Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 26.05.1997

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.03.1997 - 15 UF 1160/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7473
OLG Koblenz, 04.03.1997 - 15 UF 1160/96 (https://dejure.org/1997,7473)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.03.1997 - 15 UF 1160/96 (https://dejure.org/1997,7473)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. März 1997 - 15 UF 1160/96 (https://dejure.org/1997,7473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 53/06

    Ein mitgeteilter, anhand von unwirksamen Regelungen ermittelter Wert einer

    Letzteres ist für das Verfahren über den Versorgungsausgleich anerkannt, wenn ein einzubeziehendes Anrecht vorübergehend nicht berechnet werden kann, weil das Bundesverfassungsgericht eine für das betreffende Versorgungssystem geltende Rechtsnorm für nichtig erklärt hat und eine zu erwartende Neuregelung noch nicht getroffen worden ist (OLG Koblenz FamRZ 1997, 1218 ; OLG Celle FamRZ 1997, 1218, 1219 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 923 ; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1423 f. ; Johannsen/Henrich/Brudermüller Eherecht 4. Aufl. § 53 c FGG Rdn. 9; Jansen/Wick aaO § 53 c Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2010 - 7 UF 84/10

    Teilentscheidung bei neuem VA-Recht; Anforderungen an die interne Teilung

    Nach dieser Vorschrift sei der Versorgungsausgleich auch in dem parallel liegenden Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die für die Bewertung eines Anrechts maßgebliche Rechtsnorm eines Versorgungssystems für verfassungswidrig erklärt hat, auszusetzen (BGH v. 5.11.2008, a.a.O., s. auch OLG Celle v. 26.5.1997, FamRZ 97, 1218; OLG Koblenz v. 4.3.97, FamRZ 1997, 1218).
  • AG Groß-Gerau, 01.07.1998 - 71 F 765/97

    Voraussetzungen der Einleitung eines Abänderungsverfahrens seitens des Gerichts

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.05.1997 - 17 UF 218/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9094
OLG Celle, 26.05.1997 - 17 UF 218/96 (https://dejure.org/1997,9094)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.05.1997 - 17 UF 218/96 (https://dejure.org/1997,9094)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Mai 1997 - 17 UF 218/96 (https://dejure.org/1997,9094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,9094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2010 - 7 UF 84/10

    Teilentscheidung bei neuem VA-Recht; Anforderungen an die interne Teilung

    Nach dieser Vorschrift sei der Versorgungsausgleich auch in dem parallel liegenden Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die für die Bewertung eines Anrechts maßgebliche Rechtsnorm eines Versorgungssystems für verfassungswidrig erklärt hat, auszusetzen (BGH v. 5.11.2008, a.a.O., s. auch OLG Celle v. 26.5.1997, FamRZ 97, 1218; OLG Koblenz v. 4.3.97, FamRZ 1997, 1218).

    Das wurde für Versorgungsausgleichssachen in dem Fall angenommen, dass das Bundesverfassungsgericht die für die Bewertung eines Anrechts maßgebliche Rechtsnorm eines Versorgungssystems für verfassungswidrig/ eine Regelung zum Versorgungsausgleich für grundgesetzwidrig erklärt hat (Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl., § 628 ZPO, Rz. 3; Zöller -Philippi, § 628 ZPO, Rz. 3; OLG Celle v. 26.5.97, FamRZ 97, 1218; OLG Koblenz v. 4.3.1997, FamRZ 97, 1218; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1086) und umfasst daher auch die gegebene, vom BGH diesem Fall gleichgestellte Konstellation.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht