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   BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63   

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BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63 (https://dejure.org/1965,824)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1965 - Ib ZR 58/63 (https://dejure.org/1965,824)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1965 - Ib ZR 58/63 (https://dejure.org/1965,824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwechslungsgefahr im Sinne des Wettbewerbsrechts - Sinngehalt einer Kennzeichnung - Gefahr von Verwechslungen - Unterscheidungskraft einer Firmenbezeichnung - Firmenbezeichnungen im Lebensmittelhandel - Ausbeutung fremder Kennzeichnungsmittel - Annäherung an fremde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1856
  • MDR 1965, 807
  • GRUR 1966, 38
  • DB 1965, 1246
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63
    Die Anwendung des in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere in BGHZ 28, 320 ff - Quick/Glück - entwickelten Grundsatzes, daß die Verwechslungsgefahr i.S. der §§ 16 UWG, 31 WZG trotz klanglicher Annäherung verneint werden kann, wenn durch den jedermann verständlichen ausgeprägten Sinngehalt einer Kennzeichnung die Gefahr von Verwechslungen zurückgedrängt wird, setzt voraus, daß der Sinngehalt der Kennzeichnung sich auch heim flüchtigen Hören sofort zwangsläufig aufdrängt und seine Erfassung nicht etwa einen vorausgehenden Denkvorgang erfordert.

    Ihre Rechtfertigung findet diese Rechtsprechung in dem Gedanken, daß trotz an sich gegebener Annäherung im Klang die Gefahr der Verwechslung der Bezeichnungen in klanglicher Hinsicht dann nicht besteht, wenn die angesprochenen Verkehrsbeteiligten zugleich mit dem Hören die ihnen bekannte, leicht faßliche Sinnbedeutung des Zeichens in sich aufnehmen und dadurch die Gefahr klanglicher Verwechslung beim Hören zurückgedrängt wird; wenn das beim größten Teil der Abnehmer anzunehmen ist, kann sich die Verneinung der Verwechslungsgefahr rechtfertigen, da ein praktisch nicht ins Gewicht fallender Rest von Verwechslungsgefahr unbeachtet bleiben kann (BGHZ 28, 320, 321 f [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] - Quick/Glück).

    Wie aber die Revision mit Recht betont, ist diese Annahme nur bei "ausgeprägt sinngebundenen Kennzeichnungen" zulässig, deren Sinn sich jedermann sofort aufdrängt (BGHZ 28, 320, 324 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57]; ebenso BGH GRUR 1961, 232, 234 Hobby; Urteil vom 22. Mai 1959 - I ZR 22/58 - Juno).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall grundsätzlich von der Entscheidung BGHZ 28, 320 ff, in der sich die Worte "Quick" und "Glück" als Zeitschriftentitel gegenüberstanden, von denen jedenfalls der Titel "Glück" einen sofort wahrnehmbaren Sinngehalt besitzt.

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 1 UWG hätte das Berufungsgericht berücksichtigen müssen, daß die Ausbeutung fremder Kennzeichnungsmittel auch dann unter diese Vorschrift fallen kann, wenn eine Verwechslungsgefahr im Sinne der §§ 16 UWG, 31 WZG nicht vorliegt (BGH GRUR 1957, 281, 285 - Karo-As; GRUR 1957, 435, 438 - Eucerin; GRUR 1958, 182, 186 - Quick/Glück, insoweit nicht in BGHZ 28, 320 abgedruckt).

  • BGH, 25.01.1957 - I ZR 158/55

    Karo-As

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63
    "C." geringere als normale Kennzeichnungskraft besitzt, zu erwägen haben, daß nach ständiger Rechtsprechung eine etwa vorhandene Verwechslungsabsicht ein Indiz für das Vorliegen einer objektiven Verwechslungsgefahr darstellt (BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; 1957, 275, 277 - Star-Revue; 1957, 281, 284 - Karo-As; 1957, 488, 491 - MHZ).

    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 1 UWG hätte das Berufungsgericht berücksichtigen müssen, daß die Ausbeutung fremder Kennzeichnungsmittel auch dann unter diese Vorschrift fallen kann, wenn eine Verwechslungsgefahr im Sinne der §§ 16 UWG, 31 WZG nicht vorliegt (BGH GRUR 1957, 281, 285 - Karo-As; GRUR 1957, 435, 438 - Eucerin; GRUR 1958, 182, 186 - Quick/Glück, insoweit nicht in BGHZ 28, 320 abgedruckt).

  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63
    Insoweit gilt für die Ausbeutung fremder Kennzeichnungsmittel nichts anderes als für die Ausbeutung technischer Arbeitsergebnisse (BGH GRUR 1963, 423, 428 - coffeinfrei).

    Im besonderen Maße sind dabei subjektive Unlauterkeitselemente geeignet, die Ausbeutung fremder Kennzeichnungsmittel zu einer unlauteren im Sinne des § 1 UWG zu machen (BGH GRUR 1963, 423, 429 - coffeinfrei).

  • BGH, 13.04.1956 - I ZR 41/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen des früheren I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs GRUR 1956, 321, 322 - Synochem/Firmochem und GRUR 1958, 81, 82 - Thymopect/Rigopect.
  • BGH, 27.09.1957 - I ZR 140/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen des früheren I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs GRUR 1956, 321, 322 - Synochem/Firmochem und GRUR 1958, 81, 82 - Thymopect/Rigopect.
  • BGH, 07.03.1961 - I ZR 2/60

    Verwirkung (Kennzeichnungsrechte)

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Übergang von einem bewußt rechtswidrigen zu einem schutzwürdigen Besitzstand jedenfalls eine längere Benutzungsdauer erfordert, als sie bei einem von Anfang an gutgläubigen Besitzstand zu verlangen ist (BGHZ 34, 345 ff [BGH 07.03.1961 - I ZR 2/60] - Cuypers).
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63
    Dieser Einwand kann gegenüber dem Inhaber eines älteren Kennzeichnungsrechts durchgreifen, wenn dieser seine Ansprüche so spät geltend macht, daß der Verletzer, der inzwischen einen wertvollen Besitzstand an der angegriffenen Bezeichnung erlangt hat, auf Grund des Verhaltens des Berechtigten annehmen durfte, dieser werde der Benutzung der Bezeichnung nicht oder nicht mehr entgegentreten, und wenn danach die verspätete Geltendmachung der Ansprüche auch unter Berücksichtigung der übrigen Umstände als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist (BGH GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter).
  • BGH, 15.02.1952 - I ZR 135/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63
    Zwar können auch Namen, die im Verkehr als Phantasiebezeichnung aufgefaßt werden, an einer ursprünglichen Schwäche ihrer Kennzeichnungskraft leiden, wenn sie an allgemeine, häufig verwendete Begriffe, insbesondere Bestimmungs- und Beschaffenheitsangaben angelehnt sind (BGB GRUR 1952, 419, 420 - Gumax/Gumasol; GRUR 1957, 561, 562 - REI - Chemie; GRUR 1958, 604, 605 - Wella/Perla; GRUR 1964, 28, 29 - Electrol).
  • BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63
    "C." geringere als normale Kennzeichnungskraft besitzt, zu erwägen haben, daß nach ständiger Rechtsprechung eine etwa vorhandene Verwechslungsabsicht ein Indiz für das Vorliegen einer objektiven Verwechslungsgefahr darstellt (BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; 1957, 275, 277 - Star-Revue; 1957, 281, 284 - Karo-As; 1957, 488, 491 - MHZ).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63
    Je näher sich die geschäftlichen Tätigkeitsbereiche stehen, um so eher ist die Verwechslungsgefahr zu bejahen, während umgekehrt eine klangliche Annäherung nicht zur Verwechslungsgefahr zu führen braucht, wenn sich die beiden Geschäftsbetriebe nach der Art ihrer geschäftlichen Betätigung deutlich unterscheiden (so u.a. BGHZ 19, 23, 26 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; BGH GRUR 1959, 484, 485 - Condux; zuletzt Urteil vom 27. Januar 1965 - Ib ZR 5/63 - Hudson S. 8 ff).
  • BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

  • BGH, 08.01.1957 - I ZR 58/55

    Star-Revue

  • BGH, 05.04.1957 - I ZR 127/55

    Eucerin / Estarin

  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 108/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 22/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1959 - I ZR 63/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

  • BGH, 22.02.1963 - Ib ZR 179/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1963 - Ib ZR 22/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.01.1965 - Ib ZR 5/63

    Unterscheidungskraft einer Bezeichnung - Kennzeichnungskraft einer Bezeichnung -

  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90

    Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei

    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof in den beiden Entscheidungen, auf die das Berufungsgericht seine Auffassung gestützt hat, entschieden, daß die Namens- bzw. Firmenrechtsfähigkeit einer GmbH deren Eintragung in das Handelsregister voraussetze und demgemäß Firmenschutz für sie vor der Eintragung nicht in Betracht komme (vgl. BGH, Urt. v. 13.3. 1956 - I ZR 49/54, GRUR 1957, 426, 428 - Getränke Industrie; BGH, Urt. v. 17.3. 1965 - Ib ZR 58/63, GRUR 1966, 38, 41 - Centra).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 66/02

    "CompuNet/ComNet II"; Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der

    Den einzelnen Mitgliedsunternehmen einer Unternehmensgruppe kommt die Verkehrsbekanntheit eines einheitlich benutzten Unternehmenskennzeichens zugute, wenn der Verkehr das Kennzeichen auch dem einzelnen Unternehmen zuordnet (allg. Meinung: BGH, Urt. v. 17.3.1965 - Ib ZR 58/63, GRUR 1966, 38, 41 - Centra; Urt. v. 27.6.1975 - I ZR 81/74, GRUR 1975, 606, 607 = WRP 1975, 668 - IFA; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 224 f.; Ingerl/Rohnke aaO § 15 Rdn. 56; zum Markenschutz: BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke; BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 384 - WKS-Möbel; Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Die Rechtsbeschwerde macht ferner geltend, trotz klanglicher Annäherung der zu vergleichenden Zeichen entfalle die Gefahr der Verwechslung jedenfalls deshalb, weil die bei derseitigen Bezeichnungen an verkehrsbekannte Begriffe mit unterschiedlichen Sinngehalten anknüpften, die sich rasch einprägten und daher leichter auseinandergehalten werden könnten (BGHZ 28, 320, 323 [BGH 11.11.1958 - I ZR 152/57] - Quick; GRUR 1961, 234 - Hobby; GRUR 1966, 38 - Centra).
  • BGH, 25.05.1979 - I ZR 132/77

    HLA

    Scheiden - wie hier - kennzeichenrechtliche Ansprüche mangels Verwechslungsgefahr aus, so ist die bloße Annäherung an fremde Kennzeichen, die nicht durch die einschlägigen Sondertatbestände erfaßt wird, grundsätzlich frei ( BGH GRUR 1966 38, 42 - Centra; "Maggi" a.a.O. S. 377).
  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65

    Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem

    Die Revision beruft sich dafür auf das Konservenzeichen-Urteil des Senates (GRUR 1966, 30), das anscheinend ähnlich wie zwei weitere Urteile des Senates (GRUR 1965, 601 - roter Punkt; 1966, 38 - Centra) in seiner Tragweite überschätzt wird.
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und

    Die tatrichterliche Würdigung, die im Ergebnis darauf hinausläuft, daß durch diese örtlichen Besonderheiten keine entscheidende Schwächung eingetreten sei, kann aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden (vgl. BGH GRUR 1966, 38, 41 - Centra).
  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Der Vorwurf einer wettbewerbswidrigen Annäherung an fremde Kennzeichnungsmittel (vgl. BGH GRUR 1965, 601 - roter Punkt; 1966, 30 - Konservenzeichen; 1966, 38 - Centra) scheidet nach seiner Meinung schon deshalb aus, weil eine etwaige Annäherung allein darin bestehe, daß die Beklagte die Farben Rot und Gelb mitverwende.
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 146/77

    Concordia

    In gleicher Weise wie für den Inländer das Firmenrecht selbst dann mit der Aufnahme und Benutzung einer unterscheidungskräftigen Firmenbezeichnung entsteht, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und daher die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium und noch nicht gegenüber den künftigen Geschäftskunden erfolgt sind (vgl. BGHZ 10, 196, 204 - DUN-Europa; BGH GRUR 1957, 426 - Getränkeindustrie; 1966, 38, 41 - Centra), genügt für die inländische Ingebrauchnahme der Firma eines bereits bestehenden Auslandsunternehmens jede Benutzungsform, die den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland zum Ausdruck bringt (BGH GRUR 1971, 517, 519 - SWOPS).
  • BGH, 24.06.1982 - I ZR 62/80

    Verwechslungsgefahr bei Benutzung von Warenzeichen für identische Produkte

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, kann die durch Klang- oder Bildwirkung hervorgerufene Verwechslungsgefahr durch den Sinngehalt nur dann (entsprechend den Grundsätzen der Urteile BGHZ 28, 320, 324 - Quick - und BGH GRUR 1975, 441 - Passion -) behoben werden, wenn dieser vom Verkehr auch bei flüchtiger Wahrnehmung sofort erfaßt wird und sein Verständnis nicht noch einen vorausgehenden Denkvorgang erfordert (BGH GRUR 1966, 38, 40 f - Centra - BGHZ 46, 152 ff [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65] = BGH GRUR 1967, 246, 247 - Vitapur - GRUR 1974, 30, 31 - Erotex -).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70

    Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen

    In gleicher Weise wie für den Inländer das Firmenrecht selbst dann mit der Aufnahme und Benutzung der Firmenbezeichnung entsteht, wenn die Betriebseröffnung erst zeitlich nachfolgt und daher die Benutzungshandlungen in einem geschäftlichen Vorbereitungsstadium und noch nicht gegenüber den künftigen Geschäftskunden erfolgt sind (vgl. BGHZ 10, 196, 204 [BGH 09.06.1953 - I ZR 97/51] - DUN-Europa; BGH GRUR 57, 426 - Getränkeindustrie; 66, 38, 41 - Centra), genügt für die inländische Ingebrauchnahme der Firma eines bereits bestehenden Auslandsunternehmens jede Benutzungsform, die den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland zum Ausdruck bringt.
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78

    Zeichenrechtliche Verwechslungsfähigkeit der Kennzeichnungen "Jägermeister" und

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

  • BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit der Bezeichnung "IFA" als

  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

  • BGH, 02.02.1973 - I ZR 81/71

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bezüglich der Verwendung des Wortes

  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines

  • BPatG, 04.09.2012 - 24 W (pat) 110/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Staxa/Stada/STADA/STADA (Gemeinschaftsmarke)" -

  • BGH, 05.10.1973 - I ZR 69/72

    Begriff der Verwechselungsgefahr in Bezug auf die Firmenbezeichnung - Vorrang der

  • BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68

    Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche - Bestehen einer engen Zusammenarbeit

  • BGH, 19.03.1976 - I ZR 115/74

    Unterlassungsanspruch und Löschungsanspruch hinsichtlich der Bezeichnung

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Rechtsprechung
   BPatG, 26.01.1965 - 26 W 261/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,4236
BPatG, 26.01.1965 - 26 W 261/62 (https://dejure.org/1965,4236)
BPatG, Entscheidung vom 26.01.1965 - 26 W 261/62 (https://dejure.org/1965,4236)
BPatG, Entscheidung vom 26. Januar 1965 - 26 W 261/62 (https://dejure.org/1965,4236)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1966, 38
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