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   OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 5 UF 199/98   

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https://dejure.org/1998,14934
OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 5 UF 199/98 (https://dejure.org/1998,14934)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.12.1998 - 5 UF 199/98 (https://dejure.org/1998,14934)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Dezember 1998 - 5 UF 199/98 (https://dejure.org/1998,14934)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 890
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 UF 213/04

    Versorgungsausgleich: Keine grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs bei

    Durch die Zuerkennung solcher Anwartschaften wird die in den ehelichen Verhältnissen begründete Benachteiligung des Kinder betreuenden Elternteils gerade ausgeglichen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 890).
  • OLG Koblenz, 30.12.2004 - 7 UF 837/04

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von Kindererziehungszeiten des

    Die ihr während dieser Zeit zugeflossenen Anwartschaften wegen Kindererziehungszeiten entsprechen ihrem - einverständlichen - Einsatz in der Ehezeit und sind deshalb grundsätzlich in gleicher Weise wie die sonstigen Versorgungsanrechte in die am Ende der Ehezeit aufzustellende Bilanz der beiderseitigen Anwartschaften einzubeziehen; eine Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs allein aus dem Grunde, dass die ausgleichspflichtige Ehefrau Versorgungsanwartschaften (auch) durch Kindererziehungszeiten erworben hat, kommt nicht in Betracht (vgl. OLG München, OLGR 2004, 171; OLG Bremen, FamRZ 2002, 466; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 890; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891).
  • OLG Bremen, 17.04.2001 - 5 UF 100/00

    Billigkeitserwägungen (§ 1587 c Nr. 1 BGB ) im Falle der Ausgleichspflicht

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  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 32/01
    In Übereinstimmung mit der Judikatur anderer Obergerichte (OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 891, OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 890) geht das Kammergericht davon aus, dass auf Kindererziehungs- und Mutterschutzzeiten beruhende Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind.
  • OLG Celle, 07.09.2009 - 15 UF 211/08

    Versorgungsausgleich nach Scheidung einer Ehe zwischen einem freiberuflich

    Eine Teilhabe des anderen (erwerbstätigen) Ehegatten an den insoweit erworbenen Rentenanwartschaften entspricht deshalb dem Zweck des Versorgungsausgleichs (vergl. Wick, Der Versorgungsausgleich, 2. Aufl., Rn. 250 m.w.Nw.; Senatsbeschluss vom 29. September 2004 - 15 UF 173/04 - OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 890 ; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 891 ; OLG Bremen FamRZ 2003, 466 ).
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