Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.04.1994 - 26 W 14/93   

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OLG Köln, 11.04.1994 - 26 W 14/93 (https://dejure.org/1994,3705)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.1994 - 26 W 14/93 (https://dejure.org/1994,3705)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 1994 - 26 W 14/93 (https://dejure.org/1994,3705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beeinträchtigung der Wirksamkeit eineröffentlichen Zustellung eines Urteils durch eine unrichtige Auskunft des Einwohnermeldeamtes; Anlaufen der Frist zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Kenntnis von der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 677
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.1994 - 26 W 14/93
    Soweit die Beklagte zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung in der Beschwerde auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.10.1987 (NJW 88, 2361) verweist, in der ausgeführt ist, in Hinblick auf Art. 103 GG werde die in § 203 ZPO geregelte Zustellungsfiktion dann nicht ausgelöst, wenn eine öffentliche Zustellung erfolgt sei, obwohl eine andere Form der Zustellung ohne weiteres möglich gewesen wäre, ergibt sich daraus jedenfalls für den vorliegenden Fall keine andere Beurteilung.
  • BGH, 06.04.1992 - II ZR 242/91

    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Urteilszustellung in Kenntnis des

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.1994 - 26 W 14/93
    Andererseits ergibt sich aus dem letzten Absatz der Entscheidung - und ebenso aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 06.04.1992 (NJW 92, 2280), die sich auf die des Bundesverfassungsgerichts bezieht -, daß das Verfahren im Wege der Wiedereinsetzung seine Fortsetzung findet.
  • OLG Köln, 01.07.1992 - 2 U 6/92

    Öffentliche Zustellung; Staatshoheitsakt; Fehler; Voraussetzungen;

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.1994 - 26 W 14/93
    In einem derartigen Fall ist die öffentliche Zustellung auch dann wirksam und setzt die Einspruchsfrist in Gang, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung objektiv nicht vorgelegen haben (ebenso OLG Köln, 2. Zivilsenat, Urteil vom 01.07.1992, FamRZ 93, 78 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.05.2012 - 19 U 182/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Eine formal richtig ausgeführte öffentliche Zustellung ist als Staatshoheitsakt grundsätzlich wirksam und setzt die Frist in Gang, ohne dass es darauf ankommt, ob die Voraussetzungen des § 203 ZPO tatsächlich vorgelegen haben (OLG Köln Beschl. v. 11.04.1994 - 26 W 14/93, BeckRS 2004, 11668; OLG Köln Urt. v. 1.7.1992 - 2 U 6/92, NJW-RR 1993, 446; OLG Stuttgart Beschl. v. 08.11.2001 - 6 W 30/01, NJW-RR 2002, 716).
  • BayObLG, 27.01.2000 - 1Z BR 112/99

    Zum unbekannten Aufenthalt als Voraussetzung der öffentliche Zustellung

    Eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßende Zustellung ist unwirksam; sie setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf (OLG Hamm FamRZ 1998, 1721173 = MDR 1997, 1155 = NJW-RR 1998, 497; zweifelnd OLG Köln FamRZ 1995, 677/678).
  • OLG Hamm, 04.05.1999 - 29 U 206/98

    Wirksamkeit der erschlichenen öffentlichen Zustellung

    In einer solchen Nichtbeachtung des § 203 Abs. 1 ZPO läge nur dann eine zur Aufhebung der Verwerfungsentscheidung nötigende Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beklagten nach Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361), wenn das Landgericht bei der Anordnung des Staatshoheitsaktes der öffentlichen Zustellung nach den ihm vorgetragenen Tatsachen hätte erkennen können, daß eine andere Art der Zustellung ohne weiteres möglich gewesen wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 28. Juli 1997 MDR 1997, 1155 = NJW-RR 1998, 497 = FamRZ 1998, 172; OLG Köln NJW-RR 1993, 446 = FamRZ 1993, 78 f.; FamRZ 1995, 677 f.).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg-Altona, 10.03.1994 - 351 F 1/94   

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AG Hamburg-Altona, 10.03.1994 - 351 F 1/94 (https://dejure.org/1994,6992)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 10.03.1994 - 351 F 1/94 (https://dejure.org/1994,6992)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 10. März 1994 - 351 F 1/94 (https://dejure.org/1994,6992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuweisung einer Ehewohnung unter Begründung eines Mietverhältnisses; Neuvermietung einer Wohnung nach Kündigung des Mietverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1125
  • FamRZ 1995, 677 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 18.12.1997 - 19 UF 9027/96

    Erledigung eines Verfahrens durch Einzug einer anderen Person in die im Streit

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Rechtsprechung
   AG Recklinghausen, 03.01.1995 - 43 F 211/94   

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https://dejure.org/1995,8267
AG Recklinghausen, 03.01.1995 - 43 F 211/94 (https://dejure.org/1995,8267)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 03.01.1995 - 43 F 211/94 (https://dejure.org/1995,8267)
AG Recklinghausen, Entscheidung vom 03. Januar 1995 - 43 F 211/94 (https://dejure.org/1995,8267)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 677
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 30.04.1996 - 25 UF 82/96

    Ausgestaltung des familienrechtlichen Wohnungszuweisungsverfahrens zwischen in

    Das gilt gerade in Fällen der vorliegend einschlägigen Art: es wäre unerträglich, mit deutschem Rechtsverständnis ganz unvereinbar, daß mangels Möglichkeit gerichtlicher Regelung die eheliche Wohnung dem Stärkeren überlassen werden und der Schwäche weichen müßte (vergl. AG Recklinghausen FamRZ 1995, 677 unter zutreffendem Hinweis auf Art. 6 EGBGB; Palandt-Heldrich, BGB, 55. Aufl., Art. 14 EGBGB Rz 18 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.1996 - 9 UF 19/95

    Zerrüttung einer Ehe nach türkischem Recht - Unterhaltsanspruch

    Diese Rechtslage verstößt entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin aus den vom Familiengericht angeführten Gründen mit Literaturnachweisen auch nicht gegen die öffentliche Ordnung (ordre public), wodurch die Anwendung türkischen Rechts ausgeschlossen wäre (Art. 6 EGBGB ; vgl. auch AG Hanau, a.a.O.; grundsätzlich a.A. AG Recklinghausen, FamRZ 1995, 677 ).
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