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   BGH, 10.07.2002 - XII ZB 122/99   

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https://dejure.org/2002,2499
BGH, 10.07.2002 - XII ZB 122/99 (https://dejure.org/2002,2499)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2002 - XII ZB 122/99 (https://dejure.org/2002,2499)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - XII ZB 122/99 (https://dejure.org/2002,2499)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Realteilung - Berufsständische Versorgung - Zustimmung - Versorgungsträger - Versorgungsanrechte - Bayrische Apothekenversorgung - Scheidung - Versorgungsausgleich - Versorgungsanwartschaften - Rentenanwartschaften - Volldynamische Anwartschaften - Statische Versorgung

  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 4; ; BGB § 1587 a Abs. 3; ; BGB § ... 1587 o; ; Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung § 12; ; Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung § 20; ; Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung § 33

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bewertung von Versorgungsanrechten der Bayerischen Apothekerversorgung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1554
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94

    Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente

    Auszug aus BGH, 10.07.2002 - XII ZB 122/99
    a) Für die von § 1587 a Abs. 3 BGB vorgeschriebene Umrechnung eines Versorgungsanrechts ist entscheidend, ob der Wert dieses Anrechts tatsächlich in gleicher oder nahezu gleicher Weise steigt wie derjenige eines in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Beamtenversorgung begründeten Anrechts (st. Rspr., vgl. etwa Beschluß vom 9. Oktober 1996 - XII ZB 188/94 - FamRZ 1997, 166, 168 m.w.N.).

    Zwar hat der Senat ebenfalls bereits mehrfach entschieden, daß es der Beurteilung als volldynamisch nicht entgegen steht, wenn Anpassungen aus Überschußerträgen stammen und kein Rechtsanspruch auf Anpassung vorgesehen ist (vgl. etwa Beschluß vom 9. Oktober 1996 - XII ZB 188/94 - FamRZ 1997, 166, 168 m.w.N.).

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus BGH, 10.07.2002 - XII ZB 122/99
    Wie der Senat zwischenzeitlich (mit Beschluß vom 5. September 2001 - XII ZB 121/99 - FamRZ 2001, 1695) entschieden hat, sind die Gerichte bei der Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften grundsätzlich auch weiterhin an die Barwertverordnung und deren Tabellen gebunden; auf "Ersatztabellen" kann nicht zurückgegriffen werden.
  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85

    Bewertung der Bayerischen Apothekerversorgung

    Auszug aus BGH, 10.07.2002 - XII ZB 122/99
    Das Oberlandesgericht hat die Versorgungsanwartschaft des Ehemannes bei der Bayerischen Apothekerversorgung im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 - FamRZ 1987, 1241) zu Recht als im Anwartschaftsteil statisch und in der Leistungsphase volldynamisch bewertet.
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 87/94

    Einbeziehung von Anwartschaften der erweiterten Honorarverteilung der

    Auszug aus BGH, 10.07.2002 - XII ZB 122/99
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. etwa Beschluß vom 20. September 1995 - XII ZB 87/94 - FamRZ 1996, 481, 482 m.w.N.), reicht es für die Annahme einer Volldynamik einer Versorgung im Anwartschaftsstadium nicht aus, wenn wie hier die Höhe der Beitragsverpflichtung an den Beitragssatz und die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Angestelltenversicherung gekoppelt wird und das Mitglied mit jeder Anhebung dieser Bemessungsgrundlage entsprechend höhere Anwartschaften erwerben muß (sog. Beitragsdynamik).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZB 45/01

    Bewertung von mittels Deckungskapital finanzierten Versorgungsanrechten

    Wie der Senat bereits dargelegt hat, steht der Berücksichtigung solcher Wertsteigerungen weder entgegen, daß sie aus Überschußerträgen finanziert werden (Senatsbeschlüsse vom 9. Oktober 1996 - XII ZB 188/94 - FamRZ 1997, 166, 168 und vom 10. Juli 2002 - XII ZB 122/99 - FamRZ 2002, 1554, 1555), noch daß den Mitgliedern des Versorgungswerks auf die so finanzierten Verbesserungen ihrer Versorgung kein Rechtsanspruch zusteht (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 25. September 1996 - XII ZB 227/94 - FamRZ 1997, 164, 166 und vom 9. Oktober 1996 aaO 167 f.).
  • OLG Köln, 27.03.2006 - 4 UF 198/03

    Einbeziehung ausländischer Anwartschaften in den öffentlichrechtlichen

    Zutreffend verweist die Verfahrensbeteiligte zu 1.) hierzu auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (siehe FamRZ 1987, 1241; 2002, 1554).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 121/02

    Bewertung von Anwartschaften in der Bayerischen Apothekerversorgung;

    Zu Recht hat das Oberlandesgericht die Versorgungsanwartschaft des Ehemannes bei der Bayerischen Apothekerversorgung als im Anwartschaftsteil statisch und in der Leistungsphase volldynamisch bewertet (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Juli 2002 - XII ZB 122/99 - FamRZ 2002, 1554, 1555; vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 - FamRZ 1987, 1241).
  • OLG Jena, 17.10.2005 - 1 UF 151/04

    Versorgungsausgleich: Bewertung von Versorgungsrechten der Ländernotar Leipzig

    Auch eine Prognose der weiteren Entwicklung des Anrechts, für die dessen tatsächliche bisherige Entwicklung über einen angemessenen Vergleichszeitraum als Indiz herangezogen werden kann (BGH, FamRZ 2002, 1554), führt zu keinem anderen Ergebnis der Bewertung der Versorgung bei der Ländernotarkasse.
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 18 UF 166/97

    Ermittlung des Werts berufsständischer Versorgungsanrechte

    Die Feststellungen des Bundesgerichtshofs vom 10.07.2002 (FamRZ 2002, 1554 ff.) zur Teildynamik von Versorgungsanwartschaften bei der B.-Apothekerversorgung bedürfen daher der Aktualisierung.
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