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   BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01   

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https://dejure.org/2001,6258
BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01 (https://dejure.org/2001,6258)
BayObLG, Entscheidung vom 30.03.2001 - 3Z BR 80/01 (https://dejure.org/2001,6258)
BayObLG, Entscheidung vom 30. März 2001 - 3Z BR 80/01 (https://dejure.org/2001,6258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Betreuer; Vorbereitung eines Gutachtens; Unterbringung; Persönliche ANhörung; Sachverständiger

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens

  • Judicialis

    FGG § 68b Abs. 3; ; FGG § 68b Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b Abs. 3, 4
    Anhörung eines Sachverständigen zur Unterbringung eines Betroffenen zur Vorbereitung eines Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1559
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 316/93
    Auszug aus BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01
    Auf die Erledigung der Hauptsache kommt es angesichts der Unstatthaftigkeit einer Erstbeschwerde nicht mehr an (Senatsbeschluß vom 20.1.1994 - 3Z BR 316, 317 und 320/93 - im Leitsatz abgedruckt in FamRZ 1994, 1190).

    Soweit sich die Betroffene gegen die Unterbringung wendet, ist entgegen der Rechtsmittelbelehrung des Landgerichts ebenfalls die einfache weitere Beschwerde statthaft (BayObLG FamRZ 1994, 1190; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 68b FGG Rn. 11).

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01
    Das danach eingelegte Rechtsmittel ist gleichwohl zulässig, weil die Betroffene, wie sich aus ihrer Beschwerdebegründung ergibt, zumindest konkludent die Feststellung begehrt, daß die Unterbringung rechtswidrig war (BVerfG NJW 1998, 2432).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01
    Sie ist trotz Unzulässigkeit der Erstbeschwerde zulässig (BayObLGZ 1993, 253/255), jedoch schon deshalb unbegründet, weil die Erstbeschwerde - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nach der ausdrücklichen Regelung in § 68b Abs. 3 Satz 2 FGG ausgeschlossen ist.
  • BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02

    Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und

    Soweit das Landgericht das Rechtsmittel des Betroffenen als unzulässig verworfen hat (Anordnung der Untersuchung und Vorführung), ist entgegen der Rechtsmittelbelehrung des Landgerichts nicht die sofortige weitere, sondern die (einfache) weitere Beschwerde gegeben (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1559).

    Soweit sich der Betroffene gegen die Unterbringung wendet, ist entgegen der Rechtsmittelbelehrung des Landgerichts ebenfalls die einfache weitere Beschwerde statthaft (BayObLG FamRZ 2001, 1559; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 68b FGG Rn. 11).

    Neben der persönlichen Anhörung der Betroffenen ist die vorherige Anhörung eines Sachverständigen zur Frage der Erforderlichkeit und Dauer der Unterbringung notwendig (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1559/1560).

  • BayObLG, 18.03.2004 - 3Z BR 253/03

    Voraussetzung für eine Unterbringung zur Begutachtung und nachträgliche

    Das Rechtsmittel ist zulässig, § 27 Abs. 1, § 29 Abs. 1 und Abs. 2 FGG; es handelt sich um eine einfache weitere Beschwerde (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1559) mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme festzustellen.

    Voraussetzung ist eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung (BayObLG FamRZ 2001, 1559/1560; Keidel/Kayser § 68b Rn. 16).

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