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   OLG Jena, 10.10.1996 - WF 119/96   

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https://dejure.org/1996,3977
OLG Jena, 10.10.1996 - WF 119/96 (https://dejure.org/1996,3977)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.10.1996 - WF 119/96 (https://dejure.org/1996,3977)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - WF 119/96 (https://dejure.org/1996,3977)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577 Abs. 3 § 1580 § 1605 Abs. 2
    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 516
  • FamRZ 1997, 1280
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80

    Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.1996 - WF 119/96
    Der Auskunftsanspruch bestünde ausnahmsweise nur dann nicht, wenn ein nachehelicher Unterhaltsanspruch aus von der Auskunftserteilung unabhängigen Gründen mit Sicherheit nicht bestünde (vgl. z.B. BGH, NJW 1982, 2771 ).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.1996 - WF 119/96
    Neben der Vorlage einer Vermögensaufstellung ist die Antragstellerin im Rahmen ihrer Belegpflicht hinsichtlich ihrer Einkünfte auch verpflichtet, ihre Steuererklärungen und die Steuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 vorzulegen (allgemeine Meinung, vgl. BGH, FamRZ 1982, 151 ).
  • OLG Hamm, 18.08.1995 - 10 WF 244/95

    Neuerliche Auskunftsverpflichtung nach erteilter Auskunft bezüglich

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.1996 - WF 119/96
    Die in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Auffassung, § 160 Abs. 2 BGB sei nicht anzuwenden, wenn die erste Auskunft zum Zwecke der Geltendmachung von Trennungsunterhalt erteilt wurde (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB , 55. Aufl., § 1580 Rdn. 3; Soergel/Häberle, BGB , 12. Aufl., § 1580 Rdn. 8; OLG Hamm, FamRZ 1996, 868 f.), hält dies der Senat nicht für zutreffend.
  • OLG München, 27.03.1996 - 25 W 818/96

    Erfüllung und Vollstreckung eines Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Jena, 10.10.1996 - WF 119/96
    Soweit der Antragsgegner die Richtigkeit dieser Auskunft bezweifelt, steht ihm kein neuer Auskunftsanspruch zu, er mag dann beantragen, die Antragstellerin zu verurteilen, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben eidesstattlich zu versichern (vgl. OLG München, OLG-Report 1996, 206).
  • BGH, 21.04.1999 - XII ZB 158/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer unterhaltsrechtlichen Auskunftsklage

    Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Klägerin ungeachtet § 1605 Abs. 2 BGB für ihren nachehelichen Unterhalt bereits vor Ablauf von zwei Jahren erneut Auskunft verlangen kann, wenn der unterhaltsverpflichtete Beklagte im Rahmen des Trennungsunterhalts Auskunft erteilt hat (hierzu vgl. OLG Hamm FamRZ 1990, 657; 1996, 868; Heiß/Heiß Unterhaltsrecht I 6.19 Rdn. 72, 73; Kalthoener/Büttner Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 6. Aufl. Rdn. 608; Johannsen/Henrich/Büttner Eherecht 3. Aufl. § 1580 BGB Rdn. 15; OLG Thüringen FamRZ 1997, 1280).
  • OLG Hamm, 19.05.2003 - 4 WF 51/03

    Berechtigung des Auskunftsanspruchs im nachehelichen Unterhaltsverfahren nach

    Der gegenteiligen Ansicht (OLG Thüringen FamRZ 1997, 1280) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2002 - 9 WF 5/02

    Sperrfrist bei erstmaliger Geltendmachung nachehelichen Unterhalts

    Der Senat teilt mit Blick auf die Materialien zu dem durch das 1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familiengerichts eingeführten § 1605 BGB (BT-Drucks. 7/650 Seite 172) die von dem Oberlandesgericht Hamm vertretene Auffassung (FamRZ 1996 Seite 868; anderer Ansicht: OLG Thüringen, FamRZ 1997, 1280).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99

    Ehegattenunterhalt - sittenwidrige Vereinbarung

    Eine Auskunftserteilung zum Trennungsunterhalt macht nur ausnahmsweise die erneute Erteilung einer Auskunft zum nachehelichen Unterhalt entbehrlich, da es sich bei Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt um verschiedene Streitgegenstände handelt (Palandt/Brudermüller, 59. Aufl., § 1580, Rn. 7; OLG Hamm FamRZ 1996, 868, 869; a.A. OLG Thüringen, FamRZ 1997, 1280, 1281).
  • KG, 07.11.2002 - 19 WF 184/02

    Sperrfrist für die Stellung eines Auskunftsbegehrens zum Zwecke der

    Der Senat folgt nicht der in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Ansicht, die Sperrfrist des § 1605 Abs. 2 BGB sei nicht anzuwenden, wenn die erste Auskunft zum Zwecke der Geltendmachung von Trennungsunterhalt erteilt wurde (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1996, 868 f.; Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Auflage, § 1580 RdNr. 7; Wendl/Haußleiter, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 1 RdNr. 574; Heiß/Heiß, Unterhaltsrecht, Kap. 6 RdNr. 73; a.A. OLG Jena, OLGR 1997, 149, 150 = NJW-RR 1997, 516).
  • OLG Hamm, 12.02.2003 - 4 WF 51/03
    Der gegenteiligen Ansicht (OLG Thüringen FamRZ 1997, 1280) vermag der Senat nicht zu folgen.
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