Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 01.12.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.10.1999 - 7 UF 192/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4519
OLG Hamm, 22.10.1999 - 7 UF 192/98 (https://dejure.org/1999,4519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.1999 - 7 UF 192/98 (https://dejure.org/1999,4519)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 7 UF 192/98 (https://dejure.org/1999,4519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 959 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 2 UF 175/05

    Ehescheidung nach türkischem Recht: Verschulden des widersprechenden Ehegatten;

    Es ist auch nicht erforderlich, dass die Antragsgegnerin nach wie vor bereit wäre, mit dem Antragsteller zusammenzuleben (vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 959).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 200/01

    Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht

    Umgekehrt wurde ein Rechtsmissbrauch verneint, wenn die Ehefrau - wie hier - nur den Wunsch hatte, dass die minderjährigen Kinder nicht als Scheidungskinder aufwachsen (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1993, 330), wenn der Einspruch zur Folge hatte, dass der andere nicht wieder heiraten konnte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 517, 518 unter Hinweis auf die dreijährige Wartefrist des Art. 134 Abs. 4 ZGB), wenn der gehörnte Partner trotz des Ehebruchs an der Ehe festhalten wollte (vgl. türk. Kassationshof, Urteil vom 22.6.98, FamRZ 2001, 100 mit abl. Anm. Odendahl), wenn zwar die Bereitschaft zum Zusammenleben nicht feststellbar war, aber ein schutzwürdiges Interesse an der formellen Aufrechterhaltung der Ehe bestand (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 959).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 2 UF 6/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10605
OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 2 UF 6/99 (https://dejure.org/1999,10605)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.12.1999 - 2 UF 6/99 (https://dejure.org/1999,10605)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 2 UF 6/99 (https://dejure.org/1999,10605)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 959
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 12.08.2005 - 7 UF 3330/04

    Versorgungsausgleich gemäß § 1587 b Abs. 1 BGB wenn der ausgleichspflichtige

    Aus der in § 1587 b BGB aufgestellten Rangordnung muss sich aber auch ergeben, dass in dem hier vorliegenden Fall, dass die Zusatzversorgung des Antragstellers bei der Beschwerdeführerin im Wert unter den - neben den Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzusetzenden - Anrechten der Antragsgegnerin nach dem Gesetz über die Altersvorsorge der Landwirte liegt und der vom Antragsteller insgesamt auszugleichende Betrag von 193, 44 Euro unter dem bei der Gegenüberstellung allein der beiderseitigen Anwartschaften aus der jeweiligen gesetzlichen Altersversorgung möglichen Ausgleich von (529,28 Euro - 80, 59 Euro = 448, 69 Euro : 2 =) 224, 34 Euro bleibt, der Ausgleich insgesamt nach § 1587 b Abs. 1 BGB zu erfolgen hat (vgl. auch OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 959 mit zustimmender Anmerkung von Kemnade).
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