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   OLG Saarbrücken, 13.10.2000 - 5 W 259/00 - 95   

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https://dejure.org/2000,10396
OLG Saarbrücken, 13.10.2000 - 5 W 259/00 - 95 (https://dejure.org/2000,10396)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.10.2000 - 5 W 259/00 - 95 (https://dejure.org/2000,10396)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Oktober 2000 - 5 W 259/00 - 95 (https://dejure.org/2000,10396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Betreuten auf informelle Selbstbestimmung bei internen verfahrensleitende Verfügungen im Genehmigungsverfahren vor dem Vormundschaftsgericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigungsverfahren, Betreuergeschäft, Grenzen der Beteiligung Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 634
  • FGPrax 2001, 70
  • FamRZ 2001, 651
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2000 - 5 W 259/00
    Wird die Genehmigung von dem Vormundschaftsgericht erteilt, wird diese Entscheidung regelmäßig sofort dem beurkundenden Notar mitgeteilt, der zuvor regelmäßig, wie auch hier, in der notariellen Urkunde zur Entgegennahme der Mitteilung über die Genehmigung von den Beteiligten des Grundstücksgeschäfts bevollmächtigt wurde; damit wird die Genehmigung nach den §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB wirksam mit der Folge, dass sie nach den §§ 69 e, 62, 55 Abs. 1 FGG unanfechtbar ist (dazu auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.01.2000, BVerfGE 101, 397 [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96 ]).

    Bestimmend für die Entscheidung des Rechtspflegers beim Vormundschaftsgericht, die Schwestern der Betroffenen anzuhören, war - das ergibt sich aus der Verfügung des Rechtspflegers und dem darin enthaltenen Hinweis auf die bereits erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.01.2000 (BVerfGE 101, 397 [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96 ]) - offenbar, dass die Schwestern der Betroffenen als deren künftige Erben in Betracht kommen.

  • BGH, 05.12.1961 - V BLw 2/61
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2000 - 5 W 259/00
    Ein Recht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG kann zwar auch durch eine rechtlich gesicherte Anwartschaft begründet werden (BGH, JZ 1962, 250 [BGH 05.12.1961 - V BLw 2/61]; dazu auch Kahl, aaO, Rdn. 7 zu § 20 FGG m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1968 - V BLw 34/67

    Bestellung eines Pflegers für den unbekannten Nacherben des Erblassers - Wahrung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.10.2000 - 5 W 259/00
    Eine solche rechtlich gesicherte Anwartschaft hat aber derjenige nicht, der nur möglicherweise Erbe werden wird (BGH, DNotZ 1968, 564, 565, und OLG Hamm, OLGZ 1969, 410).
  • OLG Brandenburg, 31.08.2021 - 3 U 22/21

    Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Anspruchs

    Aber auch die Angehörigen des Betreuten dürfen an dem Verfahren nicht schon deshalb beteiligt werden, weil sie dessen Erben werden können: ihnen steht ein Beschwerderecht im Genehmigungsverfahren - mangels Betroffenheit eigener Rechte - ebenfalls nicht zu (BayObLG, Beschluss vom 19.05.1994 - 3 Z BR 130/94 - FamRZ 1995, 302 ; BayObLGZ 1993, 234 ; OLG Saarbrücken FGPrax 2001, 70 f - Grundstücksverkauf; vgl. Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1828 BGB Rz. 13).
  • BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03

    Beteiligung und Beschwerderecht von Stiefkindern im Verfahren zur Erteilung einer

    bb) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann im Einzelfall als Recht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG angesehen werden (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 651 m. w. N.).
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