 585/80 - NJW 1980, 1695).
  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 10/93

    Abänderungsklage als Feriensache

    Im Zweifel hätte Rechtsanwalt K. überdies im Interesse seiner Partei den sichersten Weg wählen müssen, der hier in einer Behandlung des Verfahrens als Feriensache bestand (vgl. dazu etwa Senatsbeschluß FamRZ 1990, 867 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99

    Keine Wiedereinsetzung bei unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

  • BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90

    Verfassungarechtliche Anforderungen an die Versagung von Wiedereinsetzung in den

  • OLG Hamm, 23.12.2009 - 8 UF 85/09

    Ehevertrag; Wirksamkeitskontrolle; Ausübungskontrolle; Begrenzung und Befristung

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