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   OLG Hamburg, 26.09.1985 - 3 U 88/85   

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https://dejure.org/1985,3490
OLG Hamburg, 26.09.1985 - 3 U 88/85 (https://dejure.org/1985,3490)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.1985 - 3 U 88/85 (https://dejure.org/1985,3490)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 1985 - 3 U 88/85 (https://dejure.org/1985,3490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Übergangsbluse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 129
  • GRUR 1986, 83
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95

    Trachtenjanker

    Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung "Hemdblusenkleid" (Urt. v. 10.11.1983 - I ZR 158/81, GRUR 1984, 453, 454) zum Ausdruck gebracht, daß der Schutz einer Modeneuheit je nach den Besonderheiten des jeweiligen Erzeugnisses auch über eine Saison (Frühjahr/Sommer oder Herbst/Winter) hinausreichen kann (vgl. Erdmann aaO S. 202 f.; OLG Hamburg GRUR 1986, 83 f.); gerade bei Trachtenmoden mag eine längere Schutzdauer im Hinblick darauf naheliegen, daß es sich um klassische Formen handelt, deren Gestaltungsmerkmale keinem raschen Wandel unterworfen sind.
  • OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 66/04

    "Gipürespitze"

    Voraussetzung ist, dass es sich um eine über den Durchschnitt herausragende modische Neuerscheinung handelt, deren Gesamteindruck durch individuelle ästhetische Gestaltungsmerkmale geprägt ist; wobei Modelle mit klassischen Elementen oder klassischer Linie nicht ausgenommen sind, weil Mode überwiegend auf Vorbekanntem aufbaut ( BGH GRUR 1984, 453 f - Hemdblusenkleid; OLG Hamburg GRUR 1986, 83 - Übergangsbluse ).
  • LG Düsseldorf, 28.09.1988 - 34 O 76/88
    Während der BGH in [GRUR 73, 478 und 84, 453] jeweils nur den Schutz für eine Saison angenommen hat, hat das OLG Hamburg in [GRUR 86, 83] bei Modellen mit sportlich-klassischer Linie einen Schutz für ein ganzes Kalenderjahr für angemessen gehalten.
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