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OLG München, 09.03.1987 - 4 WF 10/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 610
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 4 UF 151/15
Negativer Feststellungswiderantrag - doppelte Rechtshängigkeit
Diese Unsicherheit wird auch nicht dadurch beseitigt, dass die erlassene Einstweilige Anordnung dann außer Kraft tritt, wenn der Hauptsacheantrag rechtskräftig abgewiesen wird (§ 56 II Nr. 2 FamFG), wobei dahinstehen kann, ob hierfür ein Prozessbeschluss genügt (…Keidel-Giers, § 56 FamFG, Rz. 8) oder aber eine der materiellen Rechtskraft zugängliche Entscheidung nötig ist (MüKo-Soyka, § 56 FamFG, Rz. 2 mit Verweis auf OLG München FamRZ 1987, 610 zu § 620f ZPO a.F.). - OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 5 WF 195/00
Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenvorschuß
Wird erst nach Eingang eines Anordnungsantrages gemäß § 620 ZPO der Scheidungsausspruch rechtskräftig, muß nach h.M. über den Antrag jedenfalls noch entschieden werden (…Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl., zu § 620a ZPO, Rdn. 4; OLG München, FamRZ 87, 610; KG, FamRZ 1987, 956 f.).