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   OLG Hamm, 28.04.1992 - 1 UF 496/91   

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https://dejure.org/1992,7050
OLG Hamm, 28.04.1992 - 1 UF 496/91 (https://dejure.org/1992,7050)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.04.1992 - 1 UF 496/91 (https://dejure.org/1992,7050)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. April 1992 - 1 UF 496/91 (https://dejure.org/1992,7050)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zerrüttung der Ehe; Schutzwürdiges Interesse am Fortbestand der Ehe; Einspruch der Antragsgegnerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Türk. ZGB Art. 134

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1436
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 04.12.1998 - 4 UF 103/98

    Rechtsmißbräuchlichkeit eines Einspruchs gegen die Scheidung nach türkischem ZGB

    Unter diesen Umständen liegt das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe eindeutig beim Antragsteller, indem dieser eine ehewidrige Beziehung zu einer anderen Frau aufgenommen hat, ohne daß die beschriebenen Eheprobleme dies rechtfertigen können (vgl. auch OLG Oldenburg FamRZ 1990, 632 und 1991, 442; OLG Hamm FamRZ 1990, 61 und 1992, 1436).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 200/01

    Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht

    Ebenso hat sich in Übereinstimmung mit der türkischen Rechtsprechung auch hier die Auffassung gebildet, dass nicht etwa der widersprechende Ehegatte die Rechtsmissbräuchlichkeit seines Widerstands gegen die Scheidung ausräumen und schutzwürdige Interessen an der Aufrechterhaltung der Ehe darlegen muss (insoweit anderer Auff. OLG Hamm FamRZ 1992, 1436), sondern dass es Sache des Gerichts ist, das die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale von Amts wegen zu prüfen hat, den für eine eventuelle Rechtsmissbräuchlichkeit sprechenden Anhaltspunkten nach zu gehen, dass in Ermangelung solcher Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass der Einspruch nicht rechtsmissbräuchlich ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1974, 517, 518; OLG Köln, FamRZ 1999, 1352; im Ergebnis ebenso türk. Kassationshof, FamRZ 2001, 99).
  • AG Leverkusen, 10.01.2002 - 34 F 104/01

    Unzumutbare Beeinträchtigung des Rechtsschutzes bei Sperrwirkung eines anhängigen

    Schützenswerte Interessen der Antragsgegnerin könnten darin liegen, dass die das ehelichen Zusammenleben wieder aufnehmen möchte, oder dass sie beachtliche wirtschaftliche Gründe anführen kann (vgl. OLG FamRZ 1992, 1436; FamRZ 1991, 1306).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.1996 - 9 UF 19/95

    Zerrüttung einer Ehe nach türkischem Recht - Unterhaltsanspruch

    Die Antragsgegnerin kann sich hierauf jedoch nicht mit Erfolg berufen, weil ihr Einspruch einen Mißbrauch dieses Rechts darstellt und bei ihr an der Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft kein schutzwürdiges Interesse besteht (vgl. hierzu: OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 442 ,443; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 1308, 1309; OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 946 ,947; OLG Hamm, FamRZ 1992, 1436, 1993, 1207, 1208 und 1994, 1113, 114; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 1112 ).
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