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OLG Hamm, 01.09.1994 - 15 W 229/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gemeinsamer Ehename; Kind; Familienname; Gesetzesänderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1616 Abs. 2
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 199
- MDR 1995, 288
- FGPrax 1995, 59
- FamRZ 1995, 439
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 14.09.2004 - 15 W 22/04
Namenserteilung für ein nachgeborenes Kind nicht verheirateter Eltern
Dieser Feststellung steht die - unrichtige - Eintragung im Geburtenbuch nicht entgegen, weil diese Eintragung nur deklaratorische Bedeutung hat (vgl. Senat FamRZ 1995, 439;… Staudinger/Coester, a.a.O., § 1617 Rn. 34 m.w.N.). - BayObLG, 07.09.1995 - 1Z BR 53/95
Familiennamensgebung bei Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen
Machen aber die Ehegatten von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so folgt daraus nur, daß das Kind den unter Geltung des Übergangsrechts erworbenen Doppelnamen behält, und zwar auch dann, wenn ein solcher Name nach dem neuen Familiennamensrecht nicht mehr zulässig ist (vgl. OLG Hamm MDR 1995, 288 ;… Hepting/Gaaz § 31a Rn. 186;… Wagenitz/Bornhofen § 1616 BGB Rn. 67; Wagenitz FamRZ 1994, 409/416).