Weitere Entscheidung unten: AG Bremen, 14.08.2007

Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.11.2007 - 12 UF 220/04   

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https://dejure.org/2007,32306
OLG Celle, 26.11.2007 - 12 UF 220/04 (https://dejure.org/2007,32306)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.11.2007 - 12 UF 220/04 (https://dejure.org/2007,32306)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. November 2007 - 12 UF 220/04 (https://dejure.org/2007,32306)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1369
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 20.06.2014 - 3 UF 159/12

    Umgangssache: Ausschluss von Besuchskontakten bei vehementer Verweigerungshaltung

    Danach darf das Umgangsrecht nur dann ausgeschlossen werden, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwenden (OLG Hamm NJW-RR 2011, 1447 unter Hinweis auf BVerfG, FamRZ 2010, S. 1622) und andere Regelungen, die weniger stark in das Grundrecht eingreifen, nicht möglich sind (OLG Celle FamRZ 2008, 1369-1371; Palandt-Götz, BGB 73. Aufl. 2014, § 1684 Rn. 36).

    Es ist zu ermitteln, ob die Herausbildung der Persönlichkeit des Kindes bereits so fortgeschritten ist, dass eine dem Willen des Kindes zuwiderlaufende Ausübung des Umgangs eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten würde (BGH, FamRZ 1980, 131; OLG Celle, FamRZ 2008, 1369-1371).

  • OLG Nürnberg, 22.06.2009 - 10 UF 790/08

    Umgangsrecht: Befristeter Ausschluss bei beharrlicher Verweigerungshaltung des

    Zum anderen wäre über eine entsprechende Maßnahme in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden (vgl. hierzu OLG Celle, FamRZ 2008, 1369).
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Rechtsprechung
   AG Bremen, 14.08.2007 - 8 C 90/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,29965
AG Bremen, 14.08.2007 - 8 C 90/07 (https://dejure.org/2007,29965)
AG Bremen, Entscheidung vom 14.08.2007 - 8 C 90/07 (https://dejure.org/2007,29965)
AG Bremen, Entscheidung vom 14. August 2007 - 8 C 90/07 (https://dejure.org/2007,29965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht im Rahmen der schuldhaften Verhinderung der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise des Umgangsrechts; Fahrtkosten als Schadensposition in Folge der Verhinderung des Umgangsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1369
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 06.12.2001 - 31178/96

    Einbenennung eines nichtehelichen Kindes ohne Zustimmung des leiblichen Vaters;

    Auszug aus AG Bremen, 14.08.2007 - 8 C 90/07
    Für die Verneinung eines Schadensersatzanspruches hat daher der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch entschieden, dass hierdurch das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 EMRK nicht berührt ist (FamRZ 2002, 1017, 1020 [EGMR 06.12.2001 - 31178/69] ).
  • BGH, 19.06.2002 - XII ZR 173/00

    Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten

    Auszug aus AG Bremen, 14.08.2007 - 8 C 90/07
    Es ist allgemein anerkannt, dass der umgangsberechtigte Elternteil vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen kann, wenn ihm der andere Elternteil schuldhaft nicht den Umgang in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt ( BGH Urteil vom 19.6.2002 - XII ZR 173/00 - in NJW 2002, 2566 [BGH 19.06.2002 - XII ZR 173/00] ; OLG Karlsruhe in FamRZ 2002, 1056 [OLG Karlsruhe 21.12.2001 - 5 UF 78/01] ).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2001 - 5 UF 78/01

    Ersatz der vergeblich aufgewendeten Kosten für die Anreise und Aufenthalt zu

    Auszug aus AG Bremen, 14.08.2007 - 8 C 90/07
    Es ist allgemein anerkannt, dass der umgangsberechtigte Elternteil vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen kann, wenn ihm der andere Elternteil schuldhaft nicht den Umgang in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt ( BGH Urteil vom 19.6.2002 - XII ZR 173/00 - in NJW 2002, 2566 [BGH 19.06.2002 - XII ZR 173/00] ; OLG Karlsruhe in FamRZ 2002, 1056 [OLG Karlsruhe 21.12.2001 - 5 UF 78/01] ).
  • OLG Bremen, 24.11.2017 - 4 UF 61/17

    Schadensersatz für Kosten, die einem umgangsberechtigten Elternteil dadurch

    Auch § 823 Abs. 1 BGB kann als Anspruchsgrundlage herangezogen werden, da mittlerweile allgemein anerkannt ist, dass es sich bei dem Umgangsrecht um ein absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB handelt, das auch gegenüber dem Mitinhaber der elterlichen Sorge wirkt (vgl. Staudinger/Peschel-Gutzeit/Rauscher, a.a.O., § 1684 Rn. 25; AG Bremen, FamRZ 2008, 1369).
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