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AG Ludwigslust, 29.12.2004 - 5 F 31/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ludwigslust, 29.12.2004 - 5 F 31/04
- VG Saarlouis, 28.04.2005 - 5 F 31/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1111
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02
Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder nach Tod eines Elternteils; Erhöhung des …
Auszug aus AG Ludwigslust, 29.12.2004 - 5 F 31/04
Die selbständige Erwerbstätigkeit des Beklagten kann angesichts des ungedeckten Mindestbedarfes der Klägerin auch nicht etwa im Hinblick auf seine Behinderung als überobligatorisch angesehen werden, zumal der Beklagte auch keine volle Erwerbsunfähigkeit geltend macht (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2003, 364 [OLG Dresden 28.11.2002 - 10 UF 569/02] zum Erfordernis der Fortführung einer selbständigen Tätigkeit nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters). - AG Weilburg, 05.11.1993 - 2 F 502/92
Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen nachehelichen Unterhalt; Anforderungen …
Auszug aus AG Ludwigslust, 29.12.2004 - 5 F 31/04
Zwar könnte angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktlage bei einem Unterhaltspflichtigen im Alter des Beklagten von 44 Jahren und einem Behinderungsgrad von 70 % bei den damit zweifellos einhergehenden Einschränkungen unabhängig von der Erfüllung der üblichen Bewerbungsbemühungen davon auszugehen sein, daß er eine abhängige Tätigkeit nicht zu erlangen vermag; nicht zuletzt unter Berücksichtigung der aktuellen Diskussion zum Kündigungsschutz muß dabei ins Gewicht fallen, daß ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten aufgrund der bestehenden Schwerbehinderung nicht ohne weiteres hätte auflösen können (vgl. AG Weilburg NJW-RR 1995, 3 [AG Weilburg 05.11.1993 - 2 F 502/92 UE] ).
- OLG Frankfurt, 24.04.2008 - 5 UF 197/07
Kindesunterhalt: Leistungs(un-)fähigkeit unter Berücksichtigung der gesteigerten …
Die Gehörlosigkeit und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Kommunikation reduzieren ihre Vermittelbarkeit ebenso wie die Einschränkungen des Kündigungsrechts gegenüber Schwerbehinderten (vergleiche Amtsgericht Ludwigslust FamRZ 2005, 1111; Amtsgericht Weilburg FamRZ 1995, 97).In den für die Beklagte zugänglichen Arbeitsbereichen verdrängen ferner Leiharbeitsverträge zunehmend reguläre Beschäftigungsverhältnisse, was eine weitere Reduzierung der ausbezahlten Löhne zur Folge hat.