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   AG Eschwege, 09.06.2000 - 5 F 649/99   

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https://dejure.org/2000,11704
AG Eschwege, 09.06.2000 - 5 F 649/99 (https://dejure.org/2000,11704)
AG Eschwege, Entscheidung vom 09.06.2000 - 5 F 649/99 (https://dejure.org/2000,11704)
AG Eschwege, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 5 F 649/99 (https://dejure.org/2000,11704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Umgangsrechts; Wohnung des Berechtigten als richtiger Ort für die Ausübung des Umgangsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ort und Zeit sind vom Alter des Kindes abhängig

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1162
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Offenburg, 13.07.1995 - 4 T 21/95
    Auszug aus AG Eschwege, 09.06.2000 - 5 F 649/99
    Die Ausdehnung des Umgangs des Antragstellers mit dem Kinde sollte zwischen den Beteiligten bei fortschreitendem Alter und Entwicklungsstand angepaßt werden, wobei das Kind weitestgehend aus einer gerichtlichen Auseinandersetzung über das Umgangsrecht herausgehalten werden sollte (vgl. LG Offenburg in FamRZ 1996, 564 f, und Ölkers, Die Rechtsprechung zum Umgangsrecht in FamRZ 1995, 1385 ff.).
  • AG Kerpen, 16.02.1994 - 52 F 89/93

    Sorgerecht; Abstammungsrechtsstreit; Nichtehelichkeit; Umgangsregelung;

    Auszug aus AG Eschwege, 09.06.2000 - 5 F 649/99
    Zwar ist der richtige Ort für die Ausübung des Umgangsrechts grundsätzlich die Wohnung des Berechtigten, hier des Antragstellers (dazu OLG Düsseldorf in FamRZ 1988, 1196 und Amtsgericht Kerpen in FamRZ 1994, 1486 f), aufgrund des Alters und der Entwicklung des gerade zweijährigen Kindes, das bisher ausschließlich von der Antragsgegnerin und ihren Eltern betreut und versorgt worden ist, ist ein Umgang des Antragstellers mit dem Kind außerhalb der vertrauten Umgebung nach den Ermittlungen des Familiengerichts zur Zeit nicht gerechtfertigt.
  • OLG Karlsruhe, 11.08.1988 - 16 WF 115/88

    Sorgerecht; Umgangsrecht; Vollstreckbarkeit; Zwangsgeld

    Auszug aus AG Eschwege, 09.06.2000 - 5 F 649/99
    Zwar ist der richtige Ort für die Ausübung des Umgangsrechts grundsätzlich die Wohnung des Berechtigten, hier des Antragstellers (dazu OLG Düsseldorf in FamRZ 1988, 1196 und Amtsgericht Kerpen in FamRZ 1994, 1486 f), aufgrund des Alters und der Entwicklung des gerade zweijährigen Kindes, das bisher ausschließlich von der Antragsgegnerin und ihren Eltern betreut und versorgt worden ist, ist ein Umgang des Antragstellers mit dem Kind außerhalb der vertrauten Umgebung nach den Ermittlungen des Familiengerichts zur Zeit nicht gerechtfertigt.
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