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   OLG München, 25.09.2000 - 11 WF 1174/00   

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https://dejure.org/2000,3682
OLG München, 25.09.2000 - 11 WF 1174/00 (https://dejure.org/2000,3682)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.2000 - 11 WF 1174/00 (https://dejure.org/2000,3682)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 2000 - 11 WF 1174/00 (https://dejure.org/2000,3682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Vergütung des einer Klägerin im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwaltes; Erstattung anwaltlicher Reisekosten ; Erfordernis der Zustimmung des beizuordnenden Rechtsanwaltes zur Einschränkung im Beiordnungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen des beigeordneten Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1455
  • FamRZ 2001, 511
  • Rpfleger 2001, 86
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 03.04.2003 - 8 WF 103/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen

    Dem steht die Ansicht nahe, dass ein Antrag eines auswärtigen Anwalts regelmäßig den (konkludenten) Verzicht auf die Anwaltsreisekosten zum Ausdruck bringe (OLG Stuttgart (15. ZS) OLGRep 1999, 122; OLG München MDR 2000, 1455; OLG Frankfurt OLGRep 2002, 326).

    Auch dann, wenn bei Beiordnung eines Anwalts am Sitz des Prozessgerichts für die auswärtige Partei aus der Staatskasse zu vergütende Reisekosten angefallen wären, hat der Senat an dieser Ansicht festgehalten; eine Verrechnung ersparter (fiktiver) Parteireisekosten mit tatsächlich angefallenen Anwaltsreisekosten scheidet aus, weil das Rechtsverhältnis zwischen bedürftiger Partei und Staatskasse selbständig neben dem Rechtsverhältnis des beigeordneten Anwalts zur Staatskasse steht (Die Justiz 1987, 152 = RPfl 1987, 264 = JurBüro 1987, 1376; ebenso zB OLG Hamm JurBüro 1981, 1220; OLG München MDR 1998, 439 = RPfl 1998, 294; MDR 2000, 1455, 1456; Gerold / Schmidt / v.Eicken, BRAGO 15. Aufl., Rn 22; Hansens, BRAGO 8. Aufl., Rn 13 - je zu § 126 mwNw; abweichend Riedel / Sußbauer / Schneider, BRAGO 8. Aufl., § 126 Rn 14).

    Die vom Bezirksrevisor in Bezug genommenen Entscheidungen (OLG Stuttgart (15. ZS) OLGRep 1999, 122; OLG München FamRZ 2001, 511) stehen nicht entgegen (vgl. auch OLG München FamRZ 2002, 1505).

  • OLG Karlsruhe, 14.05.2001 - 2 WF 130/00

    Prozesskostenhilfeverfahren - Beiordnung eines Rechtsanwalts -Erstattung von

    Nach Auffassung des Senats hat RA A. jedenfalls nach Erhalt des mit der besagten beschränkten Beiordnung versehenen PKH-Bewilligungsbeschlusses konkludent in diese Beschränkung eingewilligt, indem er sie über die gesamte Dauer des Hauptsacheverfahrens über gut dreieinhalb Jahre hinweg nicht nur nicht gerügt, sondern das Verfahren in Kenntnis seiner konkret erfolgten eingeschränkten Beiordnung aktiv betrieben hat (so auch Thalmann, a.a.O; Kalthoener, a.a.O.; jeweils m.w.N.; OLG Hamm, MDR 1983, 61; siehe auch OLG München, FamRZ 2001, S. 511 f.).

    Schließlich ist es auch nicht gerechtfertigt, die geltend gemachten Reisekosten und Abwesenheitsgelder mit der alternativen Überlegung vermiedener Reisekosten der Partei bzw. vermiedener Kosten eines Korrespondenzanwalts durch bewilligte Prozeßkostenhilfe zumindest anteilig zu erstatten, da ersparte Reisekosten der Partei nicht als Vergütung des Rechtsanwalts festgesetzt werden können (OLG München, FamRZ 2001, S. 511 f.).

  • OLG München, 09.12.2005 - 19 W 2933/05

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Nach Abs. 3 dieser Vorschrift kann ein Anwalt, der zwar bei dem Prozessgericht postulationsfähig, aber nicht zugelassen ist, nur beigeordnet werden, wenn dadurch keine weiteren Kosten wie z.B. Reisekosten vom Kanzleisitz zum Prozessgericht entstehen (vgl. OLG München, MDR 2000, 1455 ; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 106 ).
  • OLG Rostock, 24.11.2008 - 10 WF 196/08

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts

    Der Senat folgt insoweit den - entsprechenden - von den Oberlandesgerichten Stuttgart und Schleswig vertretenen Auffassungen (OLG Stuttgart OLGR 1999, 122; OLG Schleswig JurBüro 1992, 486, 487; vgl. auch OLG München FamRZ 2001, 511, 512 li.Sp. m.w.N.; OLG Hamm NJW 1983, 507; Mü-Ko/Wax, ZPO, § 121 Rn. 9; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rn. 576).
  • OLG Nürnberg, 17.04.2001 - 10 WF 614/01

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts - keine Zulassung am

    Insoweit ist nämlich klargestellt, daß Mehrkosten im Sinne des § 121 Abs. 3 ZPO nicht erstattungsfähig sind (OLG München MDR 00, 1455), was ohne diesen Hinweis nicht eindeutig wäre.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 28/07

    Gebühren und Auslagen eines beigeordneten Rechtsanwalts: Bindungswirkung einer

    Deshalb kommt auch eine Überprüfung der Einschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" nicht in Betracht (vgl. OLG Celle MDR 2007, 865; OLG München MDR 2000, 1455f; Gerold/Schmidt-von Eicken/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 55 Rn. 17 iVm § 46 Rn. 30 d).
  • OLG München, 23.06.2003 - 11 W 1489/03

    Anwaltsgebühren nach Abschluss eines Vergleichs im

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  • OLG Frankfurt, 02.08.2002 - 5 WF 15/02

    Beiordnung, Fahrtkosten, Flugkosten

    Der Senat ist der Auffassung, daß sich diese Vorschrift nicht auf die Postulationsfähigkeit, sondern die Zulassung bei dem Prozeßgericht gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung bezieht (vgl. dazu OLG Rostock FamRZ 2001, 510; OLG München FamRZ 2001, 511; MDR 2002, 543).
  • KG, 07.04.2005 - 16 WF 21/05

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte an (Nürnberg, FamRZ 02, 106; Hamm, FamRZ 00, 1227; Hamburg FamRZ 00, 1227 f., Brandenburg JurBüro 00, 481; München, MDR 00, 1455; Celle, …
  • OLG Oldenburg, 01.07.2002 - 3 WF 175/02

    Beschränkung einer Beiordnung im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe bei

    Die durch das Amtsgericht ausgesprochene kostenrechtliche Einschränkung der Beiordnung erfordert nach vorherrschender Auffassung die Zustimmung des beizuordnenden Rechtsanwalts (vgl. OLG München FamRZ 2001, 511, 512 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 23.12.2002 - 15 WF 301/02

    Reisekosten eines Rechtsanwalts

  • OLG München, 12.12.2001 - 11 W 2877/01

    Voraussetzungen einer sofortigen Beschwerde eines im Wege der Prozesskostenhilfe

  • VG Freiburg, 18.11.2010 - 3 K 1659/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts mit Sitz außerhalb des Gerichtsbezirks

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