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   LG Berlin, 23.03.1999 - 63 S 231/98   

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https://dejure.org/1999,15951
LG Berlin, 23.03.1999 - 63 S 231/98 (https://dejure.org/1999,15951)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.03.1999 - 63 S 231/98 (https://dejure.org/1999,15951)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. März 1999 - 63 S 231/98 (https://dejure.org/1999,15951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichbehandlung bei Neuvermietung von Genossenschaftswohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 936
  • GE 1999, 575
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01

    Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen

    Die Meinung, eine Mieterhöhungserklärung wegen energiesparender Baumaßnahmen erfordere die Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung, wird teilweise damit begründet, der Mieter müsse anhand der Erhöhungserklärung die Möglichkeit haben, festzustellen, wie hoch die zu erwartende Einsparung seiner Heizkosten ist (vgl. LG Berlin GE 1999, 575; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO, § 3 MHG Rdnr. 217; ähnlich Barthelmeß, Miethöhegesetz, 5. Aufl., § 3 Rdnr. 11 e).
  • VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtbeachtung der

    Die vom Landgericht vertretene Auffassung wurde - soweit ersichtlich - vor dem Urteil derselben Kammer vom 5. März 1999 - 64 S 323/98 - (GE 1999, S. 575) weder in der Rechtsprechung noch im Schrifttum vertreten.
  • OLG Naumburg, 12.11.2001 - 9 REMiet 1/01

    Notwendigkeit der Erläuterung eines Modernisierungszuschlags wegen

    Der dem Rechtsentscheid des Kammergerichts zu Grunde liegende Vorlagebeschluss des LG Berlin (GE 2000, 892) wurde erforderlich, weil dessen Entscheidung, wonach die formelle Wirksamkeit einer Mieterhöhung eine Wärmebedarfsberechnung voraussetzt (GE 1999, 575 f.), vom Verfassungsgerichtshof Berlin wegen der mit der willkürlichen Nichteinholung eines Rechtsentscheids verbundenen Nichtgewährleistung des gesetzlichen Richters aufgehoben worden war.
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