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   BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54   

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BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54 (https://dejure.org/1955,766)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1955 - I ZR 81/54 (https://dejure.org/1955,766)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1955 - I ZR 81/54 (https://dejure.org/1955,766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1555 (Ls.)
  • GRUR 1955, 579
  • DB 1955, 822
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54
    Erforderlich ist dafür vielmehr, daß die Benutzung einen gewissen Umfang erreichte, da der Verkehr nur in diesem Falle in rechtlich beachtlichem Maße veranlaßt wird, den Unterschieden der beiden Zeichen genauere Beachtung zu schenken (Urteil des erkennenden Senats vom 10. Mai 1955 - I ZR 91/53 - Luxor -).

    Entscheidend ist allein, ob der Verkehr die Darstellung dahingehend auffaßt, daß sie auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Betrieb hinweist (Urteil des erkennenden Senats vom 10. Mai 1955 - I ZR 91/53 - Luxor).

  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54
    Auch die Hinübernahme des kennzeichnenden Bestandteils eines Zeichens in ein anderes zusammengesetztes Zeichen kann die Verwechslungsgefahr begründen, wenn der Bestandteil in diesem seine Selbständigkeit behalten hat, also nicht in ihm derart untergegangen ist, daß er durch seine Einfügung in das neue Zeichen aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das alte Zeichen wachzurufen (BGH GRUR 1954, 123 -Autofox-; RG JW 1932, 1858 Nr. 30; JW 1927, 1563 Nr. 6).
  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52

    Wahrzeichen als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54
    Der erkennende Senat hat sich dieser jüngeren Rechtsprechung angeschlossen (BGHZ 14, 15 [17] und die dort angeführten Entscheidungen).
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54
    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, beruht die Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft eines Zeichens durch ein ihm ähnliches Zeichen allein darauf, daß der Verkehr durch das Nebeneinanderbestehen der beiden Zeichen genötigt wird, auch auf geringfügige Unterschiede zu achten (Urteil vom 15. Februar 1952 - Gumasol - LM Nr. 5 zu § 24 WZG; vom 18. Januar 1955 - Arktuvan - I ZR 142/53 -).
  • RG, 09.03.1920 - II 297/19

    1. Wann liegt Gleichartigkeit von Waren im Sinne des Warenzeichengesetzes vor? 2.

    Auszug aus BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54
    Das Berufungsgericht beruft sich hierfür auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 98, 225.
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Die Schwächung durch Drittzeichen wird damit begründet, daß der Verkehr durch das Nebeneinanderbestehen der Zeichen genötigt werde, auch auf geringfügige Unterschiede zu achten, und daß daher bereits geringe Unterschiede genügen könnten, eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 1955, 415, 417 - Arctuvan; GRUR 1955, 484, 486 - Luxor; GRUR 1955, 579, 581 - Sunpearl; GRUR 1957, 499, 501 - Wipp).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist daher für den Verletzungsstreit stets daran festgehalten worden, daß die Stellung des angeblich geschwächten Zeichens im Wirtschaftsverkehr zu untersuchen ist und daß eine Schwächung nur durch benutzte Drittzeichen möglich ist (so schon GRUR 1952, 419, 420 - Gumax; GRUR 1954, 123, 124 - Auto-Fox; GRUR 1955, 415, 417 - Arctuvan, insbesondere GRUR 1955, 484, 486 - Luxor; GRUR 1955, 579, 582 - Sunpearl; GRUR 1959, 420, 421 - Opal; GRUR 1961, 628, 629 - Umberto Rosso).

    Selbst wenn man das aber noch unterstellen könnte, dann wäre doch weiter zu beachten, daß die Schwächung eines Zeichens nicht schon automatisch durch Benutzung ähnlicher Drittzeichen eintritt (vgl. GRUR 1955, 579, 581 - Sunpearl), sondern weiterhin davon abhängig ist, in welchem Umfang und für welche der eingetragenen Waren die Drittzeichen verwendet werden.

  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Denn der Gedanke, die Kennzeichnungskraft eines Zeichens werde durch die Benutzung ähnlicher Zeichen geschwächt, beruht auf der Überlegung, daß der Verkehr durch das Vorhandensein ähnlicher Zeichen auf dem in Frage stehenden Warengebiete genötigt und demzufolge daran gewöhnt werde, auch auf geringere Unterschiede zu achten, so daß geringe Unterschiede genügen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor - GRUR 1955, 579 [581] - Sonne -).

    Denn es kommt für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft allein auf die Ähnlichkeit mit dem Klagezeichen an (BGH GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor - GRUR 1955, 579 [581] - Sonne -).

    Denn für die Beurteilung des Einflusses ähnlicher Bezeichnungen auf die Kennzeichnungskraft eines Zeichens kommt es entgegen der Auffassung der Revision auf die Warengleichartigkeit nicht entscheidend an (BGH GRUR 1955, 579 [581] - Sonne -).

  • BGH, 31.01.1956 - I ZR 74/55

    English-Lavender

    Die Möglichkeit, daß fremdsprachige Bezeichnungen von sprachkundigen Verkehrskreisen mit deutschsprachigen verwechselt werden können (BGH GRUR 1955, 579 - Sonne), schließt es nicht aus, daß der Verkehr eine fremdsprachige Bezeichnung (hier: English Lavender) auch dann als Herkunftsangabe ansehen kann, wenn die entsprechende deutsche Bezeichnung (hier: Englisch Lavendel) eine Gattungsbezeichnung sein sollte.

    Die Anfangsgründe der englischen Sprache sind, in der Bevölkerung der Bundesrepublik heute so verbreitet, daß die Auffassung des Landgerichts zum mindesten für einen beachtlichen Teil der als Käufer für Lavendelseifen in Betracht kommenden westdeutschen Verbraucherschichten zutrifft (vgl. BGH GRUR 1955, 579 - Sonne).

    Entgegen der Meinung der Revision steht das Urteil des erkennenden Senats in GRUR 1955, 579 - Sonne - dazu nicht in Widerspruch.

  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 4/58

    Rechtsmittel

    (vgl. u.a. BGH GRUR 1954, 192, 193 - Dreikern; BGH GRUR 1955, 415 - Arctuvan; BGH GRUR 1955, 486 - Luxor; BGH GRUR 1955, 579 - Sunpearl; BGHZ 19, 367, 378 [BGH 20.01.1956 - I ZR 146/53] - W 5; BGH GRUR 1959, 136, 137 - Keimdiät).

    Die Darlegungs- und Beweispflicht für die Benutzung des ähnlichen Zeichens und insbesondere auch für den Umfang dieser Benutzung trifft dabei denjenigen, der die Schwächung der Kennzeichnungskraft einwendet (vgl. u.a. BGH GRUR 1955, 579, 582 - Sunpearl - BGH GRUR 1958, 81, 82 - Thymopect).

    Im Anschluß hieran hat die Klägerin in der Berufungsbegründungsschrift die Ausführungen des erkennenden Senats in der Sunpearl-Entscheidung (GRUR 1955, 579, 582) zur Frage der Darlegungs- und Beweispflicht für die Benutzung ähnlicher Zeichen und für den Umfang dieser Benutzung wörtlich wiedergegeben, insbesondere auch die Darlegungen des Senats, daß von der in älteren Entscheidungen des Reichsgerichtes vertretenen gegenteiligen Ansicht in Übereinstimmung mit dem Schrifttum abgewichen werde.

  • BGH, 05.02.1957 - I ZR 168/55

    Rechtsmittel

    Wer behauptet, daß die Kennzeichnungskraft eines Zeichens durch ähnliche Zeichen geschwächt worden sei, ist für die Benutzung dieser Zeichen sowie für den Umfang der Benutzung darlegungs- und beweispflichtig (BGH GRUR 1955, 579 [582]).

    Es ist zwar richtig, daß die erwähnte Entscheidung des Senats in GRUR 1955, 579 [582], in der ausgesprochen ist, daß die Darlegungs- und Beweispflicht für die Benutzung und den Umfang der Benutzung ähnlicher Zeichen den treffe, der eine Schwächung der Kennzeichnungskraft eines Zeichens behaupte, erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangen ist.

  • OLG Hamburg, 20.06.2002 - 3 U 282/99

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer registrierten Marke

    Die Beklagte hat ihren diesbezüglichen Vortrag in der Berufungsinstanz nicht ergänzt, obwohl sie insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH GRUR 1955, 579 - Sunpearl).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Die Mitbenutzung für Käse mußte also nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1955, 579 - Sunpearl I) durchaus eine Schwächung der Kennzeichnung des jüngeren Klagezeichens bewirken.
  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung wiederholt darauf hingewiesen worden, daß eine Schwächung der Kennzeichnungskraft durch Drittbenutzungen nicht eintreten müsse , sondern eintreten könne und daß es daher gegebenenfalls geboten sein kann, die tatsächliche Auffassung des Verkehrs durch unmittelbar auf ihre Feststellung gerichtete Beweismittel zu ergründen (BGH GRUR 1955, 579, 581 - Sunpearl I; 1966, 259, 261 - Napoleon).
  • BGH, 12.06.1956 - I ZR 130/54

    Rechtsmittel

    Nach den in der Rechtsprechung anerkannten Rechtsgrundsätzen kann die Kennzeichnungskraft, die einem Zeichen von Natur aus zukommt, nur abgeschwächt werden durch gleiche oder ähnliche Zeichen, die für gleichartige oder nahe verwandte Warengebiete Verwendung finden (BGHZ 14, 15 [17]; GRUR 1955, 579 - Sonne - LM WZG § 31 1 ).

    Ein Schutz gegen Verwässerungsgefahr kommt nur für Kennzeichnungen mit wirklich überragender Verkehrsgeltung in Betracht (BGHZ in GRUR 1955, 579; BGHZ 19, 23 [27]).

  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

    Vielmehr ist maßgebend, ob sich die beiderseitigen Waren nach den Gewohnheiten des Verkehrs im täglichen Leben so nahekommen, daß das Publikum ernstlich genötigt ist, die auftretenden Bezeichnungen beim Einkauf und bei der Benutzung der Waren auseinander zuhalten (vgl. BGH in GRUR 1955, 579, 581 - Sonne; GRUR 1957, 499, 501 - Wipp).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 94/55

    Firma eines Gaststättenunternehmens

  • BGH, 29.11.1955 - I ZR 4/54

    Rechtsmittel

  • BPatG, 05.08.2008 - 27 W (pat) 75/08
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

  • BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66

    Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

  • BGH, 28.06.1957 - I ZR 37/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.03.1957 - I ZR 222/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 108/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1957 - I ZR 127/55

    Eucerin / Estarin

  • BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr von Warenzeichen - Gesamteindruck durch den

  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70

    Anspruch auf Anmeldung des Wortzeichens "Rohplantin" im Wege der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 8/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 53/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1957 - I ZR 107/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1956 - I ZR 72/56

    Rechtsmittel

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