Rechtsprechung
BGH, 18.12.1984 - X ZB 21/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1985, 376
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79
Anwaltliche Vertretung vor dem Bundespatentgericht (Postulationsfähigkeit) - …
Auszug aus BGH, 18.12.1984 - X ZB 21/84
Zwar ist eine Entscheidung auch in bezug auf verfahrensrechtliche Voraussetzungen mit Gründen zu versehen, wenn ein Beteiligter ein entsprechendes selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringt; ein solches Angriffs- oder Verteidigungsmittel kann nämlich grundsätzlich auch auf dem Verfahrensrecht beruhen; es kann beispielsweise eine Verfahrensvoraussetzung betreffen, selbst wenn das Vorliegen dieser Voraussetzung von Amts wegen zu prüfen ist (BGH in GRUR 1981, 507, 508 Elektrode - mit weiteren Nachw.).
- BGH, 16.12.1986 - X ZB 17/86
"Emissionssteuerung"; Anforderungen an Begründung einer Entscheidung
Dem Erfordernis der Begründung ist genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel - auch verfahrensrechtlicher Natur - Stellung nimmt, welches ein Beteiligter vorgetragen hat (BGH GRUR 1985, 376, 377 - Werbedrucksache) oder welches aus dem vorgebrachten Sachzusammenhang als im Einzelfall von Amts wegen zu prüfen ins Auge springt (vgl. BGH GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit).Vielmehr ist dem Erfordernis der Begründung genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidungsmittel - auch verfahrensrechtlicher Natur und im Einzelfall von Amts wegen zu prüfen - Stellung nimmt, welches ein Beteiligter vorgetragen hat (BGH GRUR 1985, 376, 377 - Werbedrucksache) oder welches aus dem vorgebrachten Sachzusammenhang ins Auge springt (vgl. BGH GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit).
- BGH, 07.05.1998 - I ZB 2/96
Anfechtung einer Entscheidung wegen Fehlens von Gründen
Dem Erfordernis einer Begründung ist deshalb schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (BGH, Beschl. v. 18.12.1984 - X ZB 21/84, GRUR 1985, 376, 377 - Werbedrucksache) oder das aus dem vorgebrachten Sachzusammenhang als im Einzelfall von Amts wegen zu prüfen ins Auge springt (BGH, Beschl. v. 31.1.1967 - Ia ZB 6/66, GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit; Beschl. v. 16.12.1986 - X ZB 17/86, GRUR 1987, 286 - Emissionssteuerung). - BGH, 12.09.2000 - X ZB 16/99
Abdeckrostverriegelung; Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den …
Die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnet nämlich nicht die Möglichkeit, eine gegebene Begründung als sachlich unrichtig zu beanstanden (st. Rspr., vgl. Sen.Beschl. v. 26.09.1989 - X ZB 19/88, GRUR 1990, 33, 35 - Schüsselmühle; Beschl. v. 18.12.1984 - X ZB 21/84, GRUR 1985, 376 - Werbedrucksache). - BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96
"Makol"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluß des …
Dem Erfordernis einer Begründung ist deshalb schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.1984 - X ZB 21/84, GRUR 1985, 376, 377 - Werbedrucksache) oder das aus dem vorgebrachten Sachzusammenhang als im Einzelfall von Amts wegen zu prüfen ins Auge springt (vgl. BGH, Beschl. v. 31.01.1967 - Ia ZB 6/66, GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit; Beschl. v. 16.12.1986 - X ZB 17/86, GRUR 1987, 286 - Emissionssteuerung).