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OLG Jena, 04.12.1997 - 6 W 352/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung einer Vorerbschaft durch die Erblasserin bis zur Rückkehr der Nacherbin in die DDR; Testamentsauslegung; Berechtigung zur Einlegung der weiteren Beschwerde nach § 20 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera, 17.04.1997 - 5 T 143/97
- OLG Jena, 04.12.1997 - 6 W 352/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 705
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 10.12.2002 - 20 W 531/00
Wohnungseigentum: Rechtsgeschäftlicher Ersterwerb von einer teilenden …
Nach einem allgemeinen Grundsatz steht dem Beschwerdeführer, wenn das Beschwerdegericht seine Beschwerde nach sachlicher Prüfung als unbegründet zurückgewiesen hat, obwohl sie als unzulässig hätte verworfen werden müssen, die weitere Beschwerde zu (zur Beschwerdebefugnis: BayObLG Rpfl 1992, 23; OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 396, 397; OLG Thüringen FamRZ 1998, 705, 706; OLG Köln FamRZ 1972, 218;… allgemein: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 45 Rdnr. 75;… Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 10;… Jansen, FGG, 2. Aufl., § 27 Rdnr. 8; jeweils mit weiteren Nachweisen).Vorsorglich bemerkt der Senat, dass sich hieran auch dann nichts ändern würde, wenn das Amtsgericht die Antragsgegner von sich aus fehlerhaft am Verfahren formell beteiligt hätte (vgl. Thüringer OLG FamRZ 1998, 705; vgl. auch BayObLG WuM 1994, 635, das neben der formellen Beteiligung eine rechtliche Betroffenheit verlangt), was aber nicht einmal der Fall wäre.