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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.1998 - 16 Wx 180/98   

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https://dejure.org/1998,4094
OLG Köln, 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 (https://dejure.org/1998,4094)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 (https://dejure.org/1998,4094)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 1998 - 16 Wx 180/98 (https://dejure.org/1998,4094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Geeignetheit eines Betreuers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1897
    Geeignetheit eines Betreuers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eignung eines Kindes des zu Betreuenden als Betreuer im Fall von persönlichen Spannungen zwischen diesem Kind und den zur Übernahme der Betreuung nicht bereiten anderen Kindern des zu Betreuenden

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Sohnes zum Betreuer trotz innerfamiliärer Spannungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1897 Abs. 1, 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 116 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - 16 Wx 180/98
    Die weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 27, 29 FGG), insbesondere ist der Rechtsmittelführer beschwerdeberechtigt gem. § 69g Abs. 1 FGG, da es sich um eine erstmalige von Amts wegen erfolgte Betreuerbestellung handelt (vgl. beispielhaft BayObLG FamRZ 96, 507 m.w.N.).

    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. MünchKomm/Schwab, BGB, 3. Aufl., § 1897 Rz. 25 iVm. § 1779 Rz.4 f; BayObLG FamRZ 96, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht allein darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff als solcher verkannt worden, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BayObLG aao; ferner FamRZ 94, 530).

  • OLG Köln, 06.10.1995 - 16 Wx 144/95

    Auswahlkriterien für einen Betreuer

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - 16 Wx 180/98
    Da der Beteiligte zu 2) sich als einziger Verwandter zur Übernahme der Betreuung bereit erklärt hat - der zweite Sohn hat von Anfang an deutlich gemacht, zur Übernahme dieser Aufgabe aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage zu sein -, die weiter in Betracht kommende und zweifelsohne auch zur Betreuung geeignete Beteiligte zu 4) hingegen keinerlei familäre Bindungen zur Betroffenen hat, wird das in § 1897 Abs. 5 BGB geregelte Auswahlermessen dahin gebunden, daß ein geeigneter Verwandter vor anderen Personen bei der Betreuerauswahl vorrangig zu berücksichtigen ist (vgl. MünchKomm/Schwab, aaO., § 1779, Rz. 6 und § 1897 Rz. 26 m.w.N.; zur Betreuerauswahl auch Senat vom 6.10.1995,FamRZ 96, 506; v. 9.9.1998, 16 Wx 117/98).
  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.1998 - 16 Wx 180/98
    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. MünchKomm/Schwab, BGB, 3. Aufl., § 1897 Rz. 25 iVm. § 1779 Rz.4 f; BayObLG FamRZ 96, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht allein darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff als solcher verkannt worden, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BayObLG aao; ferner FamRZ 94, 530).
  • OLG Köln, 19.05.1999 - 16 Wx 33/99

    Betreuerbestellung eines Verwandten; Vermögensangelegenheiten; Elterliches

    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. MünchKomm/Schwab, BGB 3. Aufl., § 1897 Rn. 25 i.V.m. § 1779 Rn. 4 f; BayObLG FamRZ 1996, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht allein darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff als solcher verkannt worden, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 - BayObLG, aaO; ferner FamRZ 1994, 530).

    Im übrigen ist es nicht Aufgabe des Vormundschaftsgerichts, durch die Bestellung eines "neutralen" Betreuers auf vorhandene familiäre Konflikte Einfluß zu nehmen, wenn gleichzeitig ein geeigneter Familienangehöriger als Betreuer zur Verfügung steht, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 -).

  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99

    Rechtliche Kriterien für die Auswahl eines Betreuers unter Berücksichtigung des

    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98; BayObLG FamRZ 1996, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht allein darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff als solcher verkannt worden, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 -).

    Fehlt ein Vorschlag des Betroffenen zur Betreuerauswahl, so ist in erster Linie auf seine Bindungen zu Eltern, Kindern und Ehegatten abzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98- ).

  • OLG Köln, 19.03.1999 - 16 Wx 30/99

    Auswahl des Betreuers

    Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschluß v. 10.2.1999 - 16 Wx 210/98; v. 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 ).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2002 - 11 Wx 43/01

    Interessenkonflikt von Gewicht, der einer Bestellung als Betreuer entgegensteht

    Die Ermessensentscheidung selbst ist im Rahmen der Rechtsbeschwerde nur in eingeschränktem Umfang überprüfbar (OLG Köln FamRZ 2000, 116; BayObLG FamRZ 1994, 530; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 431).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4793
OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99 (https://dejure.org/1999,4793)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.04.1999 - 16 Wx 51/99 (https://dejure.org/1999,4793)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. April 1999 - 16 Wx 51/99 (https://dejure.org/1999,4793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ist auch der Lebensgefährte als Betreuer zu berücksichtigen?

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Gleichrangige Berücksichtigung von Lebensgefährten bei der Betreuerauswahl, Wille des Betroffenen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 116
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99
    Dabei ist davon auszugehen, daß im allgemeinen jede natürliche Person geeignet ist (BayObLG FamRZ 1994, 530).

    Auch bei der Ermessensentscheidung sind Wünsche und Vorstellungen des Betroffenen zu berücksichtigen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 530, 531).

  • OLG Köln, 11.12.1998 - 16 Wx 180/98

    Geeignetheit eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99
    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98; BayObLG FamRZ 1996, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht allein darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff als solcher verkannt worden, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 -).

    Fehlt ein Vorschlag des Betroffenen zur Betreuerauswahl, so ist in erster Linie auf seine Bindungen zu Eltern, Kindern und Ehegatten abzustellen (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98- ).

  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99
    Geringfügige Gefahren für die Vermögenswerte des Betreuten sind dabei hinzunehmen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323, 324; BayObLG FamRZ 1993, 1225, 1226).
  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99
    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98; BayObLG FamRZ 1996, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht allein darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff als solcher verkannt worden, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (Senatsbeschluß vom 11.12.1998 - 16 Wx 180/98 -).
  • OLG Köln, 08.02.1982 - 16 Wx 122/81

    Annahme eines Volljährigen als eine Nachbildung des natürlichen Eltern-Kind

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99
    Die Rechtsverletzung war nicht ursächlich für die im Ergebnis richtige Entscheidung, die daher nicht auf einer Gesetzesverletzung beruht (vgl. Senat, Beschluß vom 8.2.1982 - 16 Wx 122/81 -, OLGZ 1982, 408).
  • BayObLG, 13.05.1993 - 3Z BR 156/92

    Voraussetzungen; Prüfungsumfang; Betreuer; Interessenkonflikt; Entlassung;

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99
    Geringfügige Gefahren für die Vermögenswerte des Betreuten sind dabei hinzunehmen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323, 324; BayObLG FamRZ 1993, 1225, 1226).
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