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OLG Stuttgart, 07.12.1992 - 17 UF 147/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hausrat; Benutzung des Pkw; Freizeit; Einkäufe der Familie; Urlaubsreisen; Ausgleichszahlung; Unentgeltliche Benutzung; Beteiligung am Verkauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HausratsVO § 8
Verfahrensgang
- AG Tettnang, 31.03.1992 - 3 F 110/91
- OLG Stuttgart, 14.05.1992 - 17 UF 147/92
- OLG Stuttgart, 07.12.1992 - 17 UF 147/92
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 1461
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Naumburg, 04.09.2003 - 8 UF 211/02
Hausratsverteilungsverfahren wegen eines einzigen im Verteilungsstreit …
Da der Ehemann hieraus keinen Ausgleichsanspruch herleitet, sondern nur aus dem PKW, ist die wirtschaftliche Situation vergleichbar mit dem Verkauf eines gemeinsamen Hausratsgegenstandes durch einen Ehegatten (vgl. OLG Stuttgart in FamRZ 1993, 1461). - OLG Hamm, 20.09.2001 - 5 U 225/99
Anspruch auf Herausgabe eines PKW; Zugehörigkeit eines PKW zum Hausrat im Sinne …
Das OLG Stuttgart hat neben der Doppelnutzung auf weitere Wertungskriterien abgestellt, namentlich auf das Angewiesensein eines Ehegatten auf das Fahrzeug, um die gemeinsame Tochter zur Schule fahren zu können (FamRZ 1995, 1275); eine andere Entscheidung stellt neben der Doppelnutzung auf die Herkunft der Mittel ab (OLG Stuttgart, FamRZ 1993, 1461). - OLG Koblenz, 07.07.2005 - 9 WF 371/05
Zuständigkeit des Familiengerichts: Pkw als Hausratsgegenstand nur bei …
Nach der gegenteiligen Ansicht reicht es für die Begründung der Eigenschaft als Hausrat aus, wenn das Fahrzeug auch zu familiären Zwecken genutzt wird (OLG Stuttgart, FamRZ 1993, 1461; OLG Zweibrücken, FamRZ 1991, 848;… Schwab-Motzer, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., Kapitel VIII, Rnr. 104). - AG Wiesbaden, 09.09.2016 - 532 F 122/16
Kraftfahrzeugnutzung nach Ehescheidung - Ausgleichszahlung
Die Anschaffungskosten sind nicht entscheiden, weil nur die Wiederanschaffung gebrauchter Gegenstände ermöglicht werden soll (OLG Stuttgart FamRZ 1993, 1461).