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   OLG Düsseldorf, 14.07.1988 - 2 U 35/88   

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OLG Düsseldorf, 14.07.1988 - 2 U 35/88 (https://dejure.org/1988,8347)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.1988 - 2 U 35/88 (https://dejure.org/1988,8347)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 2 U 35/88 (https://dejure.org/1988,8347)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1989, 120
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
    Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, insbesondere, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild; Piper a.a.O. Seite 459; Laufs, Handbuch des Arztrechtes 2. Aufl., § 15 Rz 14, 19).

    Vielmehr bietet jeder Zahnarzt präventive und restaurative Zahnbehandlung an, so daß der Beklagte auch nicht auf diese Selbstverständlichkeit hinweisen darf (OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild).

  • OLG Hamm, 14.09.2000 - 4 U 57/00

    Zulässigkeit der Werbung einer Zahnarztpraxis mit "ganzheitlicher Zahnheilkunde"

    Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich lediglich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild; Piper a.a.O. S. 459; Laufs, Handbuch des Arztrechts 2. Aufl. § 15 Rz. 14, 19).
  • OLG Hamm, 29.03.2000 - 4 U 2/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen der Inserierung eines

    Insbesondere Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, insbesondere, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild; Piper a.a.O. S. 459; Laufs, Handbuch des Arztrechtes 2. Aufl., § 15 Rz. 14, 19).
  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 4 U 2/00
    Insbesondere Hinweise auf allgemeine Behandlungsmethoden und apparative Ausstattungen sind aber nicht zulässig, insbesondere, wenn sie eine besondere Qualifikation für einen bestimmten Bereich vorspiegeln (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1644 - Privatpraxis; OLG Düsseldorf GRUR 1989, 120 - Praxisschild; Piper a.a.O. S. 459; Laufs, Handbuch des Arztrechtes 2. Aufl., § 15 Rz. 14, 19).
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