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   LG Berlin, 11.05.1992 - 67 S 258/91   

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https://dejure.org/1992,29714
LG Berlin, 11.05.1992 - 67 S 258/91 (https://dejure.org/1992,29714)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.05.1992 - 67 S 258/91 (https://dejure.org/1992,29714)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. Mai 1992 - 67 S 258/91 (https://dejure.org/1992,29714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung; Zahlungsverzug; Mietzahlung; stillschweigende Tilgungsbestimmung; Anrechnung von Teilleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GE 1992, 1045
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Berlin, 17.10.2000 - 64 S 257/00

    Schuldrechtliche Ausgestaltung der Bindung des Vermieters an eine

    In der Regel ist in der Zahlung des vollen Mietzinses die stillschweigende Verrechnungsbestimmung zu sehen, dass damit nicht Rückstände, sondern die gerade fälligen Mietzinsansprüche des Vermieters erfüllt werden sollen (LG Berlin GE 1992, 1045; Kinne/Schach § 535 RN 54; Sternel, Mietrecht aktuell, RN 494 m.w.N.).
  • KG, 26.11.2009 - 8 U 126/09

    Gewerberaummiete: Übergabe eines auf das Fälligkeitsdatum einer Monatsmiete

    Leistet der Mieter die seiner Ansicht nach geschuldete Miete kurz vor dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt, liegt darin die stillschweigende Bestimmung, dass die gerade fällig werdende Miete getilgt werden soll (vgl. LG Berlin, Urteil vom 20. Oktober 2000 zu 65 S 237/99, GE 2001, 139; LG Berlin, Urteil vom 11. Mai 1992 zu 67 S 258/91, GE 1992, 1045; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, Rn. III 106; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl. 2009, Rn. 561; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. 2007, § 543 Rn. 113).
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