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   LG München I, 24.03.1998 - 16 T 21120/96   

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LG München I, 24.03.1998 - 16 T 21120/96 (https://dejure.org/1998,14389)
LG München I, Entscheidung vom 24.03.1998 - 16 T 21120/96 (https://dejure.org/1998,14389)
LG München I, Entscheidung vom 24. März 1998 - 16 T 21120/96 (https://dejure.org/1998,14389)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 61
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04

    Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer

    Allerdings entspricht es wohl einhelliger Auffassung, dass angesichts der Bindung des Nachlassgerichts an den Erbscheinsantrag im Erbscheinsverfahren ein Hilfsantrag in der Beschwerdeinstanz nicht mehr wirksam angebracht werden kann (OLG Köln OLGZ 1994, 334ff; BayObLG aaO sowie FamRZ 1999, 61ff; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188ff).
  • OLG Hamm, 07.07.2015 - 15 W 329/14

    Zulässigkeit des sog. Nachschiebens von Gründen für die Anfechtung der

    Allerdings entsprach es unter Geltung des FGG einhelliger Auffassung, dass das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren einer strengen Bindung an den Erbscheinsantrag unterliegt und ein Hilfsantrag oder eine Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz daher nicht mehr wirksam angebracht werden kann (BayObLG 1998, 798; FamRZ 1999, 61; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188; OLG Köln OLGZ 1994, 334; ebenso zum neuen Recht - aber in einer Hilfserwägung - OLG Dresden ZErb 2011, 249).
  • OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02

    Gemeinschaftliches Testament für den Fall des "gemeinsamen Todes"

    Da der zeitgleich eintretende Tod ein seltenes Ereignis ist, ist dem Sinngehalt von Formulierungen, die nahe legen, dass die Erblasser gerade und nur eine Regelung für diesen Sonderfall treffen wollten, im einzelnen nachzugehen (vgl. die umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Frage (BayObLG Rpfleger 1987, 69, FamRZ 1990, 563, FamRZ 1997, 389, FamRZ 1997, 1570, FamRZ 1997, 1571, OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 483, FamRZ 1998, 1393, OLG Köln NJW-RR 1996, 394, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 9, LG München I FamRZ 1999, 61).
  • OLG Hamm, 09.11.2011 - 15 W 635/10

    Zulässigkeit eines erstmals im Beschwerdeverfahren gestellten Hilfsantrags auf

    Allerdings entsprach es unter Geltung des FGG einhelliger Auffassung, dass das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren einer strengen Bindung an den Erbscheinsantrag unterliegt und ein Hilfsantrag oder eine Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz daher nicht mehr wirksam angebracht werden kann (BayObLG 1998, 798; FamRZ 1999, 61; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188; OLG Köln OLGZ 1994, 334 ; ebenso zum neuen Recht - aber in einer Hilfserwägung - OLG Dresden ZErb 2011, 249).
  • OLG Hamm, 12.12.2013 - 10 W 180/12

    Erteilungsbegehren eines unbeschränkten Testamentvollstreckerzeugnisses bezogen

    Zwar entsprach es unter der Geltung des früheren FGG wohl einhelliger Auffassung, dass wegen der strengen Antragsbindung eine Änderung desselben in der Beschwerdeinstanz nicht als zulässig erachtet wurde ( vgl. OLG Köln OLGZ 1994, 334 ff; BayObLG 1998, 789 ff; FamRZ 1999, 61 ff; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 188 ff).
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