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   OLG Düsseldorf, 12.04.1994 - 1 UF 188/93   

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https://dejure.org/1994,5122
OLG Düsseldorf, 12.04.1994 - 1 UF 188/93 (https://dejure.org/1994,5122)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.1994 - 1 UF 188/93 (https://dejure.org/1994,5122)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 1994 - 1 UF 188/93 (https://dejure.org/1994,5122)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Türkische Ehefrau; Anwendung deutschen Unterhaltsrechts; Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts; Daseinsmittelpunkt; Türkisches Recht; Eheliche Lebensverhältnisse; Lebensstandards; Eigenbedarf; Düsseldorfer Tabelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 903
  • FamRZ 1995, 37
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 08.03.2007 - 7 WF 216/07

    Höhe des Unterhaltsanspruchs eines in Ecuador lebenden Unterhaltsberechtigten

    Als Orientierungshilfe bedient sich der Senat insoweit der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministers zu § 33a EStG (Schreiben vom 17.11.2003, zu finden unter www.bundesfinanzministerium.de) in der seit 01.01.2004 geltenden Fassung (so - unter Anwendung der früheren Fassungen - z.B. auch OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 2000, 56 und 1998, 1532 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 37 ff, 38; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 887 f, 888).

    Außerdem werden die Tabellen des Statistischen Bundesamtes immer nur für vergangene Zeiträume erstellt, weshalb sie für die Festlegung des künftigen Unterhalts kaum aussagekräftiger sind als die pauschalierendere Ländergruppeneinteilung (in diesem Sinne auch Passauer, Rechtsprobleme in Familiensachen mit polnischen Parteien und Beteiligten, FamRZ 1990, 14 ff, 21), und beziehen sich nach den beigefügten Erläuterungen auf einen deutschen Warenkorb ohne Miete (so auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 37 ff, 38), der nicht ohne Weiteres auf die Lebensverhältnisse im Ausland übertragen werden kann.

  • OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04

    Darlegung einer Einkommensminderung wegen krankheitsbedingtem Mehrbedarf -

    Welcher Methode der Vorzug zu geben ist oder ob beide Methoden kumulativ anzuwenden sind (zum Meinungsstand vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1531; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 556; 1995, 37, 38; OLG Hamburg FamRZ 1990, 794, 795; OLG Hamm FamRZ 1989, 1084, 1086; Wendl/Staudigl, a.a.O., § 7 Rz. 22 f.) kann dahingestellt sein, denn im Verhältnis zur Türkei führen beide Berechnungsmethoden nicht zu einem verwertbaren, in sich nachvollziehbaren Ergebnis.
  • OLG Nürnberg, 19.03.2008 - 7 UF 1406/07

    Trennungsunterhalt: Bedarf nach Rückkehr der Ehefrau in die Türkei und Bemessung

    Dagegen hat beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf den Unterhaltsbedarf einer in die Türkei zurückgekehrten Ehefrau mangels zuverlässiger Erkenntnisguellen auf die Hälfte des Existenzminimums nach der Düsseldorfer Tabelle geschätzt, falls sich nach den ehelichen Verhältnissen kein höherer Bedarf ergibt (NJW-RR 1995, 903).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2012 - 9 UF 220/11

    Kindesunterhalt: Anwendbares Recht und Bestimmung der Anspruchshöhe bei

    Wie andere Oberlandesgerichte auch (vgl. nur OLG Koblenz FamRZ 1998, 1532; 2000, 56; 2007, 1592; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 37/38; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 887/888) orientiert sich der erkennende Senat insoweit an der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministers zu § 33a EStG.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2009 - L 2 U 1428/07
    Der Unterhaltsanspruch der Kläger lässt sich nicht ohne Berücksichtigung der Lebensverhältnisse in der Türkei beurteilen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 37; OLG Hamm FamRZ 1989, 1084).
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