Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 09.10.2009

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 24.09.2009 - 25 T 520/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16838
LG Düsseldorf, 24.09.2009 - 25 T 520/09 (https://dejure.org/2009,16838)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.2009 - 25 T 520/09 (https://dejure.org/2009,16838)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 2009 - 25 T 520/09 (https://dejure.org/2009,16838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines an der Betreuung einer mittellosen Person weiteren Beteiligten auf Auszahlung bzw. Festsetzung einer Betreuervergütung aufgrund einer Forderungsabtretung des Betreuers; Erforderlichkeit der Einwilligung einer zu betreuenden Person zur Forderungsabtretung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Abtretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 328
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 26.01.2004 - 21 (10) WF 783/03

    Zulässigkeit der Abtretung des Vergütungsanspruchs eines Verfahrenspflegers zu

    Auszug aus LG Düsseldorf, 24.09.2009 - 25 T 520/09
    Aus § 49 b Abs. 4 BRAO sowie aus § 203 StGB in Verbindung mit § 134 BGB (vgl. dazu OLG Dresden, NJW 2004, Seite 1464) folgt, dass eine wirksame Abtretung des Anspruchs auf Zahlung von Betreuervergütung durch den Betreuer an die weitere Beteiligte zu 2) nur dann möglich ist, wenn u.a. eine ausdrückliche diesbezügliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2010 - 25 Wx 71/09

    Zulässigkeit der Abtretung der Vergütungsansprüche eines Betreuers

    Der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24. September 2009 - 25 T 520/09 - wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,49125
LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08 (https://dejure.org/2009,49125)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.10.2009 - 5 T 611/08 (https://dejure.org/2009,49125)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 5 T 611/08 (https://dejure.org/2009,49125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tod eines Betroffenen als Hindernis für die Festsetzung der Vergütung sowie der erstattungsfähigen Auslagen eines Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Festsetzung der Vergütung bei fehlender Schlussrechnung des Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 328
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02

    Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuungsaufwendungen; Feststellbarkeit der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08
    Für die Prüfung der Mittellosigkeit des Betroffenen kommt es nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. die Beschlüsse vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 ; vom 02.01.2003 - Az.: 5 T 600/02- und vom 11.01.2008 - Az.: 5 T 678/06 -) stets auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz an (so auch die allgemeine Meinung: BayObLG, FamRZ 2000, 558 ; FamRZ 1996, 372 ; KG, NJW-RR 1998, 436 [KG Berlin 08.07.1997 - 1 W 7404/95] ; Klein/Pammler, [...] PK-BGB, § 1836 d BGB Rdnr. 14); die früheren wirtschaftlichen Verhältnisse sind daher grundsätzlich, auch bei Abrechnung zurückliegender Zeiten, ohne Bedeutung.

    Dass die Erbin "vorsätzlich" den Nachlass verausgabt hat (vgl. hierzu LG Kleve, BtPrax 1999, 202 [LG Kleve 23.04.1999 - 4 T 123/99] und in Abgrenzung hierzu den Beschluss der Kammer vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 ), kann nicht angenommen werden.

    Ein pflichtwidriges Verhalten des Betreuers mag Schadensersatz- oder Herausgabeansprüche oder die Entlassung des Betreuers oder - wie hier - ein Zwangsgeldverfahren nach § 33 FGG nach sich ziehen; es mindert aber nicht den Vergütungsanspruch (vgl. Beschluss der Kammer vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 - LG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2005 - Az.: 2 T 731/05 ).

  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08
    Ob in Abweichung von obigen Grundsätzen für die Beurteilung der Mittellosigkeit dann nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist, wenn der Betreuer die fehlende Durchsetzbarkeit seines Vergütungsanspruchs gegen das vorrangig haftende private Vermögen zu vertreten hat (für den ähnlich gelagerten Fall einer erneuten Festsetzung der Vergütung vgl. BayObLG, FamRZ 2004, 305 ), kann dahinstehen.

    Soweit er sich ohne konkrete Schlussrechnung außerstande sah, den Nachlass zu ermitteln bzw. die Mittellosigkeit festzustellen, blieb es ihm unbenommen, die Vergütung auf der Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Erkenntnismöglichkeiten festzusetzen mit der Maßgabe, dass die Festsetzung beim Auftreten veränderter Umstände durch eine erneute Festsetzung wieder aufgehoben werden kann (vgl. BayObLG, FamRZ 2004, 305 ).

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08
    Für die Prüfung der Mittellosigkeit des Betroffenen kommt es nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. die Beschlüsse vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 ; vom 02.01.2003 - Az.: 5 T 600/02- und vom 11.01.2008 - Az.: 5 T 678/06 -) stets auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz an (so auch die allgemeine Meinung: BayObLG, FamRZ 2000, 558 ; FamRZ 1996, 372 ; KG, NJW-RR 1998, 436 [KG Berlin 08.07.1997 - 1 W 7404/95] ; Klein/Pammler, [...] PK-BGB, § 1836 d BGB Rdnr. 14); die früheren wirtschaftlichen Verhältnisse sind daher grundsätzlich, auch bei Abrechnung zurückliegender Zeiten, ohne Bedeutung.
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08
    Vielmehr kann das Vormundschaftsgericht die Vergütung und die erstattungsfähigen Auslagen auch noch nach dem Tod des Betreuten bewilligen (BayObLG, FamRZ 2001, 866 ; BayObLG, FamRZ 1999, 1609 ) und gemäß § 56 g Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FGG förmlich festsetzen (BayObLG, FamRZ 2001, 866 ), und zwar unabhängig davon, ob sich der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse oder gegen den Nachlass des Betreuten richtet.
  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 162/99

    Vergütung eines Berufsbetreuers aus dem Nachlass des Betroffenen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08
    Vielmehr kann das Vormundschaftsgericht die Vergütung und die erstattungsfähigen Auslagen auch noch nach dem Tod des Betreuten bewilligen (BayObLG, FamRZ 2001, 866 ; BayObLG, FamRZ 1999, 1609 ) und gemäß § 56 g Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FGG förmlich festsetzen (BayObLG, FamRZ 2001, 866 ), und zwar unabhängig davon, ob sich der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse oder gegen den Nachlass des Betreuten richtet.
  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08
    Für die Prüfung der Mittellosigkeit des Betroffenen kommt es nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. die Beschlüsse vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 ; vom 02.01.2003 - Az.: 5 T 600/02- und vom 11.01.2008 - Az.: 5 T 678/06 -) stets auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz an (so auch die allgemeine Meinung: BayObLG, FamRZ 2000, 558 ; FamRZ 1996, 372 ; KG, NJW-RR 1998, 436 [KG Berlin 08.07.1997 - 1 W 7404/95] ; Klein/Pammler, [...] PK-BGB, § 1836 d BGB Rdnr. 14); die früheren wirtschaftlichen Verhältnisse sind daher grundsätzlich, auch bei Abrechnung zurückliegender Zeiten, ohne Bedeutung.
  • LG Kleve, 23.04.1999 - 4 T 123/99

    Betreuungsvergütung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08
    Dass die Erbin "vorsätzlich" den Nachlass verausgabt hat (vgl. hierzu LG Kleve, BtPrax 1999, 202 [LG Kleve 23.04.1999 - 4 T 123/99] und in Abgrenzung hierzu den Beschluss der Kammer vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 ), kann nicht angenommen werden.
  • BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99

    Zeitpunkt der Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08
    Für die Prüfung der Mittellosigkeit des Betroffenen kommt es nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. die Beschlüsse vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 ; vom 02.01.2003 - Az.: 5 T 600/02- und vom 11.01.2008 - Az.: 5 T 678/06 -) stets auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz an (so auch die allgemeine Meinung: BayObLG, FamRZ 2000, 558 ; FamRZ 1996, 372 ; KG, NJW-RR 1998, 436 [KG Berlin 08.07.1997 - 1 W 7404/95] ; Klein/Pammler, [...] PK-BGB, § 1836 d BGB Rdnr. 14); die früheren wirtschaftlichen Verhältnisse sind daher grundsätzlich, auch bei Abrechnung zurückliegender Zeiten, ohne Bedeutung.
  • LG Koblenz, 18.10.2005 - 2 T 731/05

    Voraussetzungen für eine vorläufige Betreuung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08
    Ein pflichtwidriges Verhalten des Betreuers mag Schadensersatz- oder Herausgabeansprüche oder die Entlassung des Betreuers oder - wie hier - ein Zwangsgeldverfahren nach § 33 FGG nach sich ziehen; es mindert aber nicht den Vergütungsanspruch (vgl. Beschluss der Kammer vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 - LG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2005 - Az.: 2 T 731/05 ).
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