Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996

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   VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95   

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VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95 (https://dejure.org/1996,10140)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.1996 - 7 S 2235/95 (https://dejure.org/1996,10140)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1996 - 7 S 2235/95 (https://dejure.org/1996,10140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus Amtspflichtverletzung; keine Subsidiarität der Rückzahlungspflicht des Auszubildenden nach BAföG § 20 Abs 1 Nr 4 gegenüber der Ersatzpflicht der Eltern nach BAföG § 47a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3394
  • FamRZ 1997, 975
  • VBlBW 1997, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81

    Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95
    a) Zu der in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantworteten Frage der Auswirkungen der Geltendmachung der Aufrechnung auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, gegen den aufgerechnet wird (vgl. hierzu etwa Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 40 RdNr. 25; OVG Münster, Urt. v. 6.4.1976, NJW 1976, 2036; Bay.VGH, Urt. v. 15.12.1978, BayVBl. 1980, 179; Menger, Verw.Arch. 1961, 106; Neupert, JuS 1978, 825; Ebsen, DÖV 1982, 389; Ehlers, JuS 1990, 777), folgt der Senat der neueren Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urt. v. 3.6.1983, NVwZ 1984, 168.

    Daraus folgt, daß eine Aufrechnung die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Rückforderungsbetrages nicht berührt und folglich insoweit im Anfechtungsprozeß unbeachtlich ist (BVerwG, Urt. v. 3.6.1983, aaO; Ehlers, aaO, S. 780).

    Sie enthält die Anweisung, wo, wann und wie die Abgabe zu entrichten ist (BVerwG, Urt. v. 3.6.1983, aaO).

    Dies ist auch dann der Fall, wenn die Aufrechnungserklärung - wie hier - erst im Laufe des Verwaltungsstreitverfahrens abgegeben wird (BVerwG, Urt. v. 3.6.1983, aaO).

    Letzteres ist auch dann der Fall, wenn die Aufrechnungserklärung - wie hier - erst im Laufe des Verwaltungsstreitverfahrens abgegeben wird (BVerwG, Urt. v. 3.6.1983, aaO).

  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95
    Rechnet der Anfechtungskläger mit einer Gegenforderung aus Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB iVm Art. 34 GG) auf, ist das Verfahren auszusetzen, soweit dieses die Aufrechnung mit dem Schadensersatzanspruch betrifft, und eine angemessene Frist zu bestimmen, innerhalb welcher dem sich auf die Aufrechnung Berufenden Gelegenheit gegeben wird, Klage vor dem zuständigen Zivilgericht zu erheben (wie BVerwGE 77, 19).

    Insoweit ist der Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts zutreffend, wonach im Verwaltungsrechtsstreit die Aufrechnung mit einer Gegenforderung wegen Amtspflichtverletzung nur berücksichtigt werden kann, wenn die Gegenforderung rechtskräftig oder bestandskräftig festgestellt oder unbestritten ist, was hier jedoch nicht der Fall ist (vgl. hierzu BVerwGE 77, 19, 24).

    Um ein solches Ergebnis zu vermeiden, hat deshalb das Gericht in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO das Verfahren auszusetzen, um dem Beteiligten, der sich auf die Aufrechnung beruft, Gelegenheit zu geben, das Bestehen des Rechtsverhältnisses von dem Gericht des anderen Rechtswegs feststellen zu lassen (BVerwGE 77, 19, 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1982 - 16 A 2423/81
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95
    Vielmehr stellt § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG eine eigenständige und in sich geschlossene Anspruchsgrundlage dar, die nicht in einem Konkurrenzverhältnis zu der Regelung in § 47a BAföG steht (vgl. OVG Münster, Urt. v. 22.12.1982, FamRZ 1984, 107; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Erl. 11 zu § 47a).

    Daher ist die Befugnis der Behörde, von dem Auszubildenden unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG zuviel geleistete Förderungsbeträge zurückzuverlangen, grundsätzlich nicht eingeschränkt (OVG Münster, Urt. v. 22.12.1982, aaO).

    Dies etwa dann, wenn die Eltern im Zusammenhang mit dem Förderungsantrag vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, ohne daß der Auszubildende dies hat erkennen können (vgl. OVG Münster, Urt. v. 22.12.1982, aaO).

  • BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95
    An dieser Rechtslage hat auch die Neufassung des § 17 GVG nichts geändert (wie BVerwG, Beschl v 31.03.1993, DVBl 1993, 885).

    Daraus folgt, daß die von diesen Bestimmungen erfaßten Forderungen weiterhin allein vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.3.1993, DVBl 1993, 885; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 40 RdNr. 45; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 40 RdNr. 19; vgl. zum Ganzen auch Schenke/Ruthig, NJW 1992, 2505).

  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95
    Die die Klage abweisende Entscheidung kann dann nur unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die von der Klägerin erklärte Aufrechnung ergehen (BVerwG, aaO, S. 28; vgl. hierzu auch BGHZ 16, 124, 141ff.; BSG, Urt. v. 26.6.1963, NJW 1963, 1844; BFH, Beschl. v. 6.8.1985, NVwZ 1987, 263; Urt. des Senats vom 4.8.1988 - 7 S 1846/88; vgl. zum Ganzen weiter Ehlers, aaO, S. 782/783).
  • BFH, 06.08.1985 - VII B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aufrechnung - Aussetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95
    Die die Klage abweisende Entscheidung kann dann nur unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die von der Klägerin erklärte Aufrechnung ergehen (BVerwG, aaO, S. 28; vgl. hierzu auch BGHZ 16, 124, 141ff.; BSG, Urt. v. 26.6.1963, NJW 1963, 1844; BFH, Beschl. v. 6.8.1985, NVwZ 1987, 263; Urt. des Senats vom 4.8.1988 - 7 S 1846/88; vgl. zum Ganzen weiter Ehlers, aaO, S. 782/783).
  • BSG, 26.06.1963 - 1 RA 21/60

    Zur Aufrechnung einer Ersatzforderung gegen einen Witwenrentenanspruch - Keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95
    Die die Klage abweisende Entscheidung kann dann nur unter dem Vorbehalt der Entscheidung über die von der Klägerin erklärte Aufrechnung ergehen (BVerwG, aaO, S. 28; vgl. hierzu auch BGHZ 16, 124, 141ff.; BSG, Urt. v. 26.6.1963, NJW 1963, 1844; BFH, Beschl. v. 6.8.1985, NVwZ 1987, 263; Urt. des Senats vom 4.8.1988 - 7 S 1846/88; vgl. zum Ganzen weiter Ehlers, aaO, S. 782/783).
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII C 183.65

    Antrag auf die Erteilung der Genehmigung in der Sonderform des Berufsverkehrs -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95
    Hiernach ist - ausgehend vom Streitgegenstand der Anfechtungsklage (vgl. hierzu BVerwGE 29, 210, 211f.) - danach zu unterscheiden, ob der Verwaltungsakt nur eine Leistung feststellt bzw. festsetzt oder neben dieser Festsetzung auch eine Zahlungsaufforderung, ein Leistungsgebot, enthält.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1976 - II A 242/74
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95
    a) Zu der in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantworteten Frage der Auswirkungen der Geltendmachung der Aufrechnung auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, gegen den aufgerechnet wird (vgl. hierzu etwa Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 40 RdNr. 25; OVG Münster, Urt. v. 6.4.1976, NJW 1976, 2036; Bay.VGH, Urt. v. 15.12.1978, BayVBl. 1980, 179; Menger, Verw.Arch. 1961, 106; Neupert, JuS 1978, 825; Ebsen, DÖV 1982, 389; Ehlers, JuS 1990, 777), folgt der Senat der neueren Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urt. v. 3.6.1983, NVwZ 1984, 168.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1988 - 16 A 1669/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/95
    Insoweit wird das Amt für Ausbildungsförderung in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu entscheiden haben, welchen Pflichtigen es in Anspruch nimmt (vgl. hierzu OVG Münster, Urt. v. 12.12.1988, NJW 1989, 2561; Rothe/Blanke, aaO, Erl. 11 zu § 47a).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LB 1/03

    Ausbildungsförderung; Aktualisierungsantrag; zur Anzeigepflicht bei Änderung des

    Vielmehr stellen sich beide Normen als eigenständige und in sich geschlossene Anspruchsgrundlagen dar, die nicht in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen (VGH B.-W., Urt. v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96 - , FamRZ 1997, 975).
  • LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unbeachtlichkeit der gegenüber einem

    Die Aufrechnung kann daher nur in der Vollstreckung, z. B. gegen eine Zahlungsaufforderung, als Erfüllungshandlung geltend gemacht werden (VG Halle, 25.9.2009 - 4 A 23/09 mwN; grundlegend: BVerwG, 3.6.1983 - 8 C 43/81; VGH Ba.-Wü., 2.12.1996 - 7 S 2235/95).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2015 - 4 L 93/14

    Kostenerstattung einer Gemeinde für die durch die Kommunalaufsichtsbehörde

    Da sie bislang nicht mit einem behaupteten Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung aufgerechnet hat, muss auch nicht entschieden werden, ob dann eine Aussetzung des Verfahrens (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 2. Dezember 1996 - 7 S 2235/95 -, zit. nach JURIS) hätte vorgenommen werden müssen.
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2022 - 14 LA 86/22

    Abfindung; Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Einkommen; Einmalzahlung;

    Der Anspruch aus § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG stellt eine eigenständige und in sich geschlossene Anspruchsgrundlage dar, die in keinem Konkurrenzverhältnis zu einem daneben bestehenden Anspruch aus § 47a BAföG steht, sondern zu diesem hinzutritt (VGH BW, Urt. v. 2.12.1996 - 7 S 2235/95 -, juris, Rn. 29 m.w.N.; Steudte, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand: 46. Lfg. 2019, § 47a Rn. 9).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/96   

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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1996 - 7 S 2235/96 (https://dejure.org/1996,13571)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 158
  • NJW 1997, 3394
  • FamRZ 1997, 975
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/96
    Rechnet der Anfechtungskläger mit einer Gegenforderung aus Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB iVm Art. 34 GG) auf, ist das Verfahren auszusetzen, soweit dieses die Aufrechnung mit dem Schadensersatzanspruch betrifft und eine angemessene Frist zu bestimmen, innerhalb welcher dem sich auf die Aufrechnung berufenden Gelegenheit gegeben wird, Klage vor dem zuständigen Zivilgericht zu erheben (wie BVerwGE 77, 19).
  • BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/96
    An dieser Rechtslage hat auch die Neufassung des § 17 GVG nichts geändert (wie BVerwG, Beschl v 31.03.1993, DVBl 1993 885).
  • VG Regensburg, 25.02.2022 - RN 9 K 20.1910

    Aufrechnung mit Amtshaftungsanspruch gegen Rückforderung von BAföG-Leistungen

    Daraus folgt, dass eine Aufrechnung die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Rückforderungsbetrages nicht berührt und folglich insoweit im Anfechtungsprozess unbeachtlich ist (BVerwG, NVwZ 1984, 168; Ehlers, JuS 1990, 777 (780); VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96, NJW 1997, 3394, beck-online).

    Dies ist auch dann der Fall, wenn die Aufrechnungserklärung erst im Laufe des Verwaltungsstreitverfahrens abgegeben wird (vgl. BVerwG, NVwZ 1984, 168; VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96, NJW 1997, 3394, beck-online).

    Eine wirksame Aufrechnung würde sich vor dem Hintergrund der oben dargestellten Rechtsprechung folglich auf die hier zu beurteilende Anfechtungsklage jedenfalls insoweit auswirken, als der angefochtene Bescheid vom 6. Juli 2016 ein Leistungsgebot enthält (vgl. VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96, NJW 1997, 3394, beck-online).

    Sollte sich dabei ergeben, dass die Gegenforderung besteht, würde im Nachverfahren die Aufhebung des Vorbehaltsurteils zu erfolgen haben (vgl. hierzu VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96, NJW 1997, 3394, beck-online m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LB 1/03

    Ausbildungsförderung; Aktualisierungsantrag; zur Anzeigepflicht bei Änderung des

    Vielmehr stellen sich beide Normen als eigenständige und in sich geschlossene Anspruchsgrundlagen dar, die nicht in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen (VGH B.-W., Urt. v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96 - , FamRZ 1997, 975).

    Bei der Frage, ob und gegen welchen der verschiedenen Schuldner ein Leistungsbescheid erlassen werden soll, muss die Behörde nicht in eine umfassende Ermessensprüfung eintreten (Hess. VGH, Urt. v. 24.9.1991, a.a.O.), sie kann vielmehr nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit entscheiden, gegen welchen Pflichtigen sie den Anspruch geltend macht (VGH B.-W., Urt. v. 2.12.1996, a.a.O.).

  • VG Mainz, 10.10.2019 - 1 K 734/18

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Anforderungen

    Selbst wenn man mit Teilen der Rechtsprechung eine Ausnahme dahin anerkennen wollte, die nach § 47a BAföG Verpflichteten "in besonders gelagerten Ausnahmefällen" vorrangig in Anspruch zu nehmen (vgl. VGH BW, Urteil vom 2. Dezember 1996 - 7 S 2235/96 -, NJW 1997, 3394 , unter Verweis auf OVG NRW, Urteil vom 22. Dezember 1982 - 16 A 2423/81 -, FamRZ 1984, 107), liegt eine solche Ausnahmekonstellation hier - soweit ersichtlich - nicht vor.

    So wird in der soeben zitierten Rechtsprechung als ein solcher "besonders gelagerter Ausnahmefall" nur die Konstellation angeführt, dass die nach § 47a BAföG Verpflichteten vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, ohne dass der Leistungsempfänger dies hat erkennen können (OVG NRW, Urteil vom 22. Dezember 1982, a.a.O.; im Anschluss hieran VGH BW, Urteil vom 2. Dezember 1996, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 15 A 1781/20

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung

    OVG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 D 279/14 -, juris Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2. Dezember 1996 - 7 S 2235/96 -, NJW 1997, 3394; Rauschenberg, in: Rothe/Blanke, BAföG, Band 2, Loseblatt (Stand Juli 2019), § 20 Rn. 20.1.
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