Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.10.2005 - 5 U 451/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhalt eines Testaments; Vorliegen einer bloßen Teilungsanordnung oder eines Vermächtnisses; Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung eines Testaments; Anforderungen an einen Vorausvermächtnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 25.02.2005 - 2 O 402/02
- OLG Koblenz, 13.10.2005 - 5 U 451/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1601
- FamRZ 2006, 292
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 185/82
Auslegung der Zuwendung einzelner Nachlaßgegenstände
Auszug aus OLG Koblenz, 13.10.2005 - 5 U 451/05
In einer solchen Lage stellt sich die Frage, ob der Mehrbetrag (Mehrwert) zusätzlich zu dem Erbteil zugewendet sein soll (vgl. BGH in WM 1984, 1006 = FamRZ 1985, 62).
- OLG Saarbrücken, 06.03.2018 - 5 W 11/18
(Kostenentscheidung nach Vergleichsschluss im Rahmen einer Erbteilungsklage
Ist der Verfügung von Todes wegen eine entsprechende zusätzliche Zuwendung aber nicht zu entnehmen, dann kann es sich nur um eine Teilungsanordnung handeln (OLG Koblenz, NJW-RR 2005, 1601; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Dezember 1989 - IVa ZR 59/88, NJW-RR 1990, 391).
Rechtsprechung
LG Koblenz, 21.09.2005 - 2 T 456/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Mittellosigkeit; Rückkaufswert einer Lebensversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Beurteilung der Mittellosigkeit bei Bestehen einer Lebensversicherung
Verfahrensgang
- AG Westerburg, 18.03.2005 - 7 XVII 123/03
- LG Koblenz, 21.09.2005 - 2 T 456/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 292 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Koblenz, 24.03.2009 - 2 T 58/09 Zu diesem Vermögen gehört auch, wie die Kammer bereits mehrfach entschieden hat (Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 T 456/05, veröffentlicht in : FamRZ 2006; 292; Beschluss vom 7. Dezember 2007 - Az.: 2 T 713/07); der Rückkaufswert einer von dem Betroffenen abgeschlossenen Lebensversicherung.