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AG Hagen, 06.11.2002 - 8 III 61/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Berichtigung einer Namenseintragung im Heiratsbuch ; Verbindlichkeit der Schreibweise eines Namens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1015
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1993 - XII ZB 91/93
Begriff der anderen Urkunde
Auszug aus AG Hagen, 06.11.2002 - 8 III 61/02
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 27.10.1993 (FamRZ 1994, 225 ff = StAZ 1994, 42 ff) festgestellt, dass u.a. der Pass einer Person eine "andere Urkunde" im Sinne des Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern vom 13.09.1973 (BGBl 1967 II 1474) ist, so dass der in einem Reisepass auch in lateinischen Schriftzeichen wiedergegebene Name ohne Transliteration oder sonstige Veränderungen in einen deutschen Personenstandseintrag zu übernehmen ist.
- OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 9 WF 123/05
Trennungsunterhalt: Abzug eheprägender Darlehensraten vom Einkommen des …
Insoweit kann letztlich dahinstehen, ob vorliegend überhaupt ein für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlicher Eröffnungsgrund gegeben ist (vgl. hierzu u. zu dem hier wohl allein in Betracht kommenden Eröffnungsgrund nach § 18 InsO: BGH, FamRZ 2005, 608; OLG Naumburg, FamRZ 2003, 1015; OLG Stuttgart, FamRZ 2002, 982 u. FamRZ 2003, 1217).