Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 28.12.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.02.1990 - 15 W 16/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4391
OLG Hamm, 01.02.1990 - 15 W 16/90 (https://dejure.org/1990,4391)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.1990 - 15 W 16/90 (https://dejure.org/1990,4391)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 1990 - 15 W 16/90 (https://dejure.org/1990,4391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 672
  • Rpfleger 1990, 297
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06

    Unterlassungsanspruch: Geltendmachung im Rahmen eines einstweiligen

    Im einstweiligen Verfügungsverfahren gelten - zumindest, nachdem der Verfügungsbeklagte am Verfahren beteiligt worden ist - hinsichtlich der Beweislastverteilung keine Besonderheiten; § 920 Abs. 2 ZPO enthält keine Sonderregelung für die Beweislastverteilung, sondern lässt lediglich anstelle der förmlichen Beweisführung die Glaubhaftmachung im Sinne von § 294 ZPO zu (OLG Koblenz, OLGZ 1990, S. 284 ff., 247; Zöller/Vollkommer, a.a.O., vor § 916 Rdnr. 6 a m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4735
BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89 (https://dejure.org/1989,4735)
BayObLG, Entscheidung vom 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89 (https://dejure.org/1989,4735)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Dezember 1989 - BReg. 1a Z 33/89 (https://dejure.org/1989,4735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung eines beantragten Erbscheins; Anforderungen an Nachweis eines Testierwillens des Erblassers bei Errichtung eines Testaments in Form eines Briefes; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Rechtsbindungswillens des Erblassers; Auslegung über das ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 672
  • Rpfleger 1990, 199
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.06.1983 - BReg. 1 Z 124/82

    Voraussetzungen der Annahme einer Erbschaft

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89
    Zwingend braucht der gezogene Schluß nicht zu sein (vgl. BayObLGZ 1983, 153/162).
  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist wegen § 27 Satz 2 FGG , § 561 ZPO an die einer solchen Feststellung zugrundeliegende Auslegung der Urkunde und an die übrige Tatsachenwürdigung gebunden, sofern der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht wurde ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweis- und Auslegungsregeln oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zur Testamentsauslegung BayObLGZ 1988, 42/43 und zur Feststellung eines Testierwillens zuletzt BayObLG FamRZ 1989, 1124 f.; vgl. auch Keidel/Kuntze FGG 12. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist wegen § 27 Satz 2 FGG , § 561 ZPO an die einer solchen Feststellung zugrundeliegende Auslegung der Urkunde und an die übrige Tatsachenwürdigung gebunden, sofern der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht wurde ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind ( § 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweis- und Auslegungsregeln oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zur Testamentsauslegung BayObLGZ 1988, 42/43 und zur Feststellung eines Testierwillens zuletzt BayObLG FamRZ 1989, 1124 f.; vgl. auch Keidel/Kuntze FGG 12. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02

    Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in

    Die Vorschrift des § 2084 BGB findet bei verbleibenden Zweifeln keine Anwendung (vgl. zu Vorstehendem Senat NJW 1959, 1441; BayObLG FamRZ 1990, 672 und 2001, 944; Palandt/Edenhofer a.a.O. § 2247 Rdn. 4).
  • KG, 19.02.2002 - 1 W 4112/00

    Sachentscheidung des Beschwerdegerichts bei unterbliebener Feststellung der

    Wenn das Landgericht unter diesen Umständen dennoch einschränkungslos die Grundsätze betreffend das Brieftestament (vgl. dazu etwa BayObLG FamRZ 1990, 672 und FamRZ 2001, 944; Staudinger/Baumann a. a. O., Rdn. 75 ff.) berücksichtigt hat, wirkt sich das nicht zum Nachteil der Beteiligten zu 2 bis 5 aus.

    Verneint oder bejaht das Gericht der Tatsacheninstanz einen ernstlichen Testierwillen des Erblassers, so ist dies eine auf tatsächlichem Gebiet liegende Feststellung (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 672 mit Nachweisen).

  • OLG Zweibrücken, 07.03.1997 - 3 W 24/97

    Erteilung eines Erbscheines aufgrund eines vom Erblasser verfassten Briefes, wenn

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