Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 6 UF 117/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3857
OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 6 UF 117/94 (https://dejure.org/1995,3857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.1995 - 6 UF 117/94 (https://dejure.org/1995,3857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 1995 - 6 UF 117/94 (https://dejure.org/1995,3857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 § 1601 § 1603 Abs. 2 S. 1
    Kindes- und Ehegattenunterhalt im Mangelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verteilungsmasse; Einbeziehung des Kindergeldes; Abzug des Existenzminimums; Deckung des Mindestbedarfs; Kinder aus verschiedenen Beziehungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 452
  • FamRZ 1996, 167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 24/83

    Berücksichtigung des Zählkindvorteils bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 6 UF 117/94
    Im Grundsatz (BGH FamRZ 1984, 1000 ) ist davon auszugehen, daß das jeweils gezahlte Kindergeld getrennt den verschiedenen Familien zuzuordnen ist, denen die Kinder angehören.

    Im Grundsatz ist im Anschluss an BGH, FamRZ 1984, 1000 davon auszugehen, dass das jeweils gezahlte Kindergeld getrennt den verschiedenen Familien zuzuordnen ist, denen die Kinder angehören.

    Das ist aber nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1984, 1000 ) nicht zulässig.

  • BGH, 11.01.1995 - XII ZR 122/93

    Ermittlung des eheangemessenen Bedarfs eines unterhaltsberechtigten geschiedenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 6 UF 117/94
    Dies steht zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, FamRZ 1995, 346 ) nicht in Widerspruch.

    Dies steht zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Widerspruch (vgl. BGH, FamRZ 95, 346, 347).

  • BGH, 12.07.1990 - XII ZR 85/89

    Bindung des Gerichts im Abänderungsverfahren; Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 6 UF 117/94
    Der Titel ist im Regelfall ohne Bedeutung (BGH, FamRZ 1990, 1091, 1094).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 6 UF 117/94
    Eine Berücksichtigung des titulierten Unterhalts nach den Grundsätzen des Abzugs von Schulden (BGH, FamRZ 92, 797, 798) scheidet aus.
  • BGH, 21.12.1994 - XII ZR 209/94

    Erwerbsobliegenheit der Mutter eines aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 6 UF 117/94
    Die Grundsätze der Rechtsprechung zu den sogenannten Hausmannsfällen (vgl. BGH, FamRZ 1995, 598 ) können schon deshalb nicht herangezogen werden, weil der Beklagte nicht in einer Lebensgemeinschaft mit der Kindesmutter oder einer anderen Person lebt.
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 6 UF 117/94
    Schließlich ist auch die ihr gezahlte Arbeitslosenhilfe, die noch übergeleitet werden kann, kein anrechenbares Einkommen (vgl. BGH, FamRZ 1987, 456, 458).
  • BGH, 25.04.2014 - LwZR 2/13

    Berufung in Landpachtsachen: Ordnungsgemäße Besetzung des Oberlandesgerichts als

    Die Bestimmung ist für die Parteien allerdings nicht mehr verbindlich, wenn der Schiedsgutachter den Vertragsinhalt als Vorgabe des Bereichs des ihm eingeräumten Ermessens außer Acht gelassen oder seine Bestimmung maßgeblich an einem Kriterium orientiert hat, das mit sachgerechter Überlegung schlechthin nichts gemein hat (BGH, Urteil vom 3. November 1995 - V ZR 182/94, NJW-RR 1996, 452, 454).

    Es hätte vor allem dem Zweck des vereinbarten Schiedsgutachtens, eine den Streit über den zu hinterlegenden Betrag abschließende Bestimmung zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1995 - V ZR 182/94, NJW-RR 1996, 452, 454), widersprochen, wenn die Zuordnung des "gestohlenen" Ertrags offen geblieben wäre.

  • OLG Stuttgart, 25.07.2016 - 17 UF 284/14

    Kindesunterhaltsverfahren: Bestellung eines Ergänzungspflegers bei rückwirkend

    § 5, Rn.12; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 167).

    § 5, Rn.12; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 167).

  • KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11

    Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Anforderungen an den Nachweis der

    Denn ungeachtet einer erteilten betreuungsgerichtlichen Genehmigung, kann der Betreuer in Vertretung des Betreuten keine Schenkungen machen, §§ 1908i Abs. 2 S. 1, 1804 S. 1 BGB (BayObLG, NJW-RR 1996, 452).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03

    Anspruch des Kindes geschiedener Eltern auf Regelunterhalt

    Lediglich wenn er ein Kleinstkind zu betreuen hat und eine anderweitige Betreuung dieses Kindes nicht möglich ist, kann es in Betracht kommen, dass er sich ausnahmsweise auch im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber dem auswärtig wohnenden Kind auf die Betreuung des bei ihm lebenden Kindes berufen kann (OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 167, 168 - betreffend eines im Entscheidungszeitpunkt zwei Jahre alten Kindes - Wendl/Staudigl-Scholz, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 20.12.2006 - 11 UF 151/06

    Zur Höhe des Kindesunterhalts für Kinder aus erster Ehe bei gesteigerter

    Eine Erwerbspflicht eines Elternteils kann nur unter besonderen Umständen verneint werden, z. B. wenn er ein Kleinkind zu betreuen hat und eine Fremdbetreuung auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht möglich ist, während die Betreuungsmöglichkeiten beim anderen Elternteil deutlich günstiger sind (OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 167).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht