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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.12.1991 - 16 WF 179/91   

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https://dejure.org/1991,3959
OLG Karlsruhe, 06.12.1991 - 16 WF 179/91 (https://dejure.org/1991,3959)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.1991 - 16 WF 179/91 (https://dejure.org/1991,3959)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 1991 - 16 WF 179/91 (https://dejure.org/1991,3959)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versorgungsausgleich; Gericht; Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GKG § 17a Nr. 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 458
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 13.11.2006 - 20 WF 141/06

    Ehescheidungsverbundverfahren: Streitwerterhöhung für die Ehesache bei Anwendung

    Es ist zwar richtig, dass es insoweit nicht darauf ankommt, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde; ein Streitwert ist schon dann festzusetzen, wenn bezüglich der Folgesache ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde (OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 458).
  • OLG Brandenburg, 20.04.2005 - 9 WF 108/05

    Streitwert in einem Verfahren zum Versorgungsausgleich bei Ausschluss des

    Die Festsetzung eines Wertes über das Versorgungsausgleichsverfahren ist auch dann erforderlich, wenn die Parteien den Versorgungsausgleich durch einen Ehevertrag ausgeschlossen haben und dies innerhalb einer gerichtlichen Erörterung bestätigt haben; zumindest genügt es, wenn das Gericht das Stichwort "Versorgungsausgleich" erörtert und den Versorgungsausgleich in seiner Entscheidung behandelt hat (OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 458; Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl. 2004 § 49 GKG Rn. 8).
  • OLG Schleswig, 17.06.2009 - 8 WF 129/09

    Verfahrensverbund für Folgesache Versorgungsausgleich

    Scheidet eine Regelung des Versorgungsausgleichs etwa von vornherein deshalb aus, weil die Ehegatten den Versorgungsausgleich durch Ehevertrag ausgeschlossen haben und besteht an der Wirksamkeit der Vereinbarung kein Zweifel, entsteht insoweit der Verbund selbst dann nicht, wenn im Scheidungsurteil klargestellt wird, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet (vgl. zu allem Finger, in: Münchner Kommentar, ZPO, 3. Aufl., § 623 Rn. 31; Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 623 Rn. 23a; Kemper, in: Wieczorek, ZPO, 3. Aufl., § 623 Rn. 31; Baumbach/Lauterbach, ZPO, Ergänzungsband zur 67. Aufl., § 623 Rn. 9; BGH, FamRZ 1993, 176, veröffentlicht auch in iuris, dort insbesondere Rn. 8; Hanseatisches OLG Hamburg, FamRZ 1988; 638; a. A. für den Fall einer feststellenden Entscheidung im Urteil, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet: KG, FamRZ 1987, 727;: OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 1079; OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 458; für den Fall einer Vereinbarung nach § 1587o BGB und deren Genehmigung durch das Familiengericht vgl. BGH, FamRZ 1991, 681, veröffentlicht auch in iuris, dort insbesondere Rn. 8 ff.).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2010 - 5 WF 189/10

    Streitwert des Scheidungsverfahrens ausländischer Eheleute: Streitwertrelevantes

    (OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 458; KG FamRZ 1987, 727).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.07.1992 - BReg. 1 Z 51/91   

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https://dejure.org/1992,4068
BayObLG, 16.07.1992 - BReg. 1 Z 51/91 (https://dejure.org/1992,4068)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.1992 - BReg. 1 Z 51/91 (https://dejure.org/1992,4068)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - BReg. 1 Z 51/91 (https://dejure.org/1992,4068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 458
  • Rpfleger 1993, 325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1968 - III ZB 11/67

    Antrag eines Rechtsanwaltes auf gerichtliche Festsetzung des Wertes des

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - BReg. 1 Z 51/91
    Diese anwaltliche Tätigkeit ist aufgrund des § 7 Abs. 1 BRAGO nach ihrem eigenen Wert zu berechnen, ein Grundsatz, den § 9 Abs. 1 BRAGO nicht durchbricht (BGH NJW 1968, 2334 ).
  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1992 - BReg. 1 Z 51/91
    Dabei kommt es vor allem auf das mit der Beschwerde verfolgte wirtschaftliche Interesse, die Bedeutung der Beschwerde für die Beteiligten sowie auf die sonstigen Umstände des Einzelfalles an (vgl. BayObLGZ 1986, 489/491).
  • BayObLG, 19.07.1994 - 1Z BR 23/94

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten im

    Stimmen die Gegenstände nicht überein, so sind die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit gemäß § 7 Abs. 1 BRAGO nach deren eigenem Wert zu berechnen, ein Grundsatz, den § 9 Abs. 1 BRAGO nicht durchbricht (BGH NJW 1968, 2334 ; BayObLG JurBüro 1993, 34).

    Maßgebend ist in erster Linie das von dem Beteiligten verfolgte wirtschaftliche Interesse (vgl. BayObLGZ 1986, 489/491 und BayObLG JurBüro 1993, 34).

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