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   OLG Nürnberg, 24.06.1996 - 7 UF 82/96   

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https://dejure.org/1996,4067
OLG Nürnberg, 24.06.1996 - 7 UF 82/96 (https://dejure.org/1996,4067)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.06.1996 - 7 UF 82/96 (https://dejure.org/1996,4067)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 7 UF 82/96 (https://dejure.org/1996,4067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für voreheliche Zeiten begründet worden sind, in den Versorgungsausgleich; Anwendbarkeit des "In-Prinzips" auch auf Fälle der freiwilligen Beitragsnachzahlung nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 Abs. 1 S. 2 § 1587a Abs. 2 Nr. 2
    Einbeziehung von Anwartschaften aufgrund durch Dritte nachgezahlter Beiträge in den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 132
  • FamRZ 1996, 1550
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 887/81

    Einbeziehung von durch unentgeltliche Zuwendungen Dritter finanzierte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.1996 - 7 UF 82/96
    Die damit zugrundeliegenden Vorgänge, aufgrund derer die 1.400,00 DM aus dem Vermögen des Zeugen A. H. an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gelangt sind, sind aber unter Beachtung der vom Bundesgerichtshof (NJW 1984, 1542 ) insoweit aufgestellten Grundsätze wirtschaftlich einer Direktleistung des Betrages durch den Zeugen A. H. für die Antragsgegnerin an den Versicherungsträger gleichzustellen, so daß insoweit die Vorschrift des § 1587 Abs. 1 S. 2 BGB zur Anwendung kommt.
  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 764/80

    Einbeziehung der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.1996 - 7 UF 82/96
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. vor allem FamRZ 1981, 1169 ) und der inzwischen wohl eindeutig herrschenden Meinung auch in der Literatur (vgl. u. a. Hahne in Johannsen/Henrich, Eherecht, 2. Aufl., 1587 BGB RN 19; Sander in MünchKomm zum BGB , 3. Aufl., § 1587 a RN 151; Palandt/Diederichsen, BGB , 55. Aufl., § 1587 RN 40) sind Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für voreheliche Zeiten begründet worden sind, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1986 - 2 UF 242/85

    Nachzahlungen; Pflichtbeitrag; Pflichtversicherung; Rente

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.06.1996 - 7 UF 82/96
    Der Senat sieht auch im Hinblick auf die von der Antragsgegnerin angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe in FamRZ 1987, 284 , keinen Anlaß, von der Einbeziehung der auf die vorehelichen Zeiten entfallenden Anwartschaften in den Versorgungsausgleich abzugehen.
  • OLG Koblenz, 02.12.2019 - 9 UF 293/19

    Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit des Halbteilungsgrundsatzes bei

    8 Versorgungsanwartschaften, die durch während der Ehezeit für vor der Ehezeit liegende Zeiträume nachentrichtete freiwillige Beiträge erworben worden sind, sind in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (sogenanntes In-Prinzip , vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 1998 - XII ZB 121/96 -, juris, Rdnr. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. März 2003 - 16 UF 213/02 -, juris, Rdnr. 15; OLG Hamm, FamRZ 1998, 297, 297; OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 1550, 1551, jew. m.w.N.).

    Durch die Beitragserstattung ist das früher bestehende Versicherungsverhältnis rückwirkend erloschen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 1550, 1551).

    Sie führt gerade nicht zum (Wieder-)Aufleben der entsprechenden vorehezeitlich erworbenen Versorgungsanwartschaften (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. März 2003 - 16 UF 213/02 -, juris, Rdnr. 15; OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 1550, 1551).

  • OLG Nürnberg, 02.03.2000 - 10 UF 3598/99

    Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaften - Zahlungen in der Ehezeit für

    Das Amtsgericht und die vorliegenden Rentenauskünfte haben zutreffend der Ehezeit auch die Rentenanwartschaften zugeordnet, welche durch Zahlungen in der Ehezeit für außerhalb der Ehezeitgelegene Zeiträume erbracht wurden (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 1550 ).

    Insoweit fehlt der erforderliche direkte Zusammenhang zwischen der Zuwendung der Mutter und der Leistung an den Versorgungsträger (vgl. BGH, FamRZ 1984, 570 , FamRZ 1987, 48 , ebenso OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 1550 ).

  • BGH, 19.08.1998 - XII ZB 121/96

    Einbeziehung von aufgrund der sog. Heiratserstattung nachentrichteter Beiträge

    Im übrigen wies es das Rechtsmittel zurück (veröffentlicht in FamRZ 1996, 1550).
  • OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00

    Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaften durch Beitragsnachentrichtung während

    Der Senat folgt dabei der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Ansicht, dass auch Anwartschaften, die in der Ehezeit für voreheliche Zeiten durch freiwillig nachentrichtete Beiträge erworben werden, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 98, 297; OLG Nürnberg FamRZ 96, 1550, 1551).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2003 - 16 UF 213/02

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit aufgrund von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH - der sich der Senat anschließt - sind Versorgungsanwartschaften, die durch während der Ehezeit für vor der Ehezeit liegende Zeiträume nachentrichtete freiwillige Beiträge erworben worden sind, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (vgl. BGH FamRZ 1981, 1169; 1983, 683; 1997, 414; ebenso OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 1550).
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