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   OLG Bamberg, 10.02.1999 - 7 UF 272/98   

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https://dejure.org/1999,7454
OLG Bamberg, 10.02.1999 - 7 UF 272/98 (https://dejure.org/1999,7454)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.02.1999 - 7 UF 272/98 (https://dejure.org/1999,7454)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 7 UF 272/98 (https://dejure.org/1999,7454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aufhebung einer Versorgungsausgleichsregelung ; Voraussetzungen für einen Versorgungsausgleich unter Anrechnung von angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften; Notwendigkeit der Aussetzung eines Versorgungsausgleichsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 291
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 11.04.2008 - 4 UF 21/08

    Familienrecht - Zur Unzulässigkeit einer Vereinbarung über die Behandlung

    Der Senat folgt nicht den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Bamberg (FamRZ 2000, 291 f.) und Brandenburg (FamRZ 1998, 1442 f.), die offenbar generell Vereinbarungen der Parteien zur Behandlung von nichtangleichungs- und angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften als unzulässig und nicht genehmigungsfähig ansehen.

    Eine Zurückverweisung des Verfahrens an das Amtsgericht, damit dieses selbst die Aussetzung vornehmen kann (vgl. OLG Köln, FamRZ 1994, 1041; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 1362 f.; OLG Bamberg, FamRZ 2000, 291, 292 = juris Rn 20; Hahne, a.a.O. § 2 VAÜG Rn. 1 aE; MK-BGB/Sander, 4. Aufl. 2000, § 2 VAÜG Rn. 12) erscheint wenig zweckdienlich.

  • OLG Stuttgart, 28.12.2007 - 15 UF 240/07

    Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes im Versorgungsausgleich:

    Für die vergleichbaren Fälle der Aussetzung nach dem VAÜG ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Entscheidung der ersten Instanz aufzuheben und die Sache zurückverweisen ist, wenn die Aussetzung des Versorgungsausgleichs in erster Instanz zu Unrecht unterblieb (so etwa OLG Bamberg, FamRZ 2000, 291).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 28/97

    Zulässigkeit einer Vereinbarung im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Deshalb konnte der Versorgungsausgleich nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a VAÜG durchgeführt werden, ohne daß sich aus dem Versorgungsausgleichsüberleitungsgesetz Bedenken gegen die geschlossene Vereinbarung ergeben würden (ebenso Kemnade FamRZ 1998, 1443; Soergel/Lipp, BGB, 13. Aufl., § 2 VAÜG Rdn. 1; vgl. auch OLG Dresden, FamRZ 1996, 742, 743; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1155, 1156; a.A. MünchKomm-Sander, 4. Aufl., § 2 VAÜG Rdn. 8; OLG Brandenburg - 1. Familiensenat - FamRZ 1998, 1442; OLG Bamberg, FamRZ 2000, 291, 292).
  • OLG Naumburg, 17.03.2008 - 3 UF 29/08

    Analoge Anwendung des § 2 VAÜG für die Startgutschrift rentenferner Versicherter

    Da überdies in der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Bamberg, FamRZ 2000, 291; OLG Stuttgart, a. a. O.) anerkannt ist, dass die Entscheidung der ersten Instanz aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen ist, wenn die Aussetzung des Versorgungsausgleichs in erster Instanz zu Unrecht unterblieben ist, ist auch dieser Rechtsgedanke zur Schließung der planwidrig aufgetretenen Regelungslücke auf den Entscheidungsfall zu übertragen, hat doch das Amtsgericht die vorangegangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Neuregelung der Startgutschriften nicht berücksichtigt.
  • OLG Köln, 13.06.2008 - 4 UF 70/08

    Aussetzung des VA bei sog. "Startgutschriften"

    Die angefochtene Entscheidung des Familiengerichts Bonn über den Versorgungsausgleich war daher aufzuheben und die Sache an das Amtsgericht zur erneuten Behandlung und Entscheidung unter Beachtung der Auffassung des Senats zurückzuverweisen (vgl. zu diesem Verfahren OLG Stuttgart, a.a.O., mit Bezugnahme auf OLG Bamberg, FamRZ 2000, 291).
  • OLG Naumburg, 27.05.2008 - 3 UF 61/08

    Aussetzung des Versorgungsausgleichs nach VAÜG

    Daher hat das Amtsgericht, das zur Entscheidung berufen ist (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 291), nach § 2 1, 11 VAÜG den Versorgungsausgleich auszusetzen.
  • OLG Naumburg, 08.05.2008 - 3 UF 47/08

    Aufhebung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei zu Unrecht

    Dabei ist in der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Bamberg, FamRZ 2000, 291; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.12.2007 - 15 UF 240/07 - zitiert in juris) anerkannt ist, dass die Entscheidung der ersten Instanz aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen ist, wenn die Aussetzung des Versorgungsausgleichs in erster Instanz zu Unrecht unterblieben ist, um den Parteien nicht eine Tatsacheninstanz zu nehmen.
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