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   OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 1 WF 216/93   

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OLG Düsseldorf, 10.11.1993 - 1 WF 216/93 (https://dejure.org/1993,10592)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.1993 - 1 WF 216/93 (https://dejure.org/1993,10592)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 1993 - 1 WF 216/93 (https://dejure.org/1993,10592)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1271
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 15.05.2007 - 5 W 74/07

    Überwiegendes Gläubigerinteresse an der Erteilung einer zweiten vollstreckbaren

    Ein Überwiegen des Gläubigerinteresses kann insbesondere im Falle des Verlustes der erteilten Ausfertigung in Betracht kommen, wobei es nicht auf das Verschulden des Gläubigers ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1271 (1272); Zöller-Stöber, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 5; Stein/Jonas-Münzberg, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 4; MünchKomm(ZPO)-Wolfsteiner, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 13; Baumbach-Hartmann, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 6 "Verlust").

    Die für das Bedürfnis zur Erteilung sprechenden Umstände muss der darlegungs- und beweisbelastete Gläubiger mindestens glaubhaft machen, wobei sich die Anforderungen an die Glaubhaftmachung aus den Umständen des Einzelfalls ergeben (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1271 (1272); Stein/Jonas-Münzberg, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 14; MünchKomm(ZPO)-Wolfsteiner, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 18; Baumbach-Hartmann, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 3).

    Die Anforderungen dürfen jedoch nicht überspannt werden, insbesondere nicht bei Verlust der Ausfertigung (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1271 (1272); Stein/Jonas-Münzberg, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 14).

    In Falle des Verlusts reicht auf Grund der regelmäßig auftretenden Beweisschwierigkeiten eine anwaltliche Versicherung aus, wenn nicht der Einzelfall weitere Nachweise gebietet (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1271 (1272); Baumbach-Hartmann, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 3; Zöller-Stöber, aaO., § 733 ZPO, Rdnr. 12).

  • LAG Niedersachsen, 23.05.2003 - 5 Ta 276/02

    Zweite vollstreckbare Ausfertigung

    Das ist u.a. bei einem Verlust der ersten Ausfertigung der Fall, wobei es insoweit auf ein Verschulden nicht ankommt (OLG Düsseldorf 10.11.1993 - 1 WF 216/93 - OLGR Düsseldorf 1994, 74).
  • LAG Niedersachsen, 26.05.2003 - 5 Ta 276/02

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung; Glaubhaftmachung des

    Das ist u.a. bei einem Verlust der ersten Ausfertigung der Fall, wobei es insoweit auf ein Verschulden nicht ankommt (OLG Düsseldorf 10.11.1993 - 1 WF 216/93 - OLGR Düsseldorf 1994, 74).
  • LG Leipzig, 30.10.2014 - 4 T 606/14

    Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung durch Glaubhaftmachung des

    Nach wohl herrschender Meinung (vgl. Zöller, ZPO, 30.Aufl., § 733, Rn. 5) wird die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung allgemein dann für zulässig erachtet, wenn der Gläubiger daran ein Interesse hat und berechtigte Belange des Schuldners nicht verletzt werden (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.11.1993, Az.: 1 WF 216/93 ).
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