Rechtsprechung
BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuerauswahl, Gewichtung der Auswahlkriterien
- Judicialis
BGB § 1897
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897
Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kriterien für die Auswahl eines Betreuers; Betreuerauswahl bei Vorschlag des Betroffenen; Betreuerauswahl zum Wohl des Betroffenen; Betreuerauswahl bei negativem Wunsch des Betroffenen; Verwandtenvorzug bei der Betreuerauswahl; Kriterien zur Bestellung eines ...
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 26.03.2003 - 2 T 32/03
- BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 119/03
- LG Weiden/Oberpfalz, 21.11.2003 - 2 T 32/03
- BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1600
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 14.12.1995 - 3Z BR 276/95
Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
Die Vermögenssorge war nicht Gegenstand des Verfahrens (vgl. im Übrigen BayObLG MDR 1996, 751 und Beschluss vom 26.11.2003 - 3Z BR 206/03). - BayObLG, 26.11.2003 - 3Z BR 206/03
Wert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren einer Betreuungssache
Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
Die Vermögenssorge war nicht Gegenstand des Verfahrens (vgl. im Übrigen BayObLG MDR 1996, 751 und Beschluss vom 26.11.2003 - 3Z BR 206/03). - BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für …
Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
cc) Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
- BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 346/01
Bestellung eines Berufsbetreuers trotz Bereitschaft einer weiteren Person
Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (vgl. auch BayObLG FamRZ 2002, 768/769). - BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des …
Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
Zwar liegt dann eine Erledigung der Hauptsache vor, wenn die Betreuung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt wird, welche die angefochtene Entscheidung verfahrensrechtlich überholt und bedeutungslos macht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186/1187 m.w.N.). - BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95
Auswahl eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist dabei letztlich das objektive Wohl des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507; Senat vom 4.5.1999 - 3Z BR 118/99;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 21). - BayObLG, 04.05.1999 - 3Z BR 118/99
Auszug aus BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist dabei letztlich das objektive Wohl des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507; Senat vom 4.5.1999 - 3Z BR 118/99;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 21).
- BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15
Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der …
Ausreichend ist insofern, dass die vom Tatsachengericht vorgenommene Auswahl möglich ist, auch wenn sie nicht zwingend erscheint oder eine andere Auswahl ebenso nahe- oder sogar nähergelegen hätte (BayObLG FamRZ 2004, 1600; 2002, 768, 769; 2001, 1249, 1250; BtPrax 2002, 261;… Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. November 2012] § 1897 BGB Rn. 121 f.;… MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 29;… vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 72 Rn. 8). - KG, 28.04.2009 - 1 W 129/07
Betreuungsverfahren: Bestellung eines geeigneten ehrenamtlichen Betreuers anstatt …
Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG, FamRZ 2004, 1600; FamRZ 2004, 1991f.; OLG-Report München 2004, 251f.;… Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 26).
- KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06
Betreuerbestellung: Gerichtliche Prüfung des Vorhandenseins eines geeigneten …
Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).bb) Der negative Betreuervorschlag eines Betroffenen hat nicht die gleiche Bindungswirkung für das Gericht wie ein positiv geäußerter Vorschlag (BayObLG, FamRZ 2004, 1600 = Juris, Rdn. 17; Dodegge, FPR, 664, 666).
- BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04
Grundsätze bei der Betreuerbestellung
Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist daher letztlich das objektive Wohl des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. Senatsbeschluss vom 20.2.2004 - 3Z BR 33/04; BayObLG FamRZ 1996, 507;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 21).Ein rechtsfehlerhafter Ermessensgebrauch liegt auch vor, wenn der Richter einen relevanten Umstand unvertretbar über- oder unterbewertet hat (Senatsbeschluss vom 20.2.2004 aaO).
- OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"
Aber auch dann, wenn kein bindender Vorschlag des Betroffenen vorliegt und das Gericht sein Auswahlermessen unter Gesamtabwägung aller relevanten Umstände (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1600) auszuüben hat, kann eine Ermessensreduzierung mit dem von der Betreuungsbehörde angestrebten Ergebnis einer Beschränkung des Auswahlermessens auf den geschlossenen Kreis von Personen, der nach einem Auswahlverfahren in einer von ihr geführten Liste genannt wird, rechtlich keinesfalls anerkannt werden. - KG, 17.01.2006 - 1 W 483/05
Betreuungsrecht: Eignung zum Betreuer bei rechtskräftiger Verurteilung wegen …
Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG, FamRZ 2004, 1600; FamRZ 2004, 1991f.; OLG-Report München 2004, 251f.;… Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 26).
- KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08
Betreuung: (Un-)Geeignetheit eines Betreuers
Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600). - KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung …
Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (BayObLG, FamRZ 2004, 1600).