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   OLG Naumburg, 30.06.2006 - 4 UF 13/06   

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https://dejure.org/2006,12230
OLG Naumburg, 30.06.2006 - 4 UF 13/06 (https://dejure.org/2006,12230)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.06.2006 - 4 UF 13/06 (https://dejure.org/2006,12230)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 4 UF 13/06 (https://dejure.org/2006,12230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung gegen einen nicht stattgegebenen Ehescheidungsantrag; Voraussetzungen an das "Scheitern" einer Ehe; Vorliegen der Voraussetzung des einjährigen Getrenntlebens am Schluss der letzten mündlichen Verhandlung

  • Judicialis

    ZPO § 629 b Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 629b Abs. 1 S. 1
    Zurückweisung der Berufung gegen den Antrag auf das die Ehescheidung abweisend erstinstanzliche Urteil, wenn bei dem erstinstanzlichen Gericht noch Folgesachen zur Entscheidung anstehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 298
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1996 - XII ZR 231/95

    Eintritt der Scheidungsvoraussetzungen während des Berufungsverfahrens; Kosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.06.2006 - 4 UF 13/06
    Der Gegenstand des Berufungsverfahrens ist damit allein die Frage, ob die Ehe zu scheiden ist; mit Folgesachen ist das Berufungsgericht nicht befasst und kann daher auch dazu keine Feststellungen treffen oder das erstinstanzliche Gericht dadurch auch nicht binden (BGH, NJW 1997, 1007, 1008, OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1192, 1193, OLG Dresden, FamRZ 2003, 1193, 1194, OLG Hamm FamRz 1996, 1078).

    Soweit die Berufungsgerichte vereinzelt selbst über die Kosten des Berufungsverfahrens im Falle des § 629 b ZPO entschieden haben und der BGH dies nicht beanstandet hat (BGH NJW 1997, 1007, 1008), steht dies einer Zuweisung der Kostenentscheidung an die erste Instanz nicht entgegen.

  • OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 UF 789/02

    Zurückverweisung; Versorgungsausgleich; Scheidungsfolgenvereinbarung

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.06.2006 - 4 UF 13/06
    Der Gegenstand des Berufungsverfahrens ist damit allein die Frage, ob die Ehe zu scheiden ist; mit Folgesachen ist das Berufungsgericht nicht befasst und kann daher auch dazu keine Feststellungen treffen oder das erstinstanzliche Gericht dadurch auch nicht binden (BGH, NJW 1997, 1007, 1008, OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1192, 1193, OLG Dresden, FamRZ 2003, 1193, 1194, OLG Hamm FamRz 1996, 1078).
  • OLG Brandenburg, 23.01.2003 - 9 UF 87/02

    Streitgegenstand im Berufungsverfahren nach Abweisung des Scheidungsantrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.06.2006 - 4 UF 13/06
    Der Gegenstand des Berufungsverfahrens ist damit allein die Frage, ob die Ehe zu scheiden ist; mit Folgesachen ist das Berufungsgericht nicht befasst und kann daher auch dazu keine Feststellungen treffen oder das erstinstanzliche Gericht dadurch auch nicht binden (BGH, NJW 1997, 1007, 1008, OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1192, 1193, OLG Dresden, FamRZ 2003, 1193, 1194, OLG Hamm FamRz 1996, 1078).
  • OLG Hamm, 19.08.1998 - 11 UF 46/98
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.06.2006 - 4 UF 13/06
    Nicht gerechtfertigt erscheint die Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO etwa dann, wenn es wegen des Ablaufs des Trennungsjahres offen bleibt und bleiben kann, ob die erste Instanz die Anwendung des § 1565 Abs. 2 BGB zu Recht abgelehnt hat oder wenn beide Parteien die Scheidung verfrüht angestrebt haben (BGH a.a.O., OLG Hamm FamRZ 1999, 726).
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