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   OLG Karlsruhe, 14.12.1995 - 2 UF 176/94   

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OLG Karlsruhe, 14.12.1995 - 2 UF 176/94 (https://dejure.org/1995,3938)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.12.1995 - 2 UF 176/94 (https://dejure.org/1995,3938)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 2 UF 176/94 (https://dejure.org/1995,3938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1634 Abs. 2 S. 2
    Umgangsrecht; Hinterlegung Reisepaß, Personalausweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1416
  • FamRZ 1996, 424
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 16.06.1992 - 16 UF 926/92

    Zeitliche und räumliche Einschränkung der Ausübung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.1995 - 2 UF 176/94
    Unter diesen Umständen ist es gerechtfertigt, die räumliche Ausübung des Umgangsrechts dahin einzuschränken, daß der Umgang nur im Inland stattfindet (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Regelung: OLG München, FamRZ 1993, 94, 95).
  • LG Baden-Baden, 09.08.1977 - 1 T 76/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.12.1995 - 2 UF 176/94
    Das Wesen und die Zweckbestimmung eines Personalausweises, insbesondere die Verpflichtung, den Personalausweis oder Reisepaß stets bei sich zu führen, um sich bei Verlangen einer dazu ermächtigten Behörde ausweisen zu können, läßt eine zivilrechtliche Regelung über die (zeitweise) Herausgabe nicht zu (vgl. LG Baden-Baden, NJW 1978, 1750, wonach aus der öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung des Reisepasses die Berechtigung des Paßinhabers folge, von jedem Dritten die sofortige Herausgabe des Passes zu verlangen und damit kein Zurückbehaltungsrecht an einem Reisepaß begründet werden könne; vgl. auch zu der Problematik bei Kinderausweisen und -pässen: Peschel-Gutzeit, MDR 1984, 890, 894).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 50/18

    Erlass eines Ausreiseverbots gegen sorgeberechtigten Elternteil im Wege

    Der Erlass entsprechender kinderschutzrechtlicher Maßnahmen des Familiengerichts setzt nach alledem die durch konkrete Umstände begründete Besorgnis voraus, dass ein Elternteil das Kind nach einer Ausreise aus dem Ausland nicht zurückzubringen beabsichtigt (OLG Karlsruhe NJW 1996, 1416 [OLG Karlsruhe 14.12.1995 - 2 UF 176/94] , zitiert nach juris Rn.15; Staudinger/Rauscher, 2014, § 1684 Rn. 184a).

    Dabei sind die Anforderungen an die Darlegungslast nicht zu überspannen, da der andere Elternteil einen Entführungsplan im Allgemeinen geheim halten wird (OLG Karlsruhe NJW 1996, 1416, zitiert nach juris Rn.15).

    In diesem Kontext ist zudem zu beachten, dass Usbekistan seit 01.08.1999 Mitgliedsstaat des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 [HKÜ] ist (zu diesem Aspekt: OLG Karlsruhe NJW 1996, 1416 [OLG Karlsruhe 14.12.1995 - 2 UF 176/94] , zitiert nach juris Rn.15; Staudinger/Rauscher, 2014, § 1684 Rn. 184a).

  • OLG Brandenburg, 15.10.2009 - 9 UF 61/09

    Umgang: Regelung des Umgangs durch das Gericht bei bestehender Gefahr einer

    Zur Abwendung dieser konkret drohenden Gefahren für das Kindeswohl ist im Streitfall eine - durchaus einschneidende - Einschränkung der Umgangsausübung gerechtfertigt bzw. notwendig (vgl. zu Einschränkungen des Umgangsrechts wegen einer Entführungsgefahr: OLG München FamRZ 1993, 94; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 424; AG Kerpen FamRZ 2000, 50).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 5/18
    Der Erlass entsprechender kinderschutzrechtlicher Maßnahmen des Familiengerichts setzt nach alledem die durch konkrete Umstände begründete Besorgnis voraus, dass ein Elternteil das Kind nach einer Ausreise aus dem Ausland nicht zurückzubringen beabsichtigt (OLG Karlsruhe NJW 1996, 1416, zitiert nach juris Rn.15; Staudinger/Rauscher, 2014, § 1684 Rn. 184a).

    Dabei sind die Anforderungen an die Darlegungslast nicht zu überspannen, da der andere Elternteil einen Entführungsplan im Allgemeinen geheim halten wird (OLG Karlsruhe NJW 1996, 1416, zitiert nach juris Rn.15).

    In diesem Kontext ist zudem zu beachten, dass Usbekistan seit 01.08.1999 Mitgliedsstaat des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 [HKÜ] ist (zu diesem Aspekt: OLG Karlsruhe NJW 1996, 1416, zitiert nach juris Rn.15; Staudinger/Rauscher, 2014, § 1684 Rn. 184a).

  • OLG Schleswig, 19.12.2007 - 12 UF 148/07

    Beschränkung des Umganges bei Entführungsbefürchtungen

    Darunter fällt auch eine Beschränkung des Umgangs auf das Inland (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 424; OLG München FamRZ 1993, 94; Palandt/Diederichsen, § 1684 Rn. 30).

    Zwar kann vom sorgeberechtigten Elternteil nicht verlangt werden, dass dieser einen Entführungsplan im einzelnen darlegt (so zutreffend OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 424), doch ist der Vortrag der Antragstellerin vorliegend dennoch nicht ausreichend.

  • AG Kerpen, 25.02.1999 - 50 F 362/97

    Zweck des Umgangsrechts und berechtigte Belange des sorgeberechtigten

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  • OLG Brandenburg, 04.09.2002 - 9 UF 165/02

    Umgangsrecht eines ausländischen (algerischen) Elternteils getrennt lebender

    Verstößt dieser gegen diese Verpflichtung, gefährdet er seine Aufenthaltsgenehmigung (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1996, 1416).
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   OLG Hamm, 05.12.1995 - 3 UF 358/95   

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 770
  • FamRZ 1996, 424
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