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   BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73   

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BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73 (https://dejure.org/1974,173)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1974 - I ZR 8/73 (https://dejure.org/1974,173)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1974 - I ZR 8/73 (https://dejure.org/1974,173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von Kraftfahrzeugkennzeichenschildern durch die Gemeinde als wettbewerbswidrig - Schilderabgabe als hoheitlich aufgrund des engen Zusammenhangs zwischen der amtlichen Kennzeichzuteilung und der Abgabe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1333
  • MDR 1974, 825
  • GRUR 1974, 733
  • DVBl 1975, 655
  • DB 1974, 1615
  • DÖV 1974, 785
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie des Reichsgerichts ist auf diese Grenzen der Wettbewerbsrechtlichen Beurteilung wiederholt hingewiesen worden, indem zum Ausdruck gebracht worden ist, es sei eine allgemein politische und wirtschaftspolitische Frage, ob sich die öffentliche Hand überhaupt erwerbswirtschaftlich betätigen dürfe und welche Grenzen ihr insoweit gesetzt oder zu setzen seien; die Lösung dieser Frage sei Aufgabe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie der parlamentarischen Kontrolle und für die Gemeinden und Kreise gegebenenfalls der Kommunalaufsicht, nicht aber der ordentlichen Gerichte, insbesondere nicht der ordentlichen Gerichte bei der ihnen zustehenden Prüfung von Wettbewerbshandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl. RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend; BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

    Ihr folgt ersichtlich auch das Bundesverwaltungsgericht in der erwähnten Entscheidung vom 22. Februar 1972 (vgl. ferner zur Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung).

    Es trifft zwar zu, daß es der öffentlichen Hand bei der Teilnahme am privat-wirtschaftlichen Wettbewerb grundsätzlich verwehrt ist, amtliche Beziehungen zur Werbung oder zum Abschluß von Verträgen auszunutzen, um sich auf diese Weise einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu verschaffen; hierin kann ein Mißbrauch der amtlichen Stellung und des Verwaltungsapparates liegen, der als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG erscheint (vgl. BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

  • BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
    Auszug aus BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73
    Aus dem engen Zusammenhang, der zwischen der amtlichen Kennzeichenzuteilung und der Abgabe von Kennzeichenschildern durch die Zulassungsstelle des Beklagten besteht, kann nicht gefolgert werden, daß auch die Schilderabgabe hoheitsrechtlicher Natur sei (vgl. BGH GRUR 1964, 210, 211 - Landwirtschaftsausstellung; Schricker, Wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand, 1964, S. 61).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie des Reichsgerichts ist auf diese Grenzen der Wettbewerbsrechtlichen Beurteilung wiederholt hingewiesen worden, indem zum Ausdruck gebracht worden ist, es sei eine allgemein politische und wirtschaftspolitische Frage, ob sich die öffentliche Hand überhaupt erwerbswirtschaftlich betätigen dürfe und welche Grenzen ihr insoweit gesetzt oder zu setzen seien; die Lösung dieser Frage sei Aufgabe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie der parlamentarischen Kontrolle und für die Gemeinden und Kreise gegebenenfalls der Kommunalaufsicht, nicht aber der ordentlichen Gerichte, insbesondere nicht der ordentlichen Gerichte bei der ihnen zustehenden Prüfung von Wettbewerbshandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl. RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend; BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

    Es trifft zwar zu, daß es der öffentlichen Hand bei der Teilnahme am privat-wirtschaftlichen Wettbewerb grundsätzlich verwehrt ist, amtliche Beziehungen zur Werbung oder zum Abschluß von Verträgen auszunutzen, um sich auf diese Weise einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu verschaffen; hierin kann ein Mißbrauch der amtlichen Stellung und des Verwaltungsapparates liegen, der als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG erscheint (vgl. BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

  • BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft -

    Auszug aus BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie des Reichsgerichts ist auf diese Grenzen der Wettbewerbsrechtlichen Beurteilung wiederholt hingewiesen worden, indem zum Ausdruck gebracht worden ist, es sei eine allgemein politische und wirtschaftspolitische Frage, ob sich die öffentliche Hand überhaupt erwerbswirtschaftlich betätigen dürfe und welche Grenzen ihr insoweit gesetzt oder zu setzen seien; die Lösung dieser Frage sei Aufgabe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie der parlamentarischen Kontrolle und für die Gemeinden und Kreise gegebenenfalls der Kommunalaufsicht, nicht aber der ordentlichen Gerichte, insbesondere nicht der ordentlichen Gerichte bei der ihnen zustehenden Prüfung von Wettbewerbshandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl. RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend; BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

    Es trifft zwar zu, daß es der öffentlichen Hand bei der Teilnahme am privat-wirtschaftlichen Wettbewerb grundsätzlich verwehrt ist, amtliche Beziehungen zur Werbung oder zum Abschluß von Verträgen auszunutzen, um sich auf diese Weise einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu verschaffen; hierin kann ein Mißbrauch der amtlichen Stellung und des Verwaltungsapparates liegen, der als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG erscheint (vgl. BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

  • BGH, 10.02.1956 - I ZR 61/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73
    Diese Rechtsbeziehungen sind aber im Streitfall durch eine Gleichordnung des Beklagten und seiner privaten Mitbewerber gekennzeichnet, da sie beide - der Beklagte und seine Mitbewerber - Leistungen anbieten, unter denen die Nachfrager frei wählen können, und die öffentliche Hand bei ihrer Teilnahme am wirtschaftlichen Wettbewerb grundsätzlich keine Sonderstellung beanspruchen kann, sondern denselben Vorschriften unterliegt wie ihre privaten Mitbewerber (vgl. BGHZ 132, 296, 300; BGH GRUR 56, 227 f - Reisebüro; Baumbach/Hefermehl a.a.O. Allg. Anm. 166).
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73
    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings den Verwaltungsrechtsweg als zulässig angesehen für die Klage eines Bestattungsunternehmers gegen eine Stadt, mit der begehrt wurde, der beklagten Stadt solle untersagt werden, durch ihre Leichenschauer und Bestattungsordner privatrechtliche Aufträge zur Leichenversorgung und Erledigung anderer mit der Bestattung zusammenhängender Dienstleistungen entgegenzunehmen (BVerwGE 39, 329 ff = Baden-Württembergisches Verwaltungsblatt 1970, 105 ff = MDR 1972, 804 ff).
  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73
    Außerdem kommt es in diesem Zusammenhang - in erster Linie jedenfalls - nicht auf die Leistungsbeziehungen des Beklagten zu seinen Abnehmern, sondern auf die wettbewerblichen Beziehungen zur Klägerin und anderen Mitbewerbern an (BGHZ 37, 1, 17 - AKI; 39, 352, 356 - Vortragsabend; BGH GRUR 1968, 314, 316 - fix und clever; Mestmäcker, NJW 1969, 1, 3; Emmerich, Unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand, 1969, S. 12 ff; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 10. Aufl., Allg. Anm. 157, 158, 162).
  • BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63

    Gemeindliche Unterhaltung einer Eiserzeugungsanlage im Rahmen des städtischen

    Auszug aus BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in der Entscheidung Blockeis II (GRUR 1965, 373, 375) den Standpunkt eingenommen, eine Gemeinde begehe unlauteren Wettbewerb, wenn sie die ihrer privatwirtschaftlichen Betätigung durch die Gemeindeordnung - in diesem Falle § 69 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - gezogenen Grenzen vorsätzlich und planmäßig überschreite.
  • BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 127/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73
    Außerdem kommt es in diesem Zusammenhang - in erster Linie jedenfalls - nicht auf die Leistungsbeziehungen des Beklagten zu seinen Abnehmern, sondern auf die wettbewerblichen Beziehungen zur Klägerin und anderen Mitbewerbern an (BGHZ 37, 1, 17 - AKI; 39, 352, 356 - Vortragsabend; BGH GRUR 1968, 314, 316 - fix und clever; Mestmäcker, NJW 1969, 1, 3; Emmerich, Unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand, 1969, S. 12 ff; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 10. Aufl., Allg. Anm. 157, 158, 162).
  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 24/54

    Bad Ems

    Auszug aus BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73
    Auch stellt das Berufungsgericht zu Recht fest, daß das Bestreben des Beklagten, den eigenen Absatz zum Nachteil der privaten Mitbewerber zu fördern und hierdurch Einnahmen zu erzielen, jedenfalls nicht als völlig nebensächlich hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGHZ 19, 299, 303 - Kurverwaltung).
  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62

    Schutz eines gewerblichen Veranstalters gegen Tonbandaufnahmen

    Auszug aus BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73
    Außerdem kommt es in diesem Zusammenhang - in erster Linie jedenfalls - nicht auf die Leistungsbeziehungen des Beklagten zu seinen Abnehmern, sondern auf die wettbewerblichen Beziehungen zur Klägerin und anderen Mitbewerbern an (BGHZ 37, 1, 17 - AKI; 39, 352, 356 - Vortragsabend; BGH GRUR 1968, 314, 316 - fix und clever; Mestmäcker, NJW 1969, 1, 3; Emmerich, Unlauterer Wettbewerb der öffentlichen Hand, 1969, S. 12 ff; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 10. Aufl., Allg. Anm. 157, 158, 162).
  • RG, 04.11.1932 - II 130/32

    Verstößt es gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, wenn eine Gemeinde ein

  • RG, 04.04.1930 - II 277/29

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage, mit der ein privates

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Zutreffend ist das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, daß es im Sinne des § 1 UWG unlauter ist, wenn im Wettbewerb durch Einsatz von Ansehen und Autorität der öffentlichen Hand ein sachlich nicht gerechtfertigtes Vertrauen in Anspruch genommen wird und der Verkehr deshalb beim Vertragsschluß von der Prüfung der Qualität und Preiswürdigkeit der angebotenen Leistung und von anderen Leistungsvergleichen absieht und so in seiner Wahl- und Entscheidungsfreiheit beim Erwerb einer Ware oder Leistung beeinträchtigt wird (BGHZ 19, 299 = GRUR 1956, 216 = WRP 1956, 105 - Staatliche Kurverwaltung; BGH GRUR 1964, 210 - WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; GRUR 1969, 418 - Der Standesbeamte; GRUR 1971, 168 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; GRUR 1974, 733 = WRP 1974, 397 - Kfz-Schilderverkauf).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Soweit der Entscheidung des Senats "Blockeis II" (Urt. v. 12.2.1965 - Ib ZR 42/63, GRUR 1965, 373, 374 = WRP 1965, 139; vgl. dazu auch - für diese Entscheidung allerdings nicht tragend - BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733, 734 = WRP 1974, 397 - Schilderverkauf) etwas anderes entnommen werden kann, wird daran nicht festgehalten.

    Bereits in seiner Entscheidung "Schilderverkauf" (BGH GRUR 1974, 733, 734; vgl. weiter BGH, Urt. v. 19.1.1995 - I ZR 41/93, GRUR 1996, 213, 216 = WRP 1995, 475 - Sterbegeldversicherung, m.w.N.) hat der Senat - zu niedersächsischen Vorschriften zur Beschränkung der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit kommunaler Gebietskörperschaften - dargelegt, daß sich die wettbewerbsrechtliche Beurteilung nur auf die Art und Weise der Beteiligung der öffentlichen Hand am Wettbewerb beziehen kann.

  • OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15

    Redaktionelles Stadtblatt - Wettbewerbsrecht: Vertrieb eines illustrierten

    In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (BGH GRUR 1993, 917 [919] - Abrechnungs-Software für Zahnärzte; BGH GRUR 1981, 823 [825] - Ecclesia-Versicherungsdienst ; BGH GRUR 1974, 733 [734] - Schilderverkauf ) und wofür die erzielten Einnahmen verwendet werden (Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 13.18).

    Das Vorliegen einer geschäftlichen Handlung ist aber auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe handelt, insoweit ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, ob gleichzeitig eine geschäftliche Handlung vorliegt oder ob die Wettbewerbsförderung als völlig nebensächlich hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH WRP 1993, 106 [108] - EWG-Baumusterprüfung ; BGH GRUR 1990, 609 [613] - Werbung im Programm ; BGH GRUR 1974, 733 [734] - Schilderverkauf ; vgl. vertiefend Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 13.19 - 13.26).

  • BGH, 24.09.2002 - KZR 4/01

    Wettbewerbswidrige Vergabe gemeindlicher Räume an eigenes Unternehmen

    Unbedenklich ist eine solche, private Anbieter verdrängende Erwerbstätigkeit dann, wenn es sich um eine bloße Hilfstätigkeit zur öffentlich-rechtlichen Aufgabe handelt und die Versorgung der Bürger durch private Anbieter auf längere Sicht nicht zuverlässig gewährleistet erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733, 735 = WRP 1974, 397 - Schilderverkauf; OLG Karlsruhe WRP 1995, 857, 859 - Schilderverkauf im Bürgeramt).

    In der Entscheidung "Schilderverkauf" stand ebenfalls die Versorgung der Kunden mit Kfz-Schildern im Vordergrund; im übrigen ging es dort allein um die lauterkeitsrechtliche Beurteilung (BGH GRUR 1974, 733, 735 - Schilderverkauf).

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    So ist es als unlauter anzusehen, wenn die öffentliche Hand amtlich erlangte Informationen oder Beziehungen dazu ausnutzt, sich oder Dritten einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor Mitbewerbern zu verschaffen, denen diese Informationen und Beziehungen nicht ohne weiteres in gleicher Weise zugänglich sind (vgl. BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733, 735 = WRP 1974, 397 - Schilderverkauf; Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116, 118 = WRP 1987, 22 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I; Urt. v. 11.5.1989 - I ZR 91/87, GRUR 1989, 603, 604 = WRP 1989, 587 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb III; OLG Hamm NJW-RR 1992, 1071 f.; OLG Köln WRP 1991, 259, 262 f.; H. Schricker aaO S. 204 f., m.w.N.; GroßKomm.UWG/Köhler § 1 Rdn. E 40; Köhler/Piper aaO § 1 Rdn. 470).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Den besonderen Schutzzweck dieser NRW-Vorschrift zugunsten der privaten Wirtschaft hat der BGH auch noch im nachfolgenden "Schilderverkauf"-Urteil (GRUR 1974, 733) betont, in dem er die auf § 1 UWG i. V. m. § 89 NGO (niedersächsische Gemeindeordnung) gestützte Klage eines Unternehmens, das eine Fertigungs- und Verkaufsstelle für Kfz-Kennzeichenschilder betrieb, gegen einen Landkreis, es zu unterlassen, in den Diensträumen seiner Kfz-Zulassungsstelle vorgefertigte Kfz-Schilder zum Verkauf bereitzuhalten, abgewiesen hat.

    Der BGH hat es jedoch als notwendig erachtet, dieses zu § 89 NGO gefundene Ergebnis gegenüber dem "Blockeis II"-Urteil, dessen Ansicht nicht aufgegeben wurde, folgendermaßen abzugrenzen: Der besondere die private Wirtschaft schützende Zweck der NRW-Norm sei aus der verschärfenden Vorschrift hergeleitet worden, dass ein dringender öffentlicher Zweck das gemeindliche Unternehmen erfordern müsse, wenn die erwerbswirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zulässig sein solle (BGH GRUR 1974, 733, 734).

    Zwar ist im derzeit geltenden § 107 Abs. 1 GO NRW seit der (oben unter II. 3. d) dargestellten) Änderung durch das 1. ModernG NRW der Zusatz "dringend" beim Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Zwecks, also ein Teil der vom BGH (GRUR 1974 733, 734) so genannten Verschärfung dieser NRW-Vorschrift (gegenüber z.B. § 89 Abs. 1 NGO i.d.F., die jedenfalls 1973/74 galt), entfallen.

  • OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09

    Wettbewerb der öffentlichen Hand: Kartell- oder wettbewerbsrechtlicher Anspruch

    Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist wegen der im allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen der Beteiligten zueinander regelmäßig der ordentliche Rechtsweg gegeben; das gilt auch für die öffentliche Hand, wenn sie sich in Konkurrenz zu privaten Anbietern erwerbswirtschaftlich betätigt (BGH NJW 1993, 2680 - Abrechnungs-Software - NJW 1988, 2295; NJW 1987, 60 - Bestattungswirtschaftsbetrieb I; GRUR 1974, 733 - Schilderverkauf).

    Es genügt die konkrete Zielsetzung, sich am Wettbewerb zu beteiligen, wobei das Bestreben, den eigenen Absatz zum Nachteil der privaten Mitbewerber zu fördern und hierdurch Einnahmen zu erzielen, jedenfalls nicht als völlig nebensächlich hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH GRUR 1974, 733/734 - Schilderverkauf; NJW-RR 1993, 225 - EWG-Baumusterprüfung -).

    Die Entscheidung einer Kommune, einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen und in Konkurrenz zu Mitbewerbern zu treten, und ihre Vereinbarkeit mit kommunalrechtlichen Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden unterliegen als solche grundsätzlich nicht der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte (BGH NJW 2002, 2645; GRUR 1987, 116, 118; GRUR 1974, 733).

    Die öffentliche Hand wird im Rahmen ihrer wettbewerblichen Betätigung das jeweils schonendste Mittel zu wählen haben, das einerseits den zu wahrenden öffentlichen Interessen genügt, andererseits aber auch die Belange des privaten Gewerbes so wenig wie möglich beeinträchtigt (BGH GRUR 1974, 733; Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rn. 13.35).

    Eine Wettbewerbsabsicht ist aber auch bei einem Tätigwerden der öffentlichen Hand dann anzunehmen, wenn die konkrete Zielsetzung ihres Handelns in einer Beteiligung am Wettbewerb besteht, ohne daß es auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme (BGH NJW 1993, 2680 - Abrechnungs-Software) und bei der diese Zielsetzung nicht gegenüber anderen so weit zurücktritt, dass sie als nebensächlich erscheint (BGH NJW 1993, 2680; GRUR 1974, 733).

  • OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16

    Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"

    In diesem Zusammenhang ist unerheblich, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (BGH GRUR 1993, 917 [919] - Abrechnungs-Software für Zahnärzte ; BGH GRUR 1981, 823 [825] - Ecclesia-Versicherungsdienst ; BGH GRUR 1974, 733 [734] - Schilderverkauf ) und wofür die erzielten Einnahmen verwendet werden (Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 35. Aufl. 2017, § 3a Rn. 2.18).

    Insoweit ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, ob gleichzeitig eine geschäftliche Handlung vorliegt oder ob die Wettbewerbsförderung als völlig nebensächlich hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH WRP 1993, 106 [108] - EWG-Baumusterprüfung ; BGH GRUR 1990, 609 [613] - Werbung im Programm ; BGH GRUR 1974, 733 [734] - Schilderverkauf ; vgl. vertiefend Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 35. Aufl. 2017, § 3a Rn. 2.19 - 2.26).

  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

    Daß es sich bei dem Verkauf der Kfz-Kennzeichen um ein mit der hoheitlichen Tätigkeit der Zulassungsstelle in engem Zusammenhang stehendes Geschäft handelt und eine einfache Erwerbsmöglichkeit den Bedürfnissen des Publikums entgegenkommt, hat der Bundesgerichtshof auch im Rahmen der Beurteilung nach § 1 UWG als maßgeblichen Umstand angesehen, weshalb selbst der Verkauf der Schilder durch die Zulassungsstelle nicht beanstandet worden ist (BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733, 735 = WRP 1974, 397 - Schilderverkauf).
  • OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99

    Wettbewerbs- und kartellrechtliche Zulässigkeit der Veräußerung eines Grundstücks

    Im Vordergrund steht dabei die Teilnahme der öffentlichen Hand am privaten Wirtschaftsverkehr unter Mißbrauch der amtlichen Autorität oder der staatlichen Machtmittel zur Förderung des Wettbewerbs öffentlicher Unternehmen, um diesen einen unzulässigen Vorsprung vor ihren privaten Mitbewerbern zu verschaffen (BGH GRUR 1974, 733, 734 - Schilderverkauf; GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).

    Eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand kann im Falle kollidierender Interessen auch dann zulässig sein, wenn sich die wirtschaftliche Betätigung als bloße Hilfstätigkeit der öffentlichen Verwaltung bei der Erfüllung amtlicher Aufgaben darstellt und daher den privaten Interessen nach der gebotenen Abwägung ausnahmsweise weniger Gewicht zukommt als den öffentlichen; nur dann haben wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die Verbindung einer wirtschaftlichen Betätigung mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zurückzutreten (BGH GRUR 1974, 733, 735 - Schilderverkauf; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 231).

    Zum einen hat die öffentliche Hand in solchen Fällen das jeweils schonendste Mittel zu wählen, das einerseits den zu wahrenden öffentlichen Interessen genügt, andererseits aber auch die Belange des privaten Gewerbes so wenig wie möglich beeinträchtigt (BGH GRUR 1974, 733, 735 - Schilderverkauf).

    Anders als beispielsweise bei der Kennzeichenzuteilung im Zusammenhang mit der Kfz-Zulassung (BGH GRUR 1974, 733 ff. - Schilderverkauf) fehlt es hier an einer der Gemeinde als Trägerin hoheitlicher Gewalt zugewiesenen öffentlichen Aufgabenerfüllung und - Kompetenz.

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99

    Kommunalrechtswidrige Wirtschaftstätigkeit nicht unlauter; Zusammenarbeit mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - 15 B 1709/04

    Wirtschaftliche Betätigung eines Kreises durch Vermietung von Räumlichkeiten an

  • OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung eines kommunalen Gartenbaubetriebs

  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91

    Abrechnungs-Software für Zahnärzte - Verdrängungswettbewerb

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 41/93

    "Sterbegeldversicherung"; Wettbewerbswidrigkeit eines Sterbegeldangebots durch

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2000 - 4 U 171/99

    Wettbewerbsrecht - landschaftsgärtnerischer Arbeiten für private Auftraggeber

  • OLG Frankfurt, 09.09.1997 - 11 U (Kart) 67/96

    Kartellrechtswidrigkeit der Vermietung von Räumlichkeiten in Zulasungsstelle an

  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80

    Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks

  • VGH Hessen, 15.10.2002 - 8 TG 2579/02

    Verweisung im Eilverfahren; Verwaltungsrechtsweg für Streit um Zulassung

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 50/08

    Wettbewerbsbeschränkung: Boykottaufruf einer Universität durch Untersagung der

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 116/80

    Versorgung der Versicherten durch freiberufliche Augenoptiker - Anspruch auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1985 - 4 A 2214/84

    Sauna; Saunaanlage; Saunabetrieb; Gemeinde; Wirtschaftlicher Betrieb;

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 53/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde im Bereich des Bestattungswesens

  • BGH, 19.06.1981 - I ZR 100/79

    Ecclesia-Versicherungsdienst

  • OLG Karlsruhe, 25.06.1997 - 6 U 37/97

    Durchführung einer Ausschreibung; Wirksamkeit eines, mit einem Konkurrenten

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1994 - 1 S 1613/93

    Privatwirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 2/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 4/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeit zwischen Leistungserbringern und Trägern der

  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75

    Der 7. Sinn

  • BGH, 11.05.1989 - I ZR 91/87

    "Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb III"; Wettbewerbswidrigkeit der

  • BGH, 16.02.1984 - I ZR 197/81

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

  • BGH, 25.02.1988 - I ZR 116/85

    "AOK-Mitgliederwerbung"; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse

  • BGH, 25.02.1988 - I ZR 60/85

    Rechtsstreit Ersatzkasse und AOK - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit - Eröffnung

  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90

    EWG-Baumusterprüfung - Wettbewerbsförderungsabsicht

  • BGH, 14.07.1998 - KZR 15/97

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.1998 - A 1/4 S 222/97

    Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen für Kraftomnibusse; Aufhebungsanspruch

  • VG Aachen, 20.07.2004 - 4 L 113/04

    Untersagung einer Vermietung von Räumen in einem Kreishaus an private

  • LG Köln, 29.09.2004 - 28 O (Kart) 216/04
  • LG Mainz, 26.05.2000 - 11 HKO 69/99

    Abgrenzung des Zivilrechtswegs vom Verwaltungsrechtsweg ; Eröffnung des

  • VK Bund, 30.11.2012 - B8-101/11

    Missbräuchliche Vergabe von Wegerechten an öffentlichen Verkehrswegen für

  • OLG Dresden, 18.04.1996 - 7 U 2422/95

    Vergabe von Standflächen auf dem Gelände der Kfz-Zulassungsstelle an gewerbliche

  • OLG München, 26.02.1987 - U (K) 3231/86
  • BGH, 21.03.1975 - I ZR 5/74
  • VG Düsseldorf, 26.11.2004 - 1 L 2786/04

    Vermietung von Räumlichkeiten an private Schilderpräger im Gebäude eines

  • OLG Dresden, 27.05.1997 - 14 U 2059/96

    Verwendung einer gemeinsamen Bezeichnung für bestattungshoheitliche und

  • BGH, 09.01.1975 - KZR 4/74

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei der Anwendung des Gesetzes gegen den

  • BGH, 06.12.1979 - III ZR 23/77

    Streitigkeit um Nutzungsrechte beziehungsweise Verträge an Thermalwasserquelle -

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