Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5550
OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04 (https://dejure.org/2004,5550)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.10.2004 - 3 W 13/04 (https://dejure.org/2004,5550)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 3 W 13/04 (https://dejure.org/2004,5550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Betreuers für eine Betreuungstätigkeit; Zulässigkeit einer Pauschalierung für eine Betreuungsvergütung; Zulässigkeit der rückwirkenden Festsetzung einer Pauschalvergütung für eine Betreuung; Festsetzung einer Aufwandsentschädigung eines Betreuers anhand ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur rückwirkenden Festsetzung einer Pauschalvergütung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rückwirkend Pauschalvergütung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 835 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht oder das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen hat, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (BGH NJW-RR 1990, 1157 und zum Revisionsverfahren NJW-RR 1993, 795, 796; BayObLG, FamRZ 1996, 1168, 1169 und 1997, 700 jew. m.w.N.; Senat in ständiger Rechtsprechung beispielsweise BtPrax 2000, 86; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 23).
  • OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01

    Vergütung mehrerer Betreuer - Alleinvertretungsrecht - Aufwandsentschädigung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1) ergibt sich daraus, dass die festgesetzte Betreuervergütung aus der Staatskasse zu bezahlen ist und der Erstbeteiligte die finanziellen Interessen des Staates zu wahren hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 - m. w. N.; Zimmermann, FamRZ 2002, 1373, 1382).
  • OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02

    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Selbst wenn man sich dieser Auffassung anschließen und zudem die derzeit noch in der Diskussion befindlichen Stundenpauschalen für angemessen erachten wollte, käme vorliegend eine entsprechende Pauschalierung schon deshalb nicht in Betracht, weil eine Vergütungspauschale grundsätzlich nur für zukünftige Tätigkeiten des Betreuers festgesetzt werden kann; eine rückwirkende Festsetzung der Pauschalvergütung ist nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur unzulässig (ThürOLG, FamRZ 2002, 1431; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 b Rdnr. 4; MüKo/Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 b Rdnr. 4; Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1836 b Rdnr. 6).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89

    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht oder das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen hat, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (BGH NJW-RR 1990, 1157 und zum Revisionsverfahren NJW-RR 1993, 795, 796; BayObLG, FamRZ 1996, 1168, 1169 und 1997, 700 jew. m.w.N.; Senat in ständiger Rechtsprechung beispielsweise BtPrax 2000, 86; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 23).
  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    In diesem Fall findet lediglich eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Missbrauchsfälle begegnet werden soll (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. FGPrax 2000, 198 m.w.N.).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht oder das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen hat, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (BGH NJW-RR 1990, 1157 und zum Revisionsverfahren NJW-RR 1993, 795, 796; BayObLG, FamRZ 1996, 1168, 1169 und 1997, 700 jew. m.w.N.; Senat in ständiger Rechtsprechung beispielsweise BtPrax 2000, 86; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 23).
  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht oder das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen hat, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (BGH NJW-RR 1990, 1157 und zum Revisionsverfahren NJW-RR 1993, 795, 796; BayObLG, FamRZ 1996, 1168, 1169 und 1997, 700 jew. m.w.N.; Senat in ständiger Rechtsprechung beispielsweise BtPrax 2000, 86; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 23).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.10.2004 - 3 W 13/04
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht oder das an seine Stelle tretende Beschwerdegericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer acht gelassen hat, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (BGH NJW-RR 1990, 1157 und zum Revisionsverfahren NJW-RR 1993, 795, 796; BayObLG, FamRZ 1996, 1168, 1169 und 1997, 700 jew. m.w.N.; Senat in ständiger Rechtsprechung beispielsweise BtPrax 2000, 86; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 27 Rdnr. 23).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8342
BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04 (https://dejure.org/2004,8342)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.2004 - 3Z BR 226/04 (https://dejure.org/2004,8342)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 3Z BR 226/04 (https://dejure.org/2004,8342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zwangsgeldfestsetzung gegen einen Betreuer wegen Verstoßes gegen die Rechnungslegungspflicht; Nachkommen der gerichtlichen Verpflichtung im Verfahren der weiteren Beschwerde; Aufhebung der Verfügung durch das anordnende Gericht

  • Bt-Recht

    Zwangsgeldfestsetzung

  • Judicialis

    FGG § 33

  • rechtsportal.de

    FGG § 33
    Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung durch anordnendes Gericht bei Rechnungslegung im Verfahren der weiteren Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 835
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 51/02

    Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung im Beschwerdeverfahren bei Vornahme der

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
    Zwar entspricht es ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass für ein Zwangsgeld kein Raum mehr ist, wenn eine verlangte Auskunft oder Rechnungslegung vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz erteilt wurde (BayObLG Rpfleger 1979, 215 und FamRZ 2002, 1434; OLG Köln FamRZ 2003, 780 m.w.N.).

    Dem widerspricht es nicht, dass der Senat (FamRZ 2002, 1434) bei einer anders gelagerten Fallgestaltung - ein angeordnetes Vermögensverzeichnis war bereits vor Erlass der ersten Beschwerdeentscheidung über die Zwangsgeldfestsetzung eingereicht, aber vom Landgericht nicht berücksichtigt worden - selbst in der Sache entschieden hat.

    cc) Dem Gedanken, dass das Zwangsgeld im Sinne von § 33 FGG keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten ist, sondern ausschließlich ein Beugemittel zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 823/824 und 2002, 1434; OLG Köln aaO), kann gleichwohl Rechnung getragen werden: Hält das anordnende Gericht die mit der weiteren Beschwerde des Verpflichteten erteilten Informationen für ausreichend, hat es die Zwangsgeldfestsetzung nach § 18 FGG aufzuheben (vgl. Keidel/Zimmermann § 33 Rn 24).

  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
    Diese Entscheidung wurde mit Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.10.2003 (FamRZ 2004, 977) letztinstanzlich bestätigt.
  • OLG Köln, 28.10.2002 - 16 Wx 203/02

    Zwangsgeld gegen einen Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
    Zwar entspricht es ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass für ein Zwangsgeld kein Raum mehr ist, wenn eine verlangte Auskunft oder Rechnungslegung vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz erteilt wurde (BayObLG Rpfleger 1979, 215 und FamRZ 2002, 1434; OLG Köln FamRZ 2003, 780 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78

    Festsetzung; Zwangsgeld; Handelsrecht

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
    Zwar entspricht es ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass für ein Zwangsgeld kein Raum mehr ist, wenn eine verlangte Auskunft oder Rechnungslegung vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz erteilt wurde (BayObLG Rpfleger 1979, 215 und FamRZ 2002, 1434; OLG Köln FamRZ 2003, 780 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.01.1996 - 1Z BR 205/95

    Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens zur Ausgestaltung des

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
    b) Das Landgericht hat auch bei der Höhe des Zwangsgeldes die Umstände des Einzelfalles angemessen berücksichtigt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 878; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 33 Rn. 20a).
  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 102/92

    Weitere Beschwerde; Festsetzung; Umgang; Vater; Nichteheliches Kind;

    Auszug aus BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04
    cc) Dem Gedanken, dass das Zwangsgeld im Sinne von § 33 FGG keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten ist, sondern ausschließlich ein Beugemittel zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 823/824 und 2002, 1434; OLG Köln aaO), kann gleichwohl Rechnung getragen werden: Hält das anordnende Gericht die mit der weiteren Beschwerde des Verpflichteten erteilten Informationen für ausreichend, hat es die Zwangsgeldfestsetzung nach § 18 FGG aufzuheben (vgl. Keidel/Zimmermann § 33 Rn 24).
  • OLG München, 26.10.2005 - 33 Wx 171/05

    Keine Befreiung des nicht privilegierten Betreuers von der

    Neben der Entlassung ist das Zwangsgeld das einzige Druckmittel, mit dem das Gericht den Betreuer hierzu nachdrücklich anhalten kann (BayObLG FamRZ 2005, 835).
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