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   OLG Stuttgart, 29.09.1993 - 16 UF 222/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4572
OLG Stuttgart, 29.09.1993 - 16 UF 222/93 (https://dejure.org/1993,4572)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.09.1993 - 16 UF 222/93 (https://dejure.org/1993,4572)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. September 1993 - 16 UF 222/93 (https://dejure.org/1993,4572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Ausschluss der Befugnis des Vaters zum Umgang mit seinen Kindern bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs; Verwertbarkeit der Feststellungen eines Gutachters zu Fragen der Vornahme von sexuellen Handlungen und des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1543
  • FamRZ 1994, 718
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgangsrecht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch des Kindes

    Der bloße Verdacht des sexuellen Missbrauchs und die daraus resultierende Möglichkeit eines psychischen Folgeschadens sind abzuwägen gegen die sicheren Schäden in der Entwicklung des Kindes, die ein Ausschluss des Umgangs nach sich zöge (OLG Stuttgart FamRZ 1994, 718).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00

    Umgang des Kindes - Wiederanbahnung eines abgebrochenen Kontaktes -

    Grundsätzlich ist den Eltern alles zuzumuten, was dem Wohl des Kindes entspricht (OLG Stuttgart FamRZ 1994, 718, 719).
  • OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgang des Kindes mit einem des sexuellen Missbrauchs verdächtigen Elternteil

    Der bloße Verdacht des sexuellen Missbrauchs und die daraus resultierende Möglichkeit eines psychischen Folgeschadens sind abzuwägen gegen die sicheren Schäden in der Entwicklung des Kindes, die ein Ausschluss des Umgangs nach sich zöge (OLG Stuttgart FamRZ 1994, 718 ).
  • OLG Frankfurt, 30.06.1995 - 6 UF 60/95

    Umgangsbefugnis des Vaters: Verdacht des sexuellen Mißbrauchs des Kindes durch

    Der Senat ist daher vorsichtig, einem Elternteil den Vorwurf einer Straftat von derart einschneidender Schwere für diesen selbst als auch für die beteiligten Kinder zu machen (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart FamRZ 1994, 718) ; die in unserem demokratischen Rechtsstaat allgemein geltende Unschuldsvermutung darf gerade in den vielfach hochemotional geführten Familiensachen, wofür die zahlreichen Verfahren der hiesigen Beteiligten ein drastisches Beispiel liefern, als Richtschnur nicht außer Acht gelassen werden, insbesondere, wenn dem Beschuldigten angesonnen wird zu beweisen, daß er etwas (ein Negativum) nicht getan hat und auch nicht (mehr) tun wird.
  • AG Essen, 17.12.1999 - 131 C 110/99

    Anspruch auf Ersatz der entstandenen Fahrtkosten bei Vereitelung eines

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  • OLG Brandenburg, 21.12.1998 - 10 UF 162/98

    Beschwerde des Vaters gegen die Versagung des Umgangsrechts mit seiner Tochter;

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