Rechtsprechung
   OLG Jena, 04.12.1997 - 6 W 352/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8893
OLG Jena, 04.12.1997 - 6 W 352/97 (https://dejure.org/1997,8893)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.12.1997 - 6 W 352/97 (https://dejure.org/1997,8893)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 6 W 352/97 (https://dejure.org/1997,8893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer Vorerbschaft durch die Erblasserin bis zur Rückkehr der Nacherbin in die DDR; Testamentsauslegung; Berechtigung zur Einlegung der weiteren Beschwerde nach § 20 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 705
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 10.12.2002 - 20 W 531/00

    Wohnungseigentum: Rechtsgeschäftlicher Ersterwerb von einer teilenden

    Nach einem allgemeinen Grundsatz steht dem Beschwerdeführer, wenn das Beschwerdegericht seine Beschwerde nach sachlicher Prüfung als unbegründet zurückgewiesen hat, obwohl sie als unzulässig hätte verworfen werden müssen, die weitere Beschwerde zu (zur Beschwerdebefugnis: BayObLG Rpfl 1992, 23; OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 396, 397; OLG Thüringen FamRZ 1998, 705, 706; OLG Köln FamRZ 1972, 218; allgemein: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 45 Rdnr. 75; Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 10; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 27 Rdnr. 8; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Vorsorglich bemerkt der Senat, dass sich hieran auch dann nichts ändern würde, wenn das Amtsgericht die Antragsgegner von sich aus fehlerhaft am Verfahren formell beteiligt hätte (vgl. Thüringer OLG FamRZ 1998, 705; vgl. auch BayObLG WuM 1994, 635, das neben der formellen Beteiligung eine rechtliche Betroffenheit verlangt), was aber nicht einmal der Fall wäre.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht