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   OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 17 UF 393/00   

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https://dejure.org/2000,12415
OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 17 UF 393/00 (https://dejure.org/2000,12415)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.12.2000 - 17 UF 393/00 (https://dejure.org/2000,12415)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 17 UF 393/00 (https://dejure.org/2000,12415)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HKiEntÜ Art. 3
    Zur Widerrechtlichkeit im Sinne des § 3 HKiEntÜ

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 645
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 09.08.2007 - 9 UF 450/07

    Kindesrückführung: Widerrechtlichkeit des Verbringens eines Kindes nach

    Die Umgangsrechte schützt das Übereinkommen allein durch Art. 21 (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 645).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06

    Haager Kindesentführungsübereinkommen: Bedeutung der

    Indessen ist vorliegend zum einen nicht geklärt, ob eine Bescheinigung in absehbarer (dem Art. 11 HKÜ angemessener) Zeit - der Rückführungsantrag datiert vom August 2005 - und mit ausreichender Aussagekraft (vgl. dazu OLG Stuttgart FamRZ 2001, 645, das die im dortigen Verfahren vorgelegte Bescheinigung als inhaltlich unergiebig beurteilte) vorgelegt werden könnte.
  • OLG Celle, 24.05.2007 - 17 UF 72/07

    Zulässigkeit der Rückführung von durch eine Mutter widerrechtlich nach Italien

    Die Verletzung bzw. die mit der Umsiedlung verbundene teilweise Vereitelung "nur" des Umgangsrechts reicht nicht aus (OLG Nürnberg FamRZ 2001, 645, 646 ; vgl. auch Entscheidung des Kassationsgerichtshofs Italiens vom 18.3.2005, Nr. 6014).

    Da es für Frage der Widerrechtlichkeit jedoch allein auf den Zeitpunkt des Verbringens - hier vor dem 26. Januar 2007 - ankommt, kann eine spätere Übertragung der elterliche Sorge auf die Widerrechtlichkeit keinen Einfluss haben (OLG Nürnberg FamRZ 2001, 645, 646 ; OLG Hamm 1991, 1346; OLG Düsseldorf 1994, 181, 182; Bach/Gildenast, Internationale Kindesentführung, Rdnr.52).

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2006 - 2 UF 139/06

    Internationale Kindesentführung: Nachträgliche konkludente Genehmigung einer

    Nur angemerkt sei daher, dass unabhängig von der grundsätzlichen - und nach vorgenannten Zitaten streitigen - Frage der Bindungswirkung der Widerrechtlichkeitsbescheinigung gemäß Art. 15 HKÜ Zweifel an der Bindungswirkung im vorliegenden Fall daraus resultieren, dass sich die Widerrechtlichkeitsbescheinigung mit den aufgezeigten Problemen des vorliegenden Falles ersichtlich nicht befasst und darüber hinaus bei Zugrundelegung der im vorliegenden Verfahren ermittelten Sachlage zumindest einige Zweifelsfragen aufwirft (z.B. bzgl. Art. 7611 c des kalifornischen Familiengesetzbuches: "... and either of the following is true: ..."; vgl. zur fehlenden Bindungswirkung bei Zugrundelegung einer anderen Sachlage OLG Stuttgart FamRZ 2001, 645, 646).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 2 UF 266/14

    Internationale Kindesentführung: Unzumutbarkeit der Kindesrückführung in den

    Denn für die Frage der Widerrechtlichkeit im Sinne des Art. 3 HKÜ kommt es auf den Zeitpunkt der Verbringung des Kindes an (KG Berlin, FamRZ 2011, 1516 Rn. 24; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.02.2009 - 1 UF 162/08 -, juris Rn. 43; OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 645 Rn. 15).
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