Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.02.1990 - 15 W 16/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
HöfeO §§ 6, 7, 8
Hoferbfolge des überlebenden Ehegatten beim Ehegattenhof - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 672
- Rpfleger 1990, 297
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06
Unterlassungsanspruch: Geltendmachung im Rahmen eines einstweiligen …
Im einstweiligen Verfügungsverfahren gelten - zumindest, nachdem der Verfügungsbeklagte am Verfahren beteiligt worden ist - hinsichtlich der Beweislastverteilung keine Besonderheiten; § 920 Abs. 2 ZPO enthält keine Sonderregelung für die Beweislastverteilung, sondern lässt lediglich anstelle der förmlichen Beweisführung die Glaubhaftmachung im Sinne von § 294 ZPO zu (OLG Koblenz, OLGZ 1990, S. 284 ff., 247;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., vor § 916 Rdnr. 6 a m.w.N.).
Rechtsprechung
BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erteilung eines beantragten Erbscheins; Anforderungen an Nachweis eines Testierwillens des Erblassers bei Errichtung eines Testaments in Form eines Briefes; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Rechtsbindungswillens des Erblassers; Auslegung über das ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 96 VI 4687/87
- LG München I, 06.03.1989 - 16 T 9713/88
- BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 672
- Rpfleger 1990, 199
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82
Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft
Auszug aus BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89
Zwingend braucht der gezogene Schluß nicht zu sein (vgl. BayObLGZ 1983, 153/162). - BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …
Auszug aus BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89
Das Rechtsbeschwerdegericht ist wegen § 27 Satz 2 FGG , § 561 ZPO an die einer solchen Feststellung zugrundeliegende Auslegung der Urkunde und an die übrige Tatsachenwürdigung gebunden, sofern der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht wurde ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweis- und Auslegungsregeln oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zur Testamentsauslegung BayObLGZ 1988, 42/43 und zur Feststellung eines Testierwillens zuletzt BayObLG FamRZ 1989, 1124 f.;… vgl. auch Keidel/Kuntze FGG 12. Aufl. § 27 Rn. 42). - BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88
Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim …
Auszug aus BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89
Das Rechtsbeschwerdegericht ist wegen § 27 Satz 2 FGG , § 561 ZPO an die einer solchen Feststellung zugrundeliegende Auslegung der Urkunde und an die übrige Tatsachenwürdigung gebunden, sofern der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht wurde ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweis- und Auslegungsregeln oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zur Testamentsauslegung BayObLGZ 1988, 42/43 und zur Feststellung eines Testierwillens zuletzt BayObLG FamRZ 1989, 1124 f.;… vgl. auch Keidel/Kuntze FGG 12. Aufl. § 27 Rn. 42).
- KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02
Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in …
- KG, 19.02.2002 - 1 W 4112/00
Sachentscheidung des Beschwerdegerichts bei unterbliebener Feststellung der …
Wenn das Landgericht unter diesen Umständen dennoch einschränkungslos die Grundsätze betreffend das Brieftestament (vgl. dazu etwa BayObLG FamRZ 1990, 672 und FamRZ 2001, 944;… Staudinger/Baumann a. a. O., Rdn. 75 ff.) berücksichtigt hat, wirkt sich das nicht zum Nachteil der Beteiligten zu 2 bis 5 aus.Verneint oder bejaht das Gericht der Tatsacheninstanz einen ernstlichen Testierwillen des Erblassers, so ist dies eine auf tatsächlichem Gebiet liegende Feststellung (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 672 mit Nachweisen).
- OLG Zweibrücken, 07.03.1997 - 3 W 24/97
Erteilung eines Erbscheines aufgrund eines vom Erblasser verfassten Briefes, wenn …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar