Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.10.1999 - 7 UF 192/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TürkZGB Art. 134
Scheidung nach türkischem Recht - Rechtsmißssbrauch - schutzwürdiges Interesse an Aufrechterhaltung formeller Ehe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gladbeck, 02.04.1998 - 10 F 193/96
- OLG Hamm, 22.10.1999 - 7 UF 192/98
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 959 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 2 UF 175/05
Ehescheidung nach türkischem Recht: Verschulden des widersprechenden Ehegatten; …
Es ist auch nicht erforderlich, dass die Antragsgegnerin nach wie vor bereit wäre, mit dem Antragsteller zusammenzuleben (vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 959). - OLG Düsseldorf, 07.05.2002 - 1 UF 200/01
Voraussetzungen einer Scheidung nach türkischem Recht
Umgekehrt wurde ein Rechtsmissbrauch verneint, wenn die Ehefrau - wie hier - nur den Wunsch hatte, dass die minderjährigen Kinder nicht als Scheidungskinder aufwachsen (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1993, 330), wenn der Einspruch zur Folge hatte, dass der andere nicht wieder heiraten konnte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 517, 518 unter Hinweis auf die dreijährige Wartefrist des Art. 134 Abs. 4 ZGB), wenn der gehörnte Partner trotz des Ehebruchs an der Ehe festhalten wollte (vgl. türk. Kassationshof, Urteil vom 22.6.98, FamRZ 2001, 100 mit abl. Anm. Odendahl), wenn zwar die Bereitschaft zum Zusammenleben nicht feststellbar war, aber ein schutzwürdiges Interesse an der formellen Aufrechterhaltung der Ehe bestand (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 959).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 01.12.1999 - 2 UF 6/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 959
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 12.08.2005 - 7 UF 3330/04
Versorgungsausgleich gemäß § 1587 b Abs. 1 BGB wenn der ausgleichspflichtige …
Aus der in § 1587 b BGB aufgestellten Rangordnung muss sich aber auch ergeben, dass in dem hier vorliegenden Fall, dass die Zusatzversorgung des Antragstellers bei der Beschwerdeführerin im Wert unter den - neben den Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzusetzenden - Anrechten der Antragsgegnerin nach dem Gesetz über die Altersvorsorge der Landwirte liegt und der vom Antragsteller insgesamt auszugleichende Betrag von 193, 44 Euro unter dem bei der Gegenüberstellung allein der beiderseitigen Anwartschaften aus der jeweiligen gesetzlichen Altersversorgung möglichen Ausgleich von (529,28 Euro - 80, 59 Euro = 448, 69 Euro : 2 =) 224, 34 Euro bleibt, der Ausgleich insgesamt nach § 1587 b Abs. 1 BGB zu erfolgen hat (vgl. auch OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 959 mit zustimmender Anmerkung von Kemnade).