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   OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 3 W 418/97   

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https://dejure.org/1997,6194
OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 3 W 418/97 (https://dejure.org/1997,6194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.11.1997 - 3 W 418/97 (https://dejure.org/1997,6194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. November 1997 - 3 W 418/97 (https://dejure.org/1997,6194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Unterhaltstitels - Verstoß gegen ordre public bei Vaterschaftsfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 694
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 28/85

    Rechtsfolgen einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 3 W 418/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Grund für die Versagung der Anerkennung eines ausländischen Urteils nur gegeben, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, daß nach der deutschen Rechtsordnung das Urteil nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen, angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1986, 2193 m.w.N.; BGH NJW 1990, 2201 ; BGH FamRZ 1997, 490 ).

    Denn auch nach deutschem Recht ist die Vaterschaftsfeststellung allein aufgrund der Aussage der Kindesmutter jedenfalls dann nicht undenkbar, wenn der als Vater in Anspruch genommene Mann die medizinische Begutachtung vereitelt (vgl. dazu BGH NJW 1986, 2193 ).

  • BGH, 22.01.1997 - XII ZR 207/95

    Vaterschaftsfeststellung durch DDR-Gericht ohne Abstammungsgutachten nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 3 W 418/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Grund für die Versagung der Anerkennung eines ausländischen Urteils nur gegeben, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, daß nach der deutschen Rechtsordnung das Urteil nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen, angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1986, 2193 m.w.N.; BGH NJW 1990, 2201 ; BGH FamRZ 1997, 490 ).
  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 3 W 418/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Grund für die Versagung der Anerkennung eines ausländischen Urteils nur gegeben, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts aufgrund eines Verfahrens ergangen ist, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Maße abweicht, daß nach der deutschen Rechtsordnung das Urteil nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen, angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1986, 2193 m.w.N.; BGH NJW 1990, 2201 ; BGH FamRZ 1997, 490 ).
  • BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07

    Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Vater eingeräumt hatte, mit der Mutter während der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt zu haben (Senatsurteil vom 22. Januar 1997 - XII ZR 207/95 - FamRZ 1997, 490 Tz. 29; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 694 ).
  • OLG Dresden, 09.11.2005 - 21 UF 670/05

    Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der

    Deshalb ist nach einhelliger Auffassung der Rechtsprechung der deutsche ordre public nicht verletzt, wenn eine ausländische Vaterschaftsfeststellung allein auf der Aussage der Mutter beruht (BGH FamRZ 1986, 665; 1997, 490; OLG Brandenburg FamRZ 1995, 503; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 694; OLG Hamm FamRZ 1993, 438; 2003 1855; OLG Hamm JAmt 2004, 102; OLG München FamRZ 2003, 462, das zu Recht darauf hinweist, dass Art. 2 Nr. 5 HUÜ 1958 keinen Anspruch auf eine bestimmte verfahrensrechtliche Ausgestaltung gibt).
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