Rechtsprechung
OLG Hamburg, 13.09.2002 - 10 UF 52/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 1, 2 S. 1
Erhöhung des Selbstbehalts wegen Bezug einer teureren Wohnung; Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten im Mangelfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 28.06.2001 - 269 F 384/00
- OLG Hamburg, 13.09.2002 - 10 UF 52/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1205 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 22.12.2008 - 13 UF 100/08
Befristung des Unterhaltsanspruchs
Auch die Voraussetzungen für eine etwaige Erhöhung des Selbstbehalts wegen erhöhter Wohnkosten sind bereits obergerichtlich geklärt (OLG Hamburg, FamRZ 2003, 1205, siehe auch Viefhues in jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 1603 Rn. 60). - OLG Brandenburg, 21.04.2017 - 13 UF 160/22
Berechnung von Kindesunterhalt; Auskunftserteilung bezüglich Leistung von …
Allerdings kann sich der Unterhaltsverpflichtete nicht in jedem Fall auf eine arbeitgeberseitige Verweigerung der Zustimmung zu einer konkreten Nebentätigkeit berufen (vgl. OLG Köln FamRZ 2012, 314 ; OLG Hamburg, FamRZ 2006, 503 ; Beschluss v. 24.09.2002, 10 UF 52/01, juris); insbesondere wenn dieser Verweigerung ganz offenkundig keine berechtigten betrieblichen Interessen zugrunde liegen, kann dem Unterhaltsverpflichteten demgegenüber aufgrund seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit die Ergreifung rechtlicher Maßnahmen zur Durchsetzung der Nebentätigkeitserlaubnis zuzumuten sein (…jurisPK-BGB/Viefhues § 1603 BGB Rn. 1326).