Weitere Entscheidung unten: AG Bad Oeynhausen, 04.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.09.2002 - 13 WF 567/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10267
OLG Koblenz, 27.09.2002 - 13 WF 567/02 (https://dejure.org/2002,10267)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.09.2002 - 13 WF 567/02 (https://dejure.org/2002,10267)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. September 2002 - 13 WF 567/02 (https://dejure.org/2002,10267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen den Kostenansatz eines Urkundsbeamten einer Geschäftsstelle; Kostenansatz im Rahmen einer Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Rahmen der Regelung des Umgangs mit einem gemeinsamen Kind ; Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tragung der Kosten in einem Verfahren über die Regelung der Umgangskontakte mit einem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 155
  • FamRZ 2004, 284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03

    Kostenentscheidung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

    Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat vertretener Meinung bezog sich die vorgenannte Regelung nur auf die Verfahrensgebühren, während die Frage, wer - und gegebenenfalls in welchem Umfang - die gerichtlichen Auslagen (einschließlich entstandener Sachverständigenkosten) zu tragen hat, allein aus §§ 2, 5 KostO , 8 KostVerf beantwortet wurde (vgl. zuletzt z.B. OLG Koblenz - 13. Senat - MDR 2003, 155 und FamRZ 2001, 297 sowie - 11. Senat - MDR 2000, 1440 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 77 ; OLG Köln FamRZ 2001, 112; OLG Hamm aaO.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Bad Oeynhausen, 04.06.2003 - 17 XVII B 116   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20411
AG Bad Oeynhausen, 04.06.2003 - 17 XVII B 116 (https://dejure.org/2003,20411)
AG Bad Oeynhausen, Entscheidung vom 04.06.2003 - 17 XVII B 116 (https://dejure.org/2003,20411)
AG Bad Oeynhausen, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 17 XVII B 116 (https://dejure.org/2003,20411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,20411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäß gestellte Sachverständigenentschädigung; Heranziehung einer Hilfsperson außerhalb des Gerichts für die Prüfung der Richtigkeit der Rechnungslegung eines Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Überprüfung der Rechnungslegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heranziehung einer Hilfsperson für die Prüfung der Richtigkeit der Rechnungslegung eines Betreuers

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 284
  • Rpfleger 2004, 488
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 22.08.2011 - 2 Wx 49/11

    Umfang der Überprüfung der Rechnungslegung des Vormundes bzw. Pflegers durch das

    Die sachliche Prüfung, ob etwa der Vormund/Pfleger das Vermögen nach den (vormundschaftsrechtlichen) gesetzlichen Vorschriften verwaltet hat und ob sich die Ausgaben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung bewegt haben, verbleibt in jedem Fall beim Vormundschaftsgericht (h.M., etwa Wagenitz in MünchKomm, aaO., § 1843, Rdn. 4; Engler in Staudinger, aaO., § 1843, Rdn. 6; ferner AG Bad Oeynhausen, FamRZ 2004, 284, 285: a.A. offenbar KG, Beschluss v. 27.03.1936 - Az.: 1a Wx 382/36 -, JW 1936, 2461, 2462).
  • OLG Naumburg, 16.08.2011 - 2 Wx 49/11

    Abwesenheitspflegschaft: Gerichtliche Ersatzvornahme zur Rechnungslegung über die

    Die sachliche Prüfung, ob etwa der Vormund/ Pfleger das Vermögen nach den (vormundschaftsrechtlichen) gesetzlichen Vorschriften verwaltet hat und ob sich die Ausgaben im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung bewegt haben, verbleibt in jedem Fall beim Vormundschaftsgericht (h.M., etwa Wagenitz in MünchKomm, a.a.O., § 1843, Rdn. 4; Engler in Staudinger, a.a.O., § 1843, Rdn. 6; ferner AG Bad Oeynhausen, FamRZ 2004, 284, 285: a.A. offenbar KG, Beschluss v. 27.03.1936 - Az.: 1a Wx 382/36 -, JW 1936, 2461, 2462).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht